Autor: vivatcrescatfloreat
« am: 29. Oktober 2021, 10:40:13 »Guten Tag,
in einer Kommando Oberbehörde existieren mehrere Referate und Sachgebiete. Ich würde gerne Wissen, wo der konkrete Unterschied zwischen diesen beiden Begrifflichkeiten besteht.
Unterscheiden sich die Aufgaben eines Referats von denen eines Sachgebiets. Ist das eine hoher gestellt als das als das andere?
--> "Obere Kommandobehöre"
--> Abteilung > Unterabteilung > Referat > Sachgebiet
--> Der Referatsleiter ist also der Chef seiner Sachgebietsleiter und umgekehrt: die Sachgebiete sind Elemente eines Referats.
Am Beispiel Kdo SanDstBw B IX-4.1: B ist die Abteilung, römisch wird die Unterabteilung bezeichnet, 4 ist das Referat und .1 ein Sachgebiet im Referat 4.
BAPersBW hat eine ähnliche, leicht komplexere Struktur BAPersBw VI 2.5.1 zB. Aber auch hier ist VI die Unterabteilung, 2 das Referat und dann folgt die weitere Unterstellung.