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Zusammenfassung

Autor p4uLe83
 - 10. März 2022, 22:36:48
Glückwunsch und danke für den Bericht!
Autor Radeon
 - 10. März 2022, 21:54:50
Hier mal ein Erfahrungsbericht von dieser Woche.
Anreise war bis 1430. Bevor die Stuben bezogen wurden, gab es einen Corona-Test. War dieser negativ ging es zu einem Vortrag über den Verlauf der nächsten Tage.
Dabei wurden noch fehlende Unterlagen abgegeben. Weiterhin gab es einen Fragebogen, warum Offizier, welches Studium und warum genau dieses. Die Vorträge waren kurz knapp und informativ.
Jeder erhielt seinen Laufzettel für die nächsten Tage. Danach gab es noch die guten Lunchbeutel zum Abendessen. Für Fragen war ein Betreuungsoffizier immer dabei.

Am nächsten Tag mussten die Stuben sehr früh wieder verlassen werden, die Gepäcke wurden in einem Keller verstaut, da die zweite Übernachtung in einem Hotel in Köln passierte.
Warum? Die Corona-Auflagen erlauben nur eine Einzelbelegung der Stuben und am zweiten Tag reisen schon die nächsten Bewerber an.

Der zweite Tag war geprägt durch die einzelnen Stationen wie:
- CAT (beinhaltet auch Fragen für den Persönlichkeitstest)
- Gruppensituationsverfahren (GSV), bestehend aus zwei Planspielen (Gruppenarbeit) und Vortrag (vor der Gruppe, jeder einzeln)
- Interview
- Arzt
- Mathe-Kompetenz-Test (nur für die, die ein Studium belegen wollten)
- Kein BFT (Corona-Auflagen)

Für mich war der Tag sehr enstspannt, da ich schon ein Studium habe und durch die Bewerbung eine ärztliche Untersuchung nicht mehr notwendig war.
Das heißt für mich keine Mathe-Test und auch kein Arzt.

AM zweiten Tag war dann noch das Einplanungsgespräch und bei denen, die nicht ganz überzeugt hatten, gab es noch das Studienberatungsgespräch.
Entweder eine Sofortzusage, Warteliste oder eben Ablehung.
Für die Seiteneinsteiger gibt es einen extra Berater. Dort bekam ich meine Sofort-Zusage. Den "klassichen" Seiteneinsteiger habe ich angelehnt,
da wäre ich direkt mit einem höheren Dienstgrad eingestellt worden, ABER in einem Amt verschwunden, und ohne Führungsverwendung,
so was ist nichts für mich. Es gibt dann noch das "Oberfähnrich-Modell", die gleiche Ausbildung wie der normale Truppendienstoffizier, nur mit kürzeren Beförderungszeiten.
Das soll es wohl erst seit diesem Jahr geben. Übernommen wurde ich gemäß §23 Abs. 4 m. §9 SLV.
Insgesamt war es ein erfolgreicher Tag.
Autor Radeon
 - 27. Februar 2022, 10:56:13
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2022, 10:23:59
Auf die Gefahr mich zu wiederholen: das kommt auf die Verwendung an.
Wenn du bei CIR StOffz (R) werden willst: ja, erneutes Studium, wenn du IT-Offz werden willst, nein. Ob man dir ggf. ein Master "schenkt", ist eine Einzelpersonalie. Bei einem Spitzenplatz in der ERF besteht schon mal Verhandlungsspielraum.
Damit ist wohl ein juristischer Abschluss gemeint? Das habe ich nicht vor. Beworben habe ich mich als IT-Offizier.
Danke für die Erklärungen.
Autor Ralf
 - 27. Februar 2022, 10:23:59
Auf die Gefahr mich zu wiederholen: das kommt auf die Verwendung an.
Wenn du bei CIR StOffz (R) werden willst: ja, erneutes Studium, wenn du IT-Offz werden willst, nein. Ob man dir ggf. ein Master "schenkt", ist eine Einzelpersonalie. Bei einem Spitzenplatz in der ERF besteht schon mal Verhandlungsspielraum.
Autor Radeon
 - 27. Februar 2022, 09:25:00
Zitat von: Ethereum am 27. Februar 2022, 09:21:38
Wenn Du in einem Werdegang übernommen wirst, für den Du noch ein bestimmtes Studium absolvieren musst: Ja!
Ist die Wahrscheinlichkeit noch gegeben, mit 34 Jahren ein Studium absolvieren zu dürfen?
Und mit Informatik sollte ich im Breich CIR doch richtig aufgehoben sein.
Autor Ethereum
 - 27. Februar 2022, 09:21:38
Wenn Du in einem Werdegang übernommen wirst, für den Du noch ein bestimmtes Studium absolvieren musst: Ja!
Autor Radeon
 - 27. Februar 2022, 08:56:50
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2022, 08:45:06
ZitatGemäß der Vorschrift für das Assessmentcenter durchlaufen Bewerber mit Abgeschlossener Hochschulausbildung nicht das gesamte Verfahren.
Das steht in in der Anlage 6.1
Nicht verwechseln, hier geht es um Seiteneinsteiger mit einem höheren Dienstgrad, diese werden auch nur für bestimmte fachbezogene Dienstposten (mit einem Studienerfordernis) eingestellt ohne Führungsverantwortung.
Du hingegen strebst ja eine "normale" Offz-Karriere an.
Also wenn du nun zugelassen wirst für eine Verwendung, für die kein bestimmtes Studium Voraussetzung ist, brauchst du keine Studieneignung, du zählst ja bereits als akademisiert. Wirst du für eine Verwendung (z.B. LwPi) zugelassen, so würdest du eine Studieneignung nachweisen müssen (BauIng).
Ach so ist das gemeint...Das ging jetzt für mich so nicht hervor. Danke für die Klärung.
Muss eine Studieneignung für ein bereits absolviertes Studium im selbem Bereich dann nochmals abgelegt werden?
Autor Ralf
 - 27. Februar 2022, 08:45:06
ZitatGemäß der Vorschrift für das Assessmentcenter durchlaufen Bewerber mit Abgeschlossener Hochschulausbildung nicht das gesamte Verfahren.
Das steht in in der Anlage 6.1
Nicht verwechseln, hier geht es um Seiteneinsteiger mit einem höheren Dienstgrad, diese werden auch nur für bestimmte fachbezogene Dienstposten (mit einem Studienerfordernis) eingestellt ohne Führungsverantwortung.
Du hingegen strebst ja eine "normale" Offz-Karriere an.
Also wenn du nun zugelassen wirst für eine Verwendung, für die kein bestimmtes Studium Voraussetzung ist, brauchst du keine Studieneignung, du zählst ja bereits als akademisiert. Wirst du für eine Verwendung (z.B. LwPi) zugelassen, so würdest du eine Studieneignung nachweisen müssen (BauIng).
Autor Radeon
 - 27. Februar 2022, 08:34:02
Zitat von: Ethereum am 27. Februar 2022, 07:24:45
Da ich dieses Verfahren bereits durchlief und die Laufbahn wechselte, kann ich dir ggf. die Infos geben:

Du durchläufst das ,,normale" Verfahren in Köln, wie jeder andere Bewerber auch! Das von dir angesprochene verkürzte Verfahren greift nur, wenn Du als OA TrDst ohne Studium übernommen wirst! In dem Fall machst Du eben kein Studieneignungsverfahren. Dieses ist auch nicht dafür vorgesehen um deine grundsätzliche Eignung zum Studium zu prüfen, sondern die Eignung in dem Werdegangszugeordneten Studium zu testen! Auch hier gilt: Bestenauslese!

Ergo: Solltest Du als OA TrDst mit Studium übernommen werden, durchläufst Du das komplette Szenario inkl. Studientest und bekommst am Ende Deinen ERF Wert. Wirst zugelassen, oder eben nicht.

90/5 musste ich vorher im Verband machen. Hier wurde aber ,,nur" die Eignung zum Offizier festgestellt. Im ACFüKrBw wirst Du nochmal auf den Kopf gestellt, denn hier wird nach Ausschlüssen in deinem geplanten Werdegang gesucht!

Das heißt: Du wirst so geprüft und getestet, wie ein ,,Neuberwerber".
In deinem Fall auch mit abgeschlossenem Studium?
Autor Radeon
 - 27. Februar 2022, 08:33:04
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2022, 06:08:12
ZitatDen Studieneignungstest machst du nur, wenn ein weiteres Studium geplant ist.
Ansonsten fällt er weg.
Oder was meinst du mit "verkürztem Verfahren"?
Gemäß der Vorschrift für das Assessmentcenter durchlaufen Bewerber mit Abgeschlossener Hochschulausbildung nicht das gesamte Verfahren.
Das steht in in der Anlage 6.1
Autor Ethereum
 - 27. Februar 2022, 07:24:45
Da ich dieses Verfahren bereits durchlief und die Laufbahn wechselte, kann ich dir ggf. die Infos geben:

Du durchläufst das ,,normale" Verfahren in Köln, wie jeder andere Bewerber auch! Das von dir angesprochene verkürzte Verfahren greift nur, wenn Du als OA TrDst ohne Studium übernommen wirst! In dem Fall machst Du eben kein Studieneignungsverfahren. Dieses ist auch nicht dafür vorgesehen um deine grundsätzliche Eignung zum Studium zu prüfen, sondern die Eignung in dem Werdegangszugeordneten Studium zu testen! Auch hier gilt: Bestenauslese!

Ergo: Solltest Du als OA TrDst mit Studium übernommen werden, durchläufst Du das komplette Szenario inkl. Studientest und bekommst am Ende Deinen ERF Wert. Wirst zugelassen, oder eben nicht.

90/5 musste ich vorher im Verband machen. Hier wurde aber ,,nur" die Eignung zum Offizier festgestellt. Im ACFüKrBw wirst Du nochmal auf den Kopf gestellt, denn hier wird nach Ausschlüssen in deinem geplanten Werdegang gesucht!

Das heißt: Du wirst so geprüft und getestet, wie ein ,,Neuberwerber".
Autor Ralf
 - 27. Februar 2022, 06:08:12
ZitatDen Studieneignungstest machst du nur, wenn ein weiteres Studium geplant ist.
Ansonsten fällt er weg.
Oder was meinst du mit "verkürztem Verfahren"?
Autor Radeon
 - 26. Februar 2022, 22:41:05
Welche Frage sich mir jetzt noch stellt, ist folgende:
Als Bewerber mit einem abgeschlossenem Studium sollte doch nur das verkürzte Verfahren durchlaufen werden?
Oder gilt das nur für Wiedereinsteller und nicht für "Bestandskunden"?
Autor Radeon
 - 26. Februar 2022, 16:39:52
Alles klar.
"Wie gesagt, in der GAIP nachlesen, was der Bewerberakte beizufügen ist durch deine Einheit, daraus kannst du dann ableiten, ob du ein 90/5 und einen Sporttest beifügen musst."
90/5 und Sporttest sind schon eingereicht, die Unterlagen sind komplett.
"Es kann ja auch ein Standardschreiben sein."
Das Schreiben an sich ist sehr allgemein gehalten, daher kann das schon sein.
Dann lasse ich wohl am besten wie immer überraschen.
Danke für Antworten.
Autor Ralf
 - 26. Februar 2022, 16:33:13
Es ist ja trotzdem kein Einstellungstest, du wirst ja nicht mehr eingestellt. Du erhältst eine Laufbahneignung und eine Platzierung in der ERF.
Wie gesagt, in der GAIP nachlesen, was der Bewerberakte beizufügen ist durch deine Einheit, daraus kannst du dann ableiten, ob du ein 90/5 und einen Sporttest beifügen musst.
Es kann ja auch ein Standardschreiben sein. solltest du alles machen müssen, ja, dann ist der Sporttest derzeit am ACFüKrBw ausgesetzt.