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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Das Känguru am 28. Mai 2020, 00:26:42Daher würden mich ein, zwei Sätze von einem erfahreneren Kollegen- beginne nächste Woche meinen Vorbereitungsdienst - sehr interessieren.Siehe meine PN hierzu von gerade eben (um den Beitrag hier nicht zu missbrauchen).
Zitat von: Papiertiger am 27. Mai 2020, 21:06:48
[...] Die Beförderungen nach A11 erfolgen daher auf Grundlage der Beurteilungen, die während der Verbeamtung auf Probe erfolgen (einmal nach der Hälfte und gegen Ende der Probezeit). [...]
Zitat von: BW Beamter am 27. Mai 2020, 17:44:05Oder ist eine Beförderung grsd. auch vor dieser Mindestwartezeit möglich?Da Sie von Dienstpostenbündelung A9-A11 sprechen, gehe ich davon aus, dass Sie Beamter im gntD sind. Falls ich das irgendwo überlesen haben sollte, bitte ich um Entschuldigung.
Zitat von: F_K am 16. Mai 2020, 12:14:49
Es ist schon seit Hunderten Jahren so, dass am Hofe die fähigsten und best bezahlten Köpfe dienen - Provinz hat halt "nur" Provinzfürsten.
Beispiel: In meinem Kdo ist der SiBe ein Oberstleutnant, der macht im Prinzip den gleichen Job SiBe wie ich im Einsatz- und den hätte ein junger Lt machen können - gut, es kommt Dienstaufsicht dazu, ein größerer Bereich und eben mehr hoch dotiertes Publikum. ISSO.
Zitat von: BW Beamter am 15. Mai 2020, 20:18:22Nein das denke ich nicht, zumindest nicht so wie du es meinst. Du wirst wahrscheinlich schneller A12 in den Oberbehörden werden, aber das liegt eben daran, dass dort viel mehr A12 Dienstposten zur Verfügung stehen. Eben diese Dienstposten werden auch im Verhältnis gesehen schneller wieder frei, so dass sie nachbesetzt werden können. Zeitlich gesehen hast du im BwDLZ genau dieselben Chancen befördert zu werden. Jedoch sind die wenigen A12 Dienstposten im Vergleich zu den Dienstposten in den Oberbehörden nur viel seltener zu besetzen. Denn der Dienstposteninhaber wird den grundsätzlich nur freimachen, wenn er in Pension geht oder die Chance auf einen A13 Dienstposten hat. Bei den gebündelten Dienstposten A9 bis A11 hast du dieselben Chancen im BwDLZ zügig durchbefördert zu werden, wie in den Oberbehörden. Natürlich nach dem Grundsatz Eigung, Leistung und Befähigung.
Ich gehe einfach davon aus, dass bei den 3 oberbehörden und des Ministeriums einfach grds. Schneller befördert wird als in den Ortsbehörden.
Zitat von: BW Beamter am 15. Mai 2020, 00:10:04Das kann aus meiner Sicht gut sein. Wie vorhin weiter oben erwähnt, wird da die Flexibilität eines Bundesbeamten belohnt. Die Beamten die bereit waren aus ihrem Heimatdorf wegzugehen, konnten aufgrund der besseren Möglichkeiten und der mehr freien Dienstposten schneller befördert werden, während in den BwDLZs die Dienstposten A12 und A13 bis zur Pension oftmals jahrelang von einem Beamten besetzt waren.
Laut Aussage einer Kollegin sind wohl mehr oder weniger alle Kollegen ihrer Laufbahnausbildung (bei den Oberbehörden) bereits A12 einige sogar bereits A13 und Sie bereits seit einigen Jahren A11. Ist dies so zutreffend?