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Laufbahnwechsel als HptFw und BS mit abgeschlossenen Informatikstudium

Begonnen von Radeon, 26. Februar 2022, 15:44:42

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Radeon

Grüße,
ich habe ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt.
Wie verhält sich das beim Einstellungstest in Köln, wenn man als BS, HptFw mit einem Bachelor in Informatik
(nebenbei als Fernstudium absolviert) das Verfahren durchläuft?
Der Sporttest wird wohl aufgrund Corona nicht stattfinden. Aber müssen alle anderen Abschnitte durchlaufen werden?
Kann mir da jemand eine Information geben?
Danke schonmals.

Ralf

Wenn du Soldat bist, machst du doch keinen Einstellungstest? Bist doch schon dabei.
Zuerst ommt eine Vorauswahl, dann gehst du zum ACFüKrBw und erreichst dort die Laufbahneignung.
Für die Bewerbung als OATrD gibt es eine GAIP, die informiert, was gebraucht und gemacht wird. Bewerbersofortmeldung etc pp.
Bei den Fw: Die med. Eignung und den Sporttest macht man in der Truppe. Ich gehe davon aus, dass dieses dann auch so bei den OATrD ist, steht aber in der GAIP.
Deb Studieneignungstest machst du nur, wenn ein weiteres Studium geplant ist.
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Radeon

Grüße,
Antrag ist schon raus und die Antwort aus Köln ist auch schon da.
"Wenn du Soldat bist, machst du doch keinen Einstellungstest? Bist doch schon dabei."
Anscheinend schon. Laut dem schreiben wird das komplette Assement durchlaufen.
Und das kann ich mir eben nicht vorstellen. Daher meine Frage.

Ralf

Es ist ja trotzdem kein Einstellungstest, du wirst ja nicht mehr eingestellt. Du erhältst eine Laufbahneignung und eine Platzierung in der ERF.
Wie gesagt, in der GAIP nachlesen, was der Bewerberakte beizufügen ist durch deine Einheit, daraus kannst du dann ableiten, ob du ein 90/5 und einen Sporttest beifügen musst.
Es kann ja auch ein Standardschreiben sein. solltest du alles machen müssen, ja, dann ist der Sporttest derzeit am ACFüKrBw ausgesetzt.
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Radeon

Alles klar.
"Wie gesagt, in der GAIP nachlesen, was der Bewerberakte beizufügen ist durch deine Einheit, daraus kannst du dann ableiten, ob du ein 90/5 und einen Sporttest beifügen musst."
90/5 und Sporttest sind schon eingereicht, die Unterlagen sind komplett.
"Es kann ja auch ein Standardschreiben sein."
Das Schreiben an sich ist sehr allgemein gehalten, daher kann das schon sein.
Dann lasse ich wohl am besten wie immer überraschen.
Danke für Antworten.

Radeon

Welche Frage sich mir jetzt noch stellt, ist folgende:
Als Bewerber mit einem abgeschlossenem Studium sollte doch nur das verkürzte Verfahren durchlaufen werden?
Oder gilt das nur für Wiedereinsteller und nicht für "Bestandskunden"?

Ralf

ZitatDen Studieneignungstest machst du nur, wenn ein weiteres Studium geplant ist.
Ansonsten fällt er weg.
Oder was meinst du mit "verkürztem Verfahren"?
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Ethereum

Da ich dieses Verfahren bereits durchlief und die Laufbahn wechselte, kann ich dir ggf. die Infos geben:

Du durchläufst das ,,normale" Verfahren in Köln, wie jeder andere Bewerber auch! Das von dir angesprochene verkürzte Verfahren greift nur, wenn Du als OA TrDst ohne Studium übernommen wirst! In dem Fall machst Du eben kein Studieneignungsverfahren. Dieses ist auch nicht dafür vorgesehen um deine grundsätzliche Eignung zum Studium zu prüfen, sondern die Eignung in dem Werdegangszugeordneten Studium zu testen! Auch hier gilt: Bestenauslese!

Ergo: Solltest Du als OA TrDst mit Studium übernommen werden, durchläufst Du das komplette Szenario inkl. Studientest und bekommst am Ende Deinen ERF Wert. Wirst zugelassen, oder eben nicht.

90/5 musste ich vorher im Verband machen. Hier wurde aber ,,nur" die Eignung zum Offizier festgestellt. Im ACFüKrBw wirst Du nochmal auf den Kopf gestellt, denn hier wird nach Ausschlüssen in deinem geplanten Werdegang gesucht!

Das heißt: Du wirst so geprüft und getestet, wie ein ,,Neuberwerber".

Radeon

Zitat von: Ralf am 27. Februar 2022, 06:08:12
ZitatDen Studieneignungstest machst du nur, wenn ein weiteres Studium geplant ist.
Ansonsten fällt er weg.
Oder was meinst du mit "verkürztem Verfahren"?
Gemäß der Vorschrift für das Assessmentcenter durchlaufen Bewerber mit Abgeschlossener Hochschulausbildung nicht das gesamte Verfahren.
Das steht in in der Anlage 6.1

Radeon

Zitat von: Ethereum am 27. Februar 2022, 07:24:45
Da ich dieses Verfahren bereits durchlief und die Laufbahn wechselte, kann ich dir ggf. die Infos geben:

Du durchläufst das ,,normale" Verfahren in Köln, wie jeder andere Bewerber auch! Das von dir angesprochene verkürzte Verfahren greift nur, wenn Du als OA TrDst ohne Studium übernommen wirst! In dem Fall machst Du eben kein Studieneignungsverfahren. Dieses ist auch nicht dafür vorgesehen um deine grundsätzliche Eignung zum Studium zu prüfen, sondern die Eignung in dem Werdegangszugeordneten Studium zu testen! Auch hier gilt: Bestenauslese!

Ergo: Solltest Du als OA TrDst mit Studium übernommen werden, durchläufst Du das komplette Szenario inkl. Studientest und bekommst am Ende Deinen ERF Wert. Wirst zugelassen, oder eben nicht.

90/5 musste ich vorher im Verband machen. Hier wurde aber ,,nur" die Eignung zum Offizier festgestellt. Im ACFüKrBw wirst Du nochmal auf den Kopf gestellt, denn hier wird nach Ausschlüssen in deinem geplanten Werdegang gesucht!

Das heißt: Du wirst so geprüft und getestet, wie ein ,,Neuberwerber".
In deinem Fall auch mit abgeschlossenem Studium?

Ralf

ZitatGemäß der Vorschrift für das Assessmentcenter durchlaufen Bewerber mit Abgeschlossener Hochschulausbildung nicht das gesamte Verfahren.
Das steht in in der Anlage 6.1
Nicht verwechseln, hier geht es um Seiteneinsteiger mit einem höheren Dienstgrad, diese werden auch nur für bestimmte fachbezogene Dienstposten (mit einem Studienerfordernis) eingestellt ohne Führungsverantwortung.
Du hingegen strebst ja eine "normale" Offz-Karriere an.
Also wenn du nun zugelassen wirst für eine Verwendung, für die kein bestimmtes Studium Voraussetzung ist, brauchst du keine Studieneignung, du zählst ja bereits als akademisiert. Wirst du für eine Verwendung (z.B. LwPi) zugelassen, so würdest du eine Studieneignung nachweisen müssen (BauIng).
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Radeon

Zitat von: Ralf am 27. Februar 2022, 08:45:06
ZitatGemäß der Vorschrift für das Assessmentcenter durchlaufen Bewerber mit Abgeschlossener Hochschulausbildung nicht das gesamte Verfahren.
Das steht in in der Anlage 6.1
Nicht verwechseln, hier geht es um Seiteneinsteiger mit einem höheren Dienstgrad, diese werden auch nur für bestimmte fachbezogene Dienstposten (mit einem Studienerfordernis) eingestellt ohne Führungsverantwortung.
Du hingegen strebst ja eine "normale" Offz-Karriere an.
Also wenn du nun zugelassen wirst für eine Verwendung, für die kein bestimmtes Studium Voraussetzung ist, brauchst du keine Studieneignung, du zählst ja bereits als akademisiert. Wirst du für eine Verwendung (z.B. LwPi) zugelassen, so würdest du eine Studieneignung nachweisen müssen (BauIng).
Ach so ist das gemeint...Das ging jetzt für mich so nicht hervor. Danke für die Klärung.
Muss eine Studieneignung für ein bereits absolviertes Studium im selbem Bereich dann nochmals abgelegt werden?

Ethereum

Wenn Du in einem Werdegang übernommen wirst, für den Du noch ein bestimmtes Studium absolvieren musst: Ja!

Radeon

Zitat von: Ethereum am 27. Februar 2022, 09:21:38
Wenn Du in einem Werdegang übernommen wirst, für den Du noch ein bestimmtes Studium absolvieren musst: Ja!
Ist die Wahrscheinlichkeit noch gegeben, mit 34 Jahren ein Studium absolvieren zu dürfen?
Und mit Informatik sollte ich im Breich CIR doch richtig aufgehoben sein.

Ralf

Auf die Gefahr mich zu wiederholen: das kommt auf die Verwendung an.
Wenn du bei CIR StOffz (R) werden willst: ja, erneutes Studium, wenn du IT-Offz werden willst, nein. Ob man dir ggf. ein Master "schenkt", ist eine Einzelpersonalie. Bei einem Spitzenplatz in der ERF besteht schon mal Verhandlungsspielraum.
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