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Zitat von: Ralf am 27. Februar 2022, 10:23:59Damit ist wohl ein juristischer Abschluss gemeint? Das habe ich nicht vor. Beworben habe ich mich als IT-Offizier.
Auf die Gefahr mich zu wiederholen: das kommt auf die Verwendung an.
Wenn du bei CIR StOffz (R) werden willst: ja, erneutes Studium, wenn du IT-Offz werden willst, nein. Ob man dir ggf. ein Master "schenkt", ist eine Einzelpersonalie. Bei einem Spitzenplatz in der ERF besteht schon mal Verhandlungsspielraum.
Zitat von: Ethereum am 27. Februar 2022, 09:21:38Ist die Wahrscheinlichkeit noch gegeben, mit 34 Jahren ein Studium absolvieren zu dürfen?
Wenn Du in einem Werdegang übernommen wirst, für den Du noch ein bestimmtes Studium absolvieren musst: Ja!
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2022, 08:45:06Ach so ist das gemeint...Das ging jetzt für mich so nicht hervor. Danke für die Klärung.ZitatGemäß der Vorschrift für das Assessmentcenter durchlaufen Bewerber mit Abgeschlossener Hochschulausbildung nicht das gesamte Verfahren.Nicht verwechseln, hier geht es um Seiteneinsteiger mit einem höheren Dienstgrad, diese werden auch nur für bestimmte fachbezogene Dienstposten (mit einem Studienerfordernis) eingestellt ohne Führungsverantwortung.
Das steht in in der Anlage 6.1
Du hingegen strebst ja eine "normale" Offz-Karriere an.
Also wenn du nun zugelassen wirst für eine Verwendung, für die kein bestimmtes Studium Voraussetzung ist, brauchst du keine Studieneignung, du zählst ja bereits als akademisiert. Wirst du für eine Verwendung (z.B. LwPi) zugelassen, so würdest du eine Studieneignung nachweisen müssen (BauIng).
ZitatGemäß der Vorschrift für das Assessmentcenter durchlaufen Bewerber mit Abgeschlossener Hochschulausbildung nicht das gesamte Verfahren.Nicht verwechseln, hier geht es um Seiteneinsteiger mit einem höheren Dienstgrad, diese werden auch nur für bestimmte fachbezogene Dienstposten (mit einem Studienerfordernis) eingestellt ohne Führungsverantwortung.
Das steht in in der Anlage 6.1
Zitat von: Ethereum am 27. Februar 2022, 07:24:45In deinem Fall auch mit abgeschlossenem Studium?
Da ich dieses Verfahren bereits durchlief und die Laufbahn wechselte, kann ich dir ggf. die Infos geben:
Du durchläufst das ,,normale" Verfahren in Köln, wie jeder andere Bewerber auch! Das von dir angesprochene verkürzte Verfahren greift nur, wenn Du als OA TrDst ohne Studium übernommen wirst! In dem Fall machst Du eben kein Studieneignungsverfahren. Dieses ist auch nicht dafür vorgesehen um deine grundsätzliche Eignung zum Studium zu prüfen, sondern die Eignung in dem Werdegangszugeordneten Studium zu testen! Auch hier gilt: Bestenauslese!
Ergo: Solltest Du als OA TrDst mit Studium übernommen werden, durchläufst Du das komplette Szenario inkl. Studientest und bekommst am Ende Deinen ERF Wert. Wirst zugelassen, oder eben nicht.
90/5 musste ich vorher im Verband machen. Hier wurde aber ,,nur" die Eignung zum Offizier festgestellt. Im ACFüKrBw wirst Du nochmal auf den Kopf gestellt, denn hier wird nach Ausschlüssen in deinem geplanten Werdegang gesucht!
Das heißt: Du wirst so geprüft und getestet, wie ein ,,Neuberwerber".
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2022, 06:08:12Gemäß der Vorschrift für das Assessmentcenter durchlaufen Bewerber mit Abgeschlossener Hochschulausbildung nicht das gesamte Verfahren.ZitatDen Studieneignungstest machst du nur, wenn ein weiteres Studium geplant ist.Ansonsten fällt er weg.
Oder was meinst du mit "verkürztem Verfahren"?
ZitatDen Studieneignungstest machst du nur, wenn ein weiteres Studium geplant ist.Ansonsten fällt er weg.