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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 01. Juni 2022, 12:44:50 »

Es ist kein Ausmusterungsgrund, aber ggf. ein Grund, den Dienstantritt anzupassen. Da es sich aber um die Msch-Lfb handelt und eine Ga als Wiedereinsteller nicht erforderlich ist, findet das ggf. auch nicht statt. Es ist halt zu schauen, was du noch an Ausbildung machen musst und wie sich das mit dem Diensteintritt verhält.
Autor: Minna
« am: 01. Juni 2022, 12:36:09 »

Hallooo :)

Ich habe da eine frage, die ich mir leider nach langem Suchen nicht beantworten konnte und hoffe nun, das man mir hier weiterhelfen kann.
Ich war 4 Jahre SAZ und habe nun vor als Wiedereinsteller zur Bundeswehr zurück zu gehen, vorerst wieder in der Mannschaftslaufbahn, da ich vor habe, über eine BFD Maßnahme die Bürokauffrau Ausbildung zu Absolvieren, die dann über die Abendschule läuft. Danach wenn es klappt, in eine Höhere Laufbahn.
Allerdings, habe ich heute von meinem Frauenarzt gesagt bekommen, das ich Schwanger bin. Ich bin aber noch sehr früh, das es eigentlich nicht der Rede wert ist. Jedoch muss ich mich noch bewerben etc. Jetzt die frage, ist dies ein Ausmusterungsgrund, das die mich deswegen ablehnen könnten? Oder kann ich trotzdem ohne Probleme Wiedereinsteller werden? Ich weiß ja nicht, wie die Ärzte das dann sehen und ob sie mich dann Ausmustern aufgrund der Schwangerschaft.

Ich wäre froh, wenn man mir helfen kann und meine Frage sicher beantworten kann :)

Ganz Liebe Grüße,
Minna


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