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Autor WirdMaHellImHals
 - 13. März 2020, 12:45:26
Zitat von: Tommie am 12. März 2020, 15:57:43
Ich dachte eigentlich, dass ich das verständlich ausgedrückt hatte;) !

Jetzt, wo ich es nochmal gelesen habe, ist es auch unmissverständlich. Asche auf mein Haupt!
Autor FoxtrotUniform
 - 13. März 2020, 07:25:12
Aus der Praxis: In Germersheim - dem Standort des LwAusbBtl - war Freitags und Sonntags die Bahn voll mit Rekruten. Den Dienstmonat kenne ich nicht, es ging aber vollkommen gesittet und regelkonform zu.

Alleine die Idee, bereits bezahlte, private Bahnfahrten nachträglich über die Bundeswehr abrechnen zu können, lässt mich an der Einstellung zum Dienst bei den Streitkräften zweifeln.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Autor F_K
 - 12. März 2020, 17:10:22
Genau - dafür aber ggf. 60 Stunden Ausbildung die Woche plus Wochenende und weniger Sport.
Autor IcemanLw
 - 12. März 2020, 16:52:13


Zitat von: F_K am 12. März 2020, 16:08:13
Auf der anderen Seite hat der KpChef, auch die Verantwortung, dass Uniformtragen zu erlauben, wenn dies möglich ist.

Und dann als Tipp für die Zukunft: Wenn schon Generationen von KpChefs dies erst nach einigen Wochen gemacht haben, dann hat dies ziemlich sicher nicht nur "Traditionsgründe".
Dann sind wir uns ja bei dem Punkt einig, so früh wie möglich.

Die Generation hatten aber auch Wehrpflichtige, die nicht unbedingt die Motivation hatten.

Autor KlausP
 - 12. März 2020, 16:28:17
Zitat... Mein Wissensstand war, dass das noch in einigen Einheiten praktiziert wird. In meinem Begrüßungsschreiben stand es 2018 auch noch drin, fand aber nicht statt. ...

Kann sein, dass das einzelne DV noch so handhaben. Was findet denn an diesem ersten Wochenende statt außer Chef- und/oder Spießunterricht? Dafür gibt man dann den Rekruten möglichst zeitnah zeitlichen Ausgleich. Schön - für die Rekruten. Aber diese Zeit fehlt dann unter der Woche für so unwichtige Ausbildung wie nSAK, Sport (möglichst in Leistungsgruppen), Geländeausbildung etc. Ich hab mich kurz nachdem Einführung von nSAK mit dem Spießkameraden, den ich vorher öfter vertreten habe, unterhalten. Die Rekruten waren die zweite und mindestens die dritte Woche ausschließlich mit Schießausbildung beschäftigt. In der vierten oder fünften Woche sind sie erstmalig ins Gelände gegangen. Und ein paar Monate später kam die Erprobung des neuen GA-Sportprogramms in genau dieser Kompanie (ist das jetzt eigentlich schon obligatorisch für alle GA-Einheiten?).
Autor LwPersFw
 - 12. März 2020, 16:10:49
Zitat von: IcemanLw am 12. März 2020, 15:43:37
@ulli
Ja das geht genau in die Richtung die ich meine. Halt so früh wie man es rechtfertigen kann.

So ist es doch auch geregelt.

Erläuterungen des BMVg zur Umsetzung für die DV und Nutzer/innen:

"Ab welchem Zeitpunkt können Soldatinnen und Soldaten einer Grundausbildungseinheit das Bahnticket nutzen?

Darüber entscheidet der zuständige Disziplinarvorgesetzte vor Ort und zwar unabhängig von diesem Angebot.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem Soldatinnen und Soldaten die Kaserne in Uniform zu privaten Zwecken verlassen dürfen, können sie auch von dem Angebot des Bahnfahrens Gebrauch machen.

Grundvoraussetzung ist selbstverständlich, dass sie vollständig eingekleidet sind, um einen korrekten Anzug tragen zu können."



"Warum ist das Angebot an das Tragen von Uniform gebunden?

Politisches Ziel der Vereinbarung ist, die Sichtbarkeit von Soldatinnen und Soldaten in der Öffentlichkeit zu erhöhen, damit sie im Alltag als
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform in der Gesellschaft wahrgenommen werden.
Mit ihrem Auftreten in Uniform stärken die Soldatinnen und Soldaten das Bild der Bundeswehr als Teil der Gesellschaft und prägen die
öffentliche Meinung von der Bundeswehr positiv. Zudem sollen das Engagement sowie das Verantwortungsbewusstsein, das mit dem
Dienst als Soldatin und Soldat verbunden ist, öffentlich anerkannt werden.
Daher ist das Tragen der Uniform wesentliche Bedingung zur Nutzung dieses Angebotes."



Wo ist also Ihr Problem ?
Autor F_K
 - 12. März 2020, 16:08:13
@ ex WDL:

WDLer bekommen aufgrund gesetzlicher Regelungen die Möglichkeit, kostenlos ohne Uniformzwang nach Hause per Bahn zu fahren.

Für SaZ gibt es KEINEN Anspruch, daher auch keine Erstattungsmöglichkeit.

@ IcemanLw:

Auf der anderen Seite hat der KpChef, auch die Verantwortung, dass Uniformtragen zu erlauben, wenn dies möglich ist.

Und dann als Tipp für die Zukunft: Wenn schon Generationen von KpChefs dies erst nach einigen Wochen gemacht haben, dann hat dies ziemlich sicher nicht nur "Traditionsgründe".
Autor dunstig
 - 12. März 2020, 16:06:06
Zitat von: ex-WDL am 12. März 2020, 15:58:59
Darf der Soldat dann, wenn diese Erlaubnis dann (endlich) besteht seine gesammelten Bahntickets der ersten Zeit beim ReFü zur Erstattung vorlegen?
Was soll denn bei einem 0,00€-Ticket erstattet werden?

Und Tickets mittels e-Token zu buchen, wenn nichtmals die Absicht besteht, die Fahrt anzutreten, verstößt auch gegen die ein oder andere Vorgabe... ;)
Autor IcemanLw
 - 12. März 2020, 16:03:46
Zitat von: KlausP am 12. März 2020, 15:52:43
Es ist aber nicht mehr am ersten Wochenende Dienst. Es gibt GA-Einheiten, da ist an gar keinem WE Dienst abgesetzt, einfach, weil es nicht mehr zentral befohlen ist. Wenn die Rekruten am WE im Dienst sind erwerben sie nämlich wie die Ausbilder auch Freistellungsansprüche!
Mein Wissensstand war, dass das noch in einigen Einheiten praktiziert wird. In meinem Begrüßungsschreiben stand es 2018 auch noch drin, fand aber nicht statt.

Aber wenn es gänzlich unmöglich ist, dann kann man es halt nicht machen. Ist dann halt so.
Autor ex-WDL
 - 12. März 2020, 15:58:59
mal so ganz doof die Frage gestellt.....

Soldat darf in Uniform kostenlos Bahn fahren, aber aus (für mich nachvollziehbaren Gründen) diese Uniform noch nicht außerhalb der Kaserne tragen...

Darf der Soldat dann, wenn diese Erlaubnis dann (endlich) besteht seine gesammelten Bahntickets der ersten Zeit beim ReFü zur Erstattung vorlegen?
Autor Tommie
 - 12. März 2020, 15:57:43
Zitat von: Tommie am 12. März 2020, 07:43:07Ich hatte im Februar einen Lehrgang in Hannover, bei dem ich mit der Bahn angereist bin, weil das um Längen schneller geht, als mit dem Auto (650 km-chen von München bis Hangover über A9, A3 und A7 sind kein Spaß ;) !), ich war am Wochenende zu Hause mit einer kostenlosen Fahrt (mit Reservierung, die ich selbst gezahlt habe!) und habe eigentlich aktuell gute Erfahrungen mit der Bahn gemacht!

Ich dachte eigentlich, dass ich das verständlich ausgedrückt hatte ;) ! An- und Abreise ----> Dienstreise, Wochenendheimfahrt ----> kostenlos in Uniform ;) !
Autor Tommie
 - 12. März 2020, 15:54:19
Zitat von: WirdMaHellImHals am 12. März 2020, 14:35:32Das kostenlose Bahnfahren in Uniform für eine Dienstreise genutzt?
Oder habe ich da gerade was falsch verstanden?

Nein, nein, um Gottes Willen! Die Anreise zum und die Abreise vom Lehrgang zurück erfolgten als Dienstreise in der 1. Klasse, nur die Heimfahrt am Wochenende während des Lehrganges erfolgten mittels eToken und kostenlosem Ticket!
Autor KlausP
 - 12. März 2020, 15:52:43
Es ist aber nicht mehr am ersten Wochenende Dienst. Es gibt GA-Einheiten, da ist an gar keinem WE Dienst abgesetzt, einfach, weil es nicht mehr zentral befohlen ist. Wenn die Rekruten am WE im Dienst sind erwerben sie nämlich wie die Ausbilder auch Freistellungsansprüche!
Autor IcemanLw
 - 12. März 2020, 15:43:37
Klaus, wenn am Wochenende Dienst wäre, dann wären das 12 Tage und nicht 5 die man Zeit hat.

@ulli
Ja das geht genau in die Richtung die ich meine. Halt so früh wie man es rechtfertigen kann.
Autor ulli76
 - 12. März 2020, 15:36:26
Was es mit dem Gelöbnis, der Grußabnahme und der Erlaubnis, Uniforma außerhalb der Kaserne zu tragen, auf sich hat.

Also so ein Rekrut weiss am Anfang ja noch nicht, wie man sich als Soldat benimmt, was für Rechte und Pflichten man hat, wie man gegenüber Zivilisten und Kameraden auftritt. Und so ein Rekrut muss auch erstmal das grüßen lernen.
Der Chef erteilt die Erlaubnis, in Uniform heim zu fahren. Und zwar dann wenn er sich sicher sein kann, dass sich seine Schäflein zu benehmen wissen.
Früher war es üblich, dass 1. die Rekruten den Unterrricht über das Benehmen in der Öffentlichkeit hatten. 2. wurde eine Art Prüfung durchgeführt in der sich der Chef überzeugen konnte, dass seine Schäflein wissen, wie man grüßt und wie man sich anzieht. Das war die sog. "Grußabnahme." Ja nach dem wie das Gelöbnis zeitlich lag und wie der Brauch in der jeweiligen Einheit war, war das kurz vorm Gelöbnis. Am Gelöbnis kamen die Eltern, das Ganze war mit einem TdoT/Besuchertag verbunden und die Rekruten fuhren oft mit den stolzen Eltern in´s (verlängerte) Wochenende nach Hause. Und das war oft der Anlass, dass der Chef beim Abschlussantreten vor den Besuchern verkündete, dass seine Rekruten ab jetzt in Uniform fahren dürfen.

Und ja- das Problem mit dem kostenlosen Bahnfahren und den Rekruten ist tatsächlich ein interessanter Aspekt.