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Minusstunden durch befohlene Mehrarbeit

Begonnen von Ricobsdl80, 30. September 2021, 09:04:51

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Ricobsdl80


Moin moin, folgendes Problem hat sich bei uns herausgestellt:

Bsp. 1

Auftrag Personenbeförderung mit KOM von Sonntag 19:30 bis Montag 07:00 Uhr. Gemäß SAZV und A-1050/11 sind nach und vor Dienst mindestens 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten.
Geleisteter Dienst für den Zeitraum beträgt in diesem Fall abzüglich der Pausen 10 h 45 min. Nach Abzug der Sollarbeitszeit für Montag (8 h 45 min) bleiben 2 Stunden Mehrarbeit über.

Bsp. 2

Auftrag Personenbeförderung mit KOM von Dienstag 19:00 bis Mittwoch 07:00 Uhr. Geleisteter Dienst abzüglich der Pausen 11 h 15 min. Nach Abzug Sollarbeitszeit für Dienstag (8 h 45 min) und Mittwoch (8 h 45 min) entsteht eine Zeitschuld von 6 h 15 min.

Bsp. 3

Auftrag Personenbeförderung mit KOM am Donnerstag 12:00 bis 23:30 Uhr. Geleisteter Dienst abzüglich der Pausen 10 h 45 min. Dienstbeginn am Freitag frühestens 10:30 Uhr. Nach Abzug Sollarbeitszeit für Donnerstag (8h 45 min) und Freitag (3 h 30 min (von 10:30-13:00 wird Dienst geleistet ) entsteht eine Zeitschuld von 1 h 45 min.


Nun zu meiner Frage. Ist es richtig dass diese angeordnete Mehrarbeit zum Nachteil des Soldaten einfach hinzunehmen ist oder gibt es eine Regelung, die es dem Soldaten attraktiver macht um sich für solche Fahrten freiwillig zu melden? Selbst wenn man die Dienstzeiten verschieben würde und die Kameraden ab Ende der Ruhezeit ihre Sollarbeitszeit ableisten wäre es mehr als unsinnig.

Al Terego

Die Beispiele helfen nicht viel. Du muss schon den Dienst der ganzen Woche betrachten (in Beispiel 1 sogar der zwei Wochen). Erst dann kann die Frage, ob Mehrarbeit vorliegt beantwortet werden.

Ricobsdl80

Unsere regelmäßige tägliche Arbeitszeit ist wie folgt festgelegt: Mo-Do von 07:00 - 16:15 Uhr und Fr. 07:00-13:00 Uhr  = 41 Std pro Woche

A-1420/34
215. Mehrarbeit in diesem Sinne ist die dokumentierte, auf konkrete zeitlich abgegrenzte
Mehrarbeitstatbestände bezogene, ausdrücklich angeordnete oder nachträglich genehmigte über die
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit.
Bei gleitender Arbeitszeit ist Mehrarbeit die dokumentierte, auf konkrete zeitlich abgegrenzte
Mehrarbeitstatbestände bezogene, ausdrücklich angeordnete oder nachträglich genehmigte, über die
regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit sowie die Arbeitszeit an allgemein
arbeitsfreien Tagen (Wochenenden und Feiertage).

Ich verstehe es so, dass alles was über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinaus angeordnet wird, Mehrarbeit ist. Oder liege ich da schon falsch?


Rekrut84

,, Mehrarbeit in diesem Sinne ist die dokumentierte, auf konkrete zeitlich abgegrenzte
Mehrarbeitstatbestände bezogene, ausdrücklich angeordnete oder nachträglich genehmigte über die
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit."

Darin liegt die Lösung der Frage.
Alles was über die 41 Stunden pro Woche hinausgeht ist Mehrarbeit.

Bei gleitender Arbeitszeit, also Gleitzeit, ist es die Zeit die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgeht. Hinzukommt Dienst am Wochenende.

In der Summe läuft es dann auch wieder auf wöchentliche Arbeitszeit hinaus.

Ricobsdl80

OK, was ist dann Mehrarbeit?  Unsere Dienstzeiten sind Mo-Do von 7:00- 16:00 Uhr und  Fr  7:00 - 13:00 Uhr. Alles was darüber hinaus geht muss doch angeordnet werden als Mehrarbeit oder nicht? 

Ich vergaß zu erwähnen, das in unserer Dienststelle gleitende Arbeitszeit geregelt ist. Frühestens Einloggen 05:45  Kernarbeitszeit Mo - Do 08:45-15:00 Fr 08:45 - 11:00 spätestens Ausloggen Mo - Do 17:45 Fr 15:00 Uhr.

F_K

Bei einem solchen Fahrauftrag wird der Dienstbeginn und das Dienstende UNABHÄNGIG von der regelmäßigen Arbeitszeitregelung der Dienststelle angepasst werden.

Man muss also den konkreten Befehl und die konkrete Arbeitszeit des Fahrers in der Woche / den Wochen kennen, dann kann man Dinge besprechen.

Ricobsdl80

Zitat von: F_K am 30. September 2021, 10:51:27
Bei einem solchen Fahrauftrag wird der Dienstbeginn und das Dienstende UNABHÄNGIG von der regelmäßigen Arbeitszeitregelung der Dienststelle angepasst werden.



Man muss also den konkreten Befehl und die konkrete Arbeitszeit des Fahrers in der Woche / den Wochen kennen, dann kann man Dinge besprechen.

Nehmen wir "Bsp. 2" Mo Dienst von 07:00 - 16:15, Dienstag 19:00 bis Mittwoch 07:00, Do 07:00 -16:15, Fr. 07:00-13:00.
Geleistete Arbeitszeit diese Woche 34 h 45 min
Regelmäßige Wöchentliche Arbeitszeit 41 h
Zeitschuld 6 h 15 min

Ich sehe das als ungerechte Behandlung anderer Kameraden gegenüber an. Nicht falsch verstehen...es geht nicht um die Aufträge an sich. Wir dienen alle gerne, aber es muss sich doch auch lohnen oder hab ich da ein falsches Verständnis?

200/3 ohne LoginDaten

"Lohnen" muss sich da überhaupt nichts.
Der Soldat hat doch in dem Beispiel Dienstag und Mittwoch tagsüber "frei" gehabt...also wo ist das Problem?

F_K

Lohn bekommen Arbeiter - Soldaten bekommen Bezüge.

... und wer treu dient, macht dies eben dann, wenn der BEDARF da ist.

Al Terego

Also aus dem von Dir dargelegten Beispiel 2 lässt sich ja grundsätzlich ableiten, dass keine Mehr- sondern Minderarbeit vorliegt, die später auszugleichen ist (bzw. bereits mit bereits geleisteter Mehrarbeit ausgeglichen wird).
Ganz so einfach ist es bei Gleitzeitdienststellen wiederum zwar nicht (Stichwort: Selbstbestimmtes Arbeiten), aber ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Sollte es regelmäßig vorkommen, dass Du nicht "gleiten" kannst, wäre zu überlegen, Dich aus der Gleitzeit herauszunehmen und nach Dienstplan Dienst leisten zu lassen. Aber auch dann ist für die Mehrarbeit nicht entscheidend, was am Tag lief sondern wie die Wochenbilanz aussieht.

F_K

Bei einem MKF, der Fahraufträge nach BEDARFSlage zu absolvieren hat, ist es so eine Sache mit "selbstbestimmtem Arbeiten".

Im übrigen gibt es für MKF gesetzliche und sonstige Vorgaben bezüglich zulässiger Arbeits- und Fahrt- (!) Zeiten, insoweit muss sich der Beginn des Dienstes am Fahrauftrag ausrichten und es kann eben nicht "geglitten" werden.

(Ein Wachsoldat kann einen 24 Stunden Dienst mit Ruhezeiten machen - ein MKF nicht, und dann sind noch Lenkpausen einzuhalten ... )

Al Terego

Deswegen sag ich ja, wenn er praktisch regelmäßig außerhalb der Rahmenarbeitszeiten eingesetzt wird ist zu überlegen ihn aus der Gleitzeit herauszunehmen und Dienst nach Dienstplan machen zu lassen.

Kommt es nur ab und zu vor, kann er sicher in der Gleitzeit bleiben. Die Stunden außerhalb der Rahmenarbeitszeit sind dann aber tatsächlich Mehrarbeitsstunden, die auf einem anderen Konto als die Gleitzeitstunden zu führen sind.

Ricobsdl80

Zitat von: Al Terego am 30. September 2021, 15:24:43
Deswegen sag ich ja, wenn er praktisch regelmäßig außerhalb der Rahmenarbeitszeiten eingesetzt wird ist zu überlegen ihn aus der Gleitzeit herauszunehmen und Dienst nach Dienstplan machen zu lassen.

Bei uns ist es regelmäßig unregelmäßg. Wenn solche Fahrten anliegen wird das auf dem Dienstplan gemeldet. 

Kommt es nur ab und zu vor, kann er sicher in der Gleitzeit bleiben. Die Stunden außerhalb der Rahmenarbeitszeit sind dann aber tatsächlich Mehrarbeitsstunden, die auf einem anderen Konto als die Gleitzeitstunden zu führen sind.

Richtig. Aber die Stunden außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und nicht der Rahmenarbeitszeit sind Mehrarbeit. Selbst wenn der MKF länger arbeiten wollen würde, dürfte er nicht aufgrund der Vorschrift A-1050/11 Betrieb von Dienstfahrzeugen in dem ausdrücklich auch nochmal auf die 11 Std Ruhezeit hingewiesen wird. Das ist ja unser Problem. Bei ganz normalen Sonderdiensten oder ähnlichem kann man nach §6 SAZV befehlen.

LwPersFw

Schauen Sie einmal in das vom BMVg FüSK moderierte Forum zur SAZV im WikiBw im IntranetBw.
Dort wurde u.a. auch die Thematik Ruhezeiten vs. Sollarbeitszeit i.V.m. Mehrarbeit ausführlich erläutert.

Zusätzlich gibt es eine Seite zur SAZV ... wo durch das BMVg FüSK diverse PDF-Datei mit Berechnungsbeispielen zur Verfügung gestellt wurden.

Getrennt zw. Dienststellen mit und ohne Gleitzeit.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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