- und da ist die Vorschriftenlage deutlich einfacher.
Man mag das mit Zynismus sehen oder auch nicht aber die mögliche trennungsgeldrechtliche Abfindung - speziell von Soldaten - ist eine zentrale Fürsorgeleistung für die aus dienstlichen Gründen doch recht häufig erforderlichen Ortswechsel. Und da das Pendeln zu einem beibehaltenen Familienwohnort besonders in der Truppe Teil der Lebenswirklichkeit ist, hat die entsprechende Entschädigung für viele Soldaten einen hohen Stellenwert. Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, jedem Soldaten jede denkbare auf ihn anwendbare Vorschrift vorausahnend zu erläutern, aber in Bezug auf die Bedeutung des Trennungsgeldes scheint mir mindestens vor Einstellung Luft nach oben zu sein.
Es geht auch nicht darum eine Absahner-Mentalität zu unterstützen bzw. diese erst erzieherisch herauszubilden, sondern schlichtweg darum, die Betroffenen fairerweise erst einmal durch Information in die Lage zu versetzen ihre Ansprüche überhaupt zu verstehen und sie wahrnehmen zu können. Wenn diese Ansprüche - wie m.E. durch den Strukturerlass geschehen - dann teilweise überstrapaziert werden, gehört es naturgemäß auch zur Wahrheit der Geschichte, dass der Dienstherr versucht, entsprechende Auswüchse im Wege einer ausgewogenen Nachsteuerung zu korrigieren.