Das setzt voraus, dass jeder, der den Diensteid schwört, auch vollumfänglich versteht, was das bedeutet.
Da der Beamte/der Soldat sich idR vorher mit dem Beruf auseinandergesetzt hat, darf man wohl davon ausgehen, dass die Person sich seiner Amtspflichten bewusst ist. Ansonsten bin ich der Meinung, er/sie/es eignet sich nicht für diesen Beruf. In den Laufbahnausbildungen/Lehrgängen ab mittlerer Dienst/UoP wird dieses Thema auch behandelt.
Und im Zweifel gilt auch im Dienst- und Disziplinarrecht der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.".
Wenn der/die Betroffene denn meint, er/sie/es sei zu Unrecht aus dem Dienst entfernt worden, gibt es ja Gerichte, die die getroffene Entscheidung überprüfen und ggf. korrigieren.
Es gibt nur ein denklogisches Problem bei diesen "Reichsbürgern", sie haben auf einen Diensteid auf einen Staat und dessen Verfassung und Gesetze geschworen, den sie später nicht mehr akzeptieren. Logische Folge wäre, ich verlasse den Dienst der "BRD-GmbH" oder wie immer die Reichsbürger das korrekt bezeichnen.
Passiert aber auch nicht und vor einem Gericht klagen, dessen Legitimation sie vorher vehemant abgestritten haben und sich häufig auch weigern, überhaupt dort zu erscheinen.
Dieses ganze "Geschwurbel" über die "BRD-GmbH" etc., zeugt meiner rein persönlichen Meinung nach davon, dass man sich von der Realität deutlich entfernt hat und lieber kruden Theorien anhängt, deren Subtanz aus "Wunschvorstellungen" besteht oder um es ganz deutlich, aber noch erträglich zu formulieren aus "geistigen Flatulenzen und geistiger Diarrhoe".