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Zitat von: ulli76 am 01. März 2023, 18:10:12
Bewirb dich halt, dann wird man dir schon sagen, ob es passt.
Mir wäre aber neu, dass alleine der Fachkrankenpfleger für das Medizinstudium qualifiziert. Lies nochmal genau nach, ob es dafür Ausnahmen gibt und ob es nicht nur die Berechtigung zur Immaturenprüfung ist.
Zitat von: thelastofus am 26. Februar 2023, 10:02:02
Zum einenZitatZu meinen Noten: Mein Stand ist, dass als ,,Abiturnote" die Prüfung des Fachpflegers zählt. Diese habe ich mit 1,1 abgeschlossen.
Zum anderen auf diesen Beitrag bezogen:ZitatHast Du eine Quelle für die Behauptung, dass eine Ausbildung (!) dem Abigur entspricht?
ZitatZu meinen Noten: Mein Stand ist, dass als ,,Abiturnote" die Prüfung des Fachpflegers zählt. Diese habe ich mit 1,1 abgeschlossen.
ZitatHast Du eine Quelle für die Behauptung, dass eine Ausbildung (!) dem Abigur entspricht?
Zitat von: thelastofus am 26. Februar 2023, 09:53:57
Das ist kein "Abitur" sondern eine Hochschulzugangsberechtigung auch HZB genannt..
Ist eigentlich bei fast jeder Weiterbildung auf Meistereben so das man da in so gut wie jedem BL an die Uni darf.
Aber es ist kein "Abitur".
Zitat
Letztere stellt eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar.
Zitat von: F_K am 26. Februar 2023, 06:38:03
Hast Du eine Quelle für die Behauptung, dass eine Ausbildung (!) dem Abigur entspricht?
Zitat
(...)
§ 29
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung
(...)
Der allgemeine Zugang zur Hochschule gemäß Art. 45 Abs. 1 BayHSchG kann auch nachgewiesen werden durch
(...)
2.
ein Zeugnis über eine bestandene Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach einer landesrechtlichen Fort- oder Weiterbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst, oder
3.
ein Zeugnis über eine nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. durchgeführte bestandene Weiterbildungsprüfung, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst; die Weiterbildungsstätte muss von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. anerkannt sein.
(...)Zitat
BayRS 2210-1-1-3-K/WK
Berlin:Zitat
(...)
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
auf der Grundlage von Qualifikationen nach § 11 Abs. 1 BerlHG z.B.
(...)
Inhaber von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher
Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen oder sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufen (§ 11 Abs. 1 Nr. 4)
(...)
Saarland:ZitatSaarland - Wege zur Hochschulzugangsberechtigung
(...)
Inhaber/innen folgender Abschlüsse erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:
(...) Fortbildungsabschlüsse für Berufe im Gesundheitswesen (Beispiel: Fachpflege in der Intensivmedizin und Anästhesie)
(...)
Niedersachsen:Zitat§ 18 Abs. 4 NHG
(...)
Bestimmte berufliche Fortbildungsabschlüsse berechtigen in Niedersachsen zum Hochschulstudium – und zwar egal in welcher Fachrichtung – an allen Hochschularten. Die Berechtigung ist nicht befristet und gesetzlich festgeschrieben.
(...)
Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
Berufliche Vorbildung allgemein - Studieren in Niedersachsen
Ähnliche Regelungen gelten meines Wissens in allen Bundesländern, so steht es auch auf hochschulkompass.
Zu meinen Noten: Mein Stand ist, dass als ,,Abiturnote" die Prüfung des Fachpflegers zählt. Diese habe ich mit 1,1 abgeschlossen.
Zitat
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes (Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter) kann eingestellt werden, wer
1.
die Berechtigung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin, der Tiermedizin oder der Pharmazie an deutschen öffentlichen Hochschulen besitzt (...)