Trifft das vielleicht auch zu?
Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung, die die Merkmale des § 10 Abs. 3 BUKG erfüllt, kann immer dann nicht erfolgen:
solange der Berechtigte zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist; dies ist regelmäßig der Fall bis zum Ablauf des Monats, der dem Monat vorangeht, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird,wenn bei der Einrichtung der Wohnung, diese nicht mindestens im räumlichen Zusammenhang 1 zur ständigen Dienststelle liegt. Zur Entfernungsberechnung der kürzesten Strecke ist der zur Verfügung gestellte Routenplaner zu nutzen.
wenn die erstmalige Einrichtung der Wohnung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Berechtigte über seine weitere Verwendung an einem anderen Dienstort informiert war (kausaler Zusammenhang); liegt diese Wohnung am neuen Dienstort, dessen Einzugsgebiet oder im räumlichen Zusammenhang, kann die Wohnung frühestens mit Dienstantritt bei der neuen Dienststelle als berücksichtigungsfähige Wohnung für zukünftige UKV-Entscheidungen anerkannt werden.
[/b]
Und ich wusste nicht zu 100% das ich einen Dienstposten dort bekommen werde.
Gibt es in diesem Zusammenhang einen schriftlichen Versetzungsantrag Ihrerseits ?
Und wenn ja, wann haben Sie diesen gestellt ?
Durch den Disziplinarvorgesetzen wurde dies nicht durchgeführt. Das war eher so ein schnelles Ding mit dem PersFw.
"wird aus dienstlichen Gründen vesetzt. Grund: Ausbildung...
Es wurde Ihnen also die Vorankündigung der Versetzung des BAPersBw eröffnet.
Wann haben Sie das Empfangsbekenntnis dazu unterschrieben ?
Vor allem dieses Datum ist wichtig !