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Beförderungen BWDLZ - Oberbehörde BW

Begonnen von BW Beamter, 15. Mai 2020, 00:10:04

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Papiertiger

Zitat von: BW Beamter am 27. Mai 2020, 17:44:05Oder ist eine Beförderung grsd. auch vor dieser Mindestwartezeit möglich?
Da Sie von Dienstpostenbündelung A9-A11 sprechen, gehe ich davon aus, dass Sie Beamter im gntD sind. Falls ich das irgendwo überlesen haben sollte, bitte ich um Entschuldigung.

Für den gtD im BAAINBw kann ich sagen (auch wenn ich nicht in dieser Laufbahn bin), dass die Beförderung von A10 nach A11 auf gebündelten Dienstposten bei entsprechender Beurteilung der Regelfall ist. Allerdings ist im gtD A10 auch das Einstiegsamt. Die Beförderungen nach A11 erfolgen daher auf Grundlage der Beurteilungen, die während der Verbeamtung auf Probe erfolgen (einmal nach der Hälfte und gegen Ende der Probezeit).

Inwiefern die Praxis von gtD und gntD vergleichbar ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Vielleicht hilft Ihnen mein Beitrag aber weiter.

Das Känguru

Zitat von: Papiertiger am 27. Mai 2020, 21:06:48
[...] Die Beförderungen nach A11 erfolgen daher auf Grundlage der Beurteilungen, die während der Verbeamtung auf Probe erfolgen (einmal nach der Hälfte und gegen Ende der Probezeit). [...]

Wenn ich hier mit einer Zwischenfrage einhaken dürfte: Ist das im htD auch so, ähnlich, ... oder wie erfolgt hier der - vor allem frühe - Aufstieg? Ich beobachte das Forum schon einige Wochen und habe Aussagen und Diskussionen, wie z.B. (sinngemäß zitiert) "generelles Laufbahnziel htD ist A15", gefunden. Daher würden mich ein, zwei Sätze von einem erfahreneren Kollegen- beginne nächste Woche meinen Vorbereitungsdienst - sehr interessieren.

Beste Grüße

Papiertiger

Zitat von: Das Känguru am 28. Mai 2020, 00:26:42Daher würden mich ein, zwei Sätze von einem erfahreneren Kollegen- beginne nächste Woche meinen Vorbereitungsdienst - sehr interessieren.
Siehe meine PN hierzu von gerade eben (um den Beitrag hier nicht zu missbrauchen).

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