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Autor: TafelbroetchenTim
« am: 16. September 2021, 10:29:42 »

Vielen Dank für den Hinweis mit der Übergangsfrist.
Dann bin ich mal gespannt wie das abläuft.

Danke für die Antworten!
Autor: Ralf
« am: 15. September 2021, 14:11:05 »

Der Einstieg als Oberfähnrich geht erst ab Januar 2022. Recht weit hinten in der SLV findet sich diese Übergangsfrist.
Autor: F_K
« am: 15. September 2021, 13:44:33 »

... da hier aber ein Studium vorgesehen ist, werden die weiteren Beförderungen wohl mit der OAJ Crew erfolgen.
Autor: KlausP
« am: 15. September 2021, 13:32:25 »

Zitat
… Frage: steige ich wie untenstehend dann als Oberfähnrich ein? …

Kann sein, aber da sollte Köln kompetent aussagefähig sein. Die SLV wurde ja erst zu Anfang Juni (?) dahingehend geändert.
Autor: Pericranium
« am: 15. September 2021, 13:29:04 »

1.) Sie sind sicherlich ein OG d.R. und kein OG a.D. A.D. steht für "außer Dienst" und das ist was für ehemalige Berufssoldaten.
2.) Sie waren doch schon mal Soldat. Da wissen Sie, dass es Besoldungsstufen gibt.
Mithilfe jeder Suchmaschine finden Sie sicherlich die Besoldungsstufe eines Oberfähnrichs heraus und dann können Sie wiederum mit einer Suchmaschine einen Rechner finden,
mit dem man die Bezüge individuell für jede Person berechnen kann.
Autor: TafelbroetchenTim
« am: 15. September 2021, 13:09:55 »

Moin,

Kurze Infos vorab:
Ich werde im Dezember als Wiedereinsteller (OG ad)
in Fürstenfeldbruck als OA mit anschließendem Studium an einer der BW Unis starten.
Ich komme bereits mit einem Bachelorabschluss und habe folgendes gefunden:

Frage: steige ich wie untenstehend dann als Oberfähnrich ein? Wie werden meine Bezüge dann sein? (Mal ungeachtet von den anderen Faktoren wie ledig etc)

In der Verodnung über die Laufbahnen steht:

§ 23 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter

§ 23 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter) kann eingestellt werden, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
[…]

(4) Als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter kann mit dem Dienstgrad Oberfähnrich eingestellt werden, wer ein Hochschulstudium mindestens mit einem Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat.


Vielen Dank und beste Grüße
Tim
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