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ZitatSchauen Sie einmal in das vom BMVg FüSK moderierte Forum zur SAZV im WikiBw im IntranetBw.
Dort wurde u.a. auch die Thematik Ruhezeiten vs. Sollarbeitszeit i.V.m. Mehrarbeit ausführlich erläutert.
Zusätzlich gibt es eine Seite zur SAZV ... wo durch das BMVg FüSK diverse PDF-Datei mit Berechnungsbeispielen zur Verfügung gestellt wurden.
Getrennt zw. Dienststellen mit und ohne Gleitzeit.
Zitat von: Ricobsdl80 am 01. Oktober 2021, 07:16:17
Richtig. Aber die Stunden außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und nicht der Rahmenarbeitszeit sind Mehrarbeit. Selbst wenn der MKF länger arbeiten wollen würde, dürfte er nicht aufgrund der Vorschrift A-1050/11 Betrieb von Dienstfahrzeugen in dem ausdrücklich auch nochmal auf die 11 Std Ruhezeit hingewiesen wird. Das ist ja unser Problem. Bei ganz normalen Sonderdiensten oder ähnlichem kann man nach §6 SAZV befehlen.
Zitat von: Al Terego am 30. September 2021, 15:24:43
Deswegen sag ich ja, wenn er praktisch regelmäßig außerhalb der Rahmenarbeitszeiten eingesetzt wird ist zu überlegen ihn aus der Gleitzeit herauszunehmen und Dienst nach Dienstplan machen zu lassen.
Bei uns ist es regelmäßig unregelmäßg. Wenn solche Fahrten anliegen wird das auf dem Dienstplan gemeldet.
Kommt es nur ab und zu vor, kann er sicher in der Gleitzeit bleiben. Die Stunden außerhalb der Rahmenarbeitszeit sind dann aber tatsächlich Mehrarbeitsstunden, die auf einem anderen Konto als die Gleitzeitstunden zu führen sind.
Zitat von: F_K am 30. September 2021, 10:51:27
Bei einem solchen Fahrauftrag wird der Dienstbeginn und das Dienstende UNABHÄNGIG von der regelmäßigen Arbeitszeitregelung der Dienststelle angepasst werden.
Man muss also den konkreten Befehl und die konkrete Arbeitszeit des Fahrers in der Woche / den Wochen kennen, dann kann man Dinge besprechen.