Wenn jemand im Herbst schon eine verbindliche Direktzusage bekommt sind logischerweise im Frühjahr irgendwann alle Stellen besetzt, egal wie gut die Bewerber sind, die dann noch kommen. Somit landet der Rest dann auf der Warteliste oder wird gar nicht genommen. Ist man früher dran, gibt es diese Einschränkung nicht.
Oder hab ich da was verpasst?
LG
Ja, Art 33 (2) GG spricht schon dagegen.
Das ACFüKrBw böscht die Sofortzusagen nach Erfahrungswerten, wer sich sowieso platzieren würde an und Ende Mai wird die Eignungsreihenfolge der restlichen Bewerber aufgelöst.