Ich bin mir relativ sicher das bei der Pension Ausbildungszeiten mit angerechnet werden.
Siehe Soldatenversorgungsgesetz, Unterabschnitt 2
Zeiten "sollen" ... "können" ... angerechnet werden.
Aber immer nur bis zur maximalen Versorgung, aktuell eben 71,75 %.
Danke für deine Antwort. Habe mich jetzt mal im SVG eingelesen, vor allem deinen erwähnten Unterabschnitt 2.
Pro Dienstjahr gibt es 1,79375% insgesamt nicht mehr als 71,75%. Dies entspricht 40 Dienstjahren.
In §26 (2) wird von einer Erhöhung gesprochen (Absätze3+4) für Berufssoldaten die unter 60 in Pension gehen.
(3) BS die mit 53 in Pension gehen bekommen 12,55625% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als Erhöhung, wobei für jedes länger gemachte Dienstjahr über die 53 hinaus 1,79375% abgezogen werden. Insgesamt wieder NICHT über die 71,75% (Wenn ich mit 56 in Pension gehe also 12,55625-(1,79375x3)= 7,175%
Soweit erst mal verständlich.
§23 Ausbildungszeiten
(1) KANN
1. ... praktische Ausbildung (bei mir 3,5 Jahre)
2. ... Fachschulausbildung (wie zB der staatlich gepr. Techniker) bis zu 1095 Tagen... (bei mir 2 Jahre)
(2) ... Ausbildung + hauptberufliche Tätigkeit bis zu 5 Jahre
Daraus nehme ich mit das ~5 Jahre zur Pension anerkannt werden
KANNWovon ist dieses "KANN" abhängig, wie wird das generell gehandhabt denn ich bin insgesamt weit weg von 40 Dienstjahren mit 56 Jahren.
Selbst mit anerkannten Ausbildungszeiten komme ich insgesamt "nur" auf 35 Dienstjahre.
Trennung
Weisst du zufällig auch ob beim Altersgeld Ausbildungszeiten angerechnet werden KÖNNEN?
Ich gehe eher nicht davon aus, oder?