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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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ZitatWenn man aus Gründen nicht weiterkommt wird man nach einer gewissen Zeit doch Uffz, Fw bzw. HFw, oder?Nein, nur wenn man auch aus der Laufbahn kommt, wird zurückgeführt.
Zitat von: PzPiKp360 am 12. Dezember 2022, 18:30:15Wenn man aus Gründen nicht weiterkommt wird man nach einer gewissen Zeit doch Uffz, Fw bzw. HFw, oder? Dann ist man auch meine (R)OA mehr. So habe ich das verstanden.
Mir wurde das so erklärt: Es gäbe auch Fhj, Fähnr und OFähnr d. R., die diesen Dienstgrad als Aktive erworben hätten, dann aber aus Gründen nicht weitergekommen seien und dies auch so bleiben würde, somit nicht mehr wirklich (R)OAs wären. Der Zusatz "(ROA)" deute an, daß die Laufbahn noch intakt sei, und daher an einem Weiterkommen bzw. Erreichen des Lt d. R. noch gearbeitet werde.
Zitat von: PzPiKp360 am 11. Dezember 2022, 19:40:05
@LwPersFw: Ich bin mir für den Bereich "ROA a. d. W." nicht sicher, was Deine Antwort angeht. Nr. 746 in A1340/49 bezieht sich meiner bescheidenen Ansicht nach auf die aktive Truppe, ein "OGefr (ROA)" würde damit auf ROA als SaZ2/3 hindeuten. Meiner Erinnerung nach wurde es "uns" ROA a. d. W. an der OSH so beigebracht, daß die Bezeichnung "DG d. R. (ROA)" zu führen sei, damit zum Beispiel auch "Fhj d. R. (ROA)".
ZitatEine Nachfrage: Wie lautet die korrekte Dienstgradbezeichnung bei ROA adW zu Beginn der Laufbahn, wenn man Mannschafter ist: ,,OGefr d.R. (ROA)" oder ,,OGefr (ROA)"? Ab Fahnenjunker d.R. erübrigt sich ja der ,,ROA"-Zusatz.
Zitat von: LwPersFw am 11. Dezember 2022, 08:35:26Eine Nachfrage: Wie lautet die korrekte Dienstgradbezeichnung bei ROA adW zu Beginn der Laufbahn, wenn man Mannschafter ist: ,,OGefr d.R. (ROA)" oder ,,OGefr (ROA)"? Ab Fahnenjunker d.R. erübrigt sich ja der ,,ROA"-Zusatz.ZitatNö... ein verliehener Dienstgrad darf durch den Inhaber immer verwendet werden.
Dies ist bezogen auf diese Personengruppe falsch.
"3307. Alle Reservistinnen und Reservisten dürfen endgültig verliehene Dienstgrade der Bw außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses mit dem Zusatz ,,der Reserve (d. R.)" führen, wenn sie nicht als frühere BS mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand berechtigt sind, den Dienstgrad mit dem Zusatz ,,außer Dienst" oder ,,a. D." zu führen. Während des RD führen Reservistinnen und Reservisten den ihnen verliehenen Dienstgrad ohne Zusatz.
Nach Beendigung des RD entfällt die Berechtigung zum Führen eines vorläufigen oder zeitweiligen Dienstgrades.
Soweit erforderlich, kann im militärischen Schriftverkehr zwischen DSt und den Reservistinnen und Reservisten außerhalb eines RD durch Nennung des Dienstgrades mit dem Zusatz ,,d. R. vorläufig" darauf hingewiesen werden, dass eine Beorderung mit vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad besteht. (...)"
A2-1300/0-0-2
ZitatNö... ein verliehener Dienstgrad darf durch den Inhaber immer verwendet werden.
Zitat von: Beuteberliner am 10. Dezember 2022, 23:45:06
Ihre Frage verstehe ich nicht wirklich.
Dienstgrade werden nur in dienstlicher Kommunikation verwendet,