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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 24. Januar 2023, 17:00:04
Anmerkung:
Par. 12 von Amts wegen, Par. 13 nach Angebot und Annahme, sofern noch kein Par. 12 - die Rechtslage wurde da geändert.
Zitat von: Horrido259 am 23. Januar 2023, 22:40:16
Grüße in die Runde!
Ich hoffe diese Frage passt hier herein, ich habe leider verschiedene Antworten vom Stab erhalten, daher hier mit Bitte um Aufklärung:
Es geht um eine RÜ von 33 Tagen. Vorher besteht kein anderes Arbeitnehmerverhältnis und auch keine ALG Leistungen etc.
Ist es richtig, dass diese wie folgt vergütet wird, Summe aus:
1. Mindestleistung (§ 8 Abs. 1 USG)
2. Prämie nach DG (§ 11, Anl. 2 Sp. 2 USG)
3. Zuschlag längerer Dienst (§ 13 S. 1 USG)
(Quelle: Leistungskatalog für Reservistendienstleistende)
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Vielen Dank und eine erfolgreiche Woche.
ZitatZu der Zusätzlichen Prämie "Vereinbarung über die Verpflichtung zu längerem Dienst" ist es so das diese von der Dienststelle dem Reservisten ANGEBOTEN wird, da diese an bestimmten Bedingungen geknüpft ist und diese auch nur begrenzt für jede Dienststelle vergeben werden.