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Bewerbung zum Offizier mit Studium als Fachkrankenpfleger?

Begonnen von Interessent12, 26. Februar 2023, 01:42:50

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Interessent12

Hallo,

ich benötige Rat.
Kurz zu meinem Bildungsweg:

Schulischer Teil der Fachhochschulreife;
Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger (—> Praktischer Teil der Fachhochschulreife);
Ausbildung zum Fachkrankenpfleger für Intensiv- und Anästhesiepflege.

Letztere stellt eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar. Die formellen Voraussetzungen für eine Bewerbung für einen Humanmedizinstudienplatz besitze ich also. Ich bin übrigens 23.


Eine kurze Recherche ergab, dass §28 Abs. 1 SLV besagt:

Zitat
(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes (Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter) kann eingestellt werden, wer

1.
die Berechtigung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin, der Tiermedizin oder der Pharmazie an deutschen öffentlichen Hochschulen besitzt (...)

Ich strebe die Laufbahn des Sanitätsoffiziers an. Nun würde mich interessieren, wie hoch meine praktischen Chancen wären eingestellt zu werden, alle anderen Einflussfaktoren außen vor.
Werden Bewerber mit meinem beruflichen Profil gegenüber Abiturienten ausgesiebt?


F_K

Hast Du eine Quelle für die Behauptung, dass eine Ausbildung (!) dem Abigur entspricht?

Ralf

Wenn du die Berechtigung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin, der Tiermedizin oder der Pharmazie an deutschen öffentlichen Hochschulen besitzt, hast du die formalen Bildungsvoraussetzungen erfüllt.
Ob du zum Assessment eingeladen wirst, oder zu einer Vortestung in ein KarrCBw oder auch bereits in der Vorauswahl scheiterst, hängt davon ab, wer sich sonst noch bewirbt. Regelmäßig werden bereits 1er Abiturienten vor dem Assessment abgelehnt.
Zu deinen Noten hattest du auch noch nichts geschrieben, würde aber an meiner Bewertung auch nichts ändern.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Interessent12

Vielen Dank für die Einschätzungen.

Zitat von: F_K am 26. Februar 2023, 06:38:03
Hast Du eine Quelle für die Behauptung, dass eine Ausbildung (!) dem Abigur entspricht?

Hier habe ich einige Beispiele aus den einzelnen Bundesländern:

Bayern:
Zitat
(...)
§ 29
Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung
(...)
Der allgemeine Zugang zur Hochschule gemäß Art. 45 Abs. 1 BayHSchG kann auch nachgewiesen werden durch
(...)
2.
ein Zeugnis über eine bestandene Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach einer landesrechtlichen Fort- oder Weiterbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst, oder

3.
ein Zeugnis über eine nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. durchgeführte bestandene Weiterbildungsprüfung, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst; die Weiterbildungsstätte muss von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. anerkannt sein.
(...)
Zitat
BayRS 2210-1-1-3-K/WK

Berlin:
Zitat
(...)
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
auf der Grundlage von Qualifikationen nach § 11 Abs. 1 BerlHG z.B.
(...)
Inhaber von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher
Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen oder sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufen (§ 11 Abs. 1 Nr. 4)
(...)

Saarland:
Zitat
(...)
Inhaber/innen folgender Abschlüsse erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:
(...)
Fortbildungsabschlüsse für Berufe im Gesundheitswesen (Beispiel: Fachpflege in der Intensivmedizin und Anästhesie)
(...)
Saarland - Wege zur Hochschulzugangsberechtigung

Niedersachsen:
Zitat
(...)
Bestimmte berufliche Fortbildungsabschlüsse berechtigen in Niedersachsen zum Hochschulstudium – und zwar egal in welcher Fachrichtung – an allen Hochschularten. Die Berechtigung ist nicht befristet und gesetzlich festgeschrieben.
(...)
Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
§ 18 Abs. 4 NHG
Berufliche Vorbildung allgemein - Studieren in Niedersachsen


Ähnliche Regelungen gelten meines Wissens in allen Bundesländern, so steht es auch auf hochschulkompass.

Zu meinen Noten: Mein Stand ist, dass als ,,Abiturnote" die Prüfung des Fachpflegers zählt. Diese habe ich mit 1,1 abgeschlossen.

thelastofus

Das ist kein "Abitur" sondern eine Hochschulzugangsberechtigung auch HZB genannt..

Ist eigentlich bei fast jeder Weiterbildung auf Meistereben so das man da in so gut wie jedem BL an die Uni darf.

Aber es ist kein "Abitur".



Interessent12

Zitat von: thelastofus am 26. Februar 2023, 09:53:57
Das ist kein "Abitur" sondern eine Hochschulzugangsberechtigung auch HZB genannt..

Ist eigentlich bei fast jeder Weiterbildung auf Meistereben so das man da in so gut wie jedem BL an die Uni darf.

Aber es ist kein "Abitur".


Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass mein Fachpfleger ein ,,Abitur" ist.
Im Eingangspost steht wörtlich:

Zitat
Letztere stellt eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar.



thelastofus

Zum einen

ZitatZu meinen Noten: Mein Stand ist, dass als ,,Abiturnote" die Prüfung des Fachpflegers zählt. Diese habe ich mit 1,1 abgeschlossen.

Zum anderen auf diesen Beitrag bezogen:

ZitatHast Du eine Quelle für die Behauptung, dass eine Ausbildung (!) dem Abigur entspricht?

Interessent12

Zitat von: thelastofus am 26. Februar 2023, 10:02:02
Zum einen

ZitatZu meinen Noten: Mein Stand ist, dass als ,,Abiturnote" die Prüfung des Fachpflegers zählt. Diese habe ich mit 1,1 abgeschlossen.

Zum anderen auf diesen Beitrag bezogen:

ZitatHast Du eine Quelle für die Behauptung, dass eine Ausbildung (!) dem Abigur entspricht?

Die ,,Abiturnote" steht nicht ohne Grund in Anführungszeichen. ;) Vielleicht etwas zweideutig formuliert.

Statt der Abiturnote zählt die Note der Abschlussprüfung des Fachpflegers.

WirdMaHellImHals

Ihre Antworten haben Sie bekommen.
Die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen Sie.
Bewerben Sie sich und schauen Sie was dabei rumkommt.

Viel Erfolg.

ulli76

Bewirb dich halt, dann wird man dir schon sagen, ob es passt.

Mir wäre aber neu, dass alleine der Fachkrankenpfleger für das Medizinstudium qualifiziert. Lies nochmal genau nach, ob es dafür Ausnahmen gibt und ob es nicht nur die Berechtigung zur Immaturenprüfung ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Zitat von: ulli76 am 01. März 2023, 18:10:12
Bewirb dich halt, dann wird man dir schon sagen, ob es passt.

Mir wäre aber neu, dass alleine der Fachkrankenpfleger für das Medizinstudium qualifiziert. Lies nochmal genau nach, ob es dafür Ausnahmen gibt und ob es nicht nur die Berechtigung zur Immaturenprüfung ist.

Wenn, dann über diesen Weg ... http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf

in Verbindung mit den angegebenen Länderregelungen i.d.j.a.F. im Anhang

... bzw. neuen Regelungen der Länder, die in der Tabelle nicht erfasst sind ... aber seit dem erlassen wurden ...



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

Bei der fachgebundenen Studienberechtigung bedarf es einer Ausbildung im medizinischen Umfeld, einer Abschlussnote von mindestens 2,5 und 3 Jahren Berufserfahrung (das könnte das kickout Kriterium seien).

@Ulli: Tatsächlich ist dies möglich, ebenso bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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