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Bezüge RDL 33 Tage

Begonnen von Horrido259, 23. Januar 2023, 22:40:16

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Horrido259

Grüße in die Runde!

Ich hoffe diese Frage passt hier herein, ich habe leider verschiedene Antworten vom Stab erhalten, daher hier mit Bitte um Aufklärung:

Es geht um eine RÜ von 33 Tagen. Vorher besteht kein anderes Arbeitnehmerverhältnis und auch keine ALG Leistungen etc.

Ist es richtig, dass diese wie folgt vergütet wird, Summe aus:
1. Mindestleistung (§ 8 Abs. 1 USG)
2. Prämie nach DG (§ 11, Anl. 2 Sp. 2 USG)
3. Zuschlag längerer Dienst (§ 13 S. 1 USG)


(Quelle: Leistungskatalog für Reservistendienstleistende)


Oder habe ich etwas falsch verstanden?


Vielen Dank und eine erfolgreiche Woche.

tdn


MikeEchoGolf

Wer macht denn bei Reisebeihilfe ein Plus?
Ausgelegte Kosten werden nur erstattet.

tdn

Wenn man mit dem Auto fährt und nur die Benzin/Dieselkosten betrachtet, geht das.
Alternativ Meilen bei per Flugzeug durchgeführten Reisen.
Ansonsten, ja, kein Profit.

Horrido2222

Grüße nochmals!

PersFw mit folgender Antwort:
Zu der Zusätzlichen Prämie "Vereinbarung über die Verpflichtung zu längerem Dienst" ist es so das diese von der Dienststelle dem Reservisten ANGEBOTEN wird, da diese an bestimmten Bedingungen geknüpft ist und diese auch nur begrenzt für jede Dienststelle vergeben werden. Ihre Bezüge belaufen sehr wahrscheinlich auf die Mindestleistung nach (§ 8 Abs. 1 USG) und Prämie (§ 11, Anl. 2 Sp. 2 USG)

Das lese ich so nicht aus dem Leistungskatalog raus. Weiß jemand mehr?

schlammtreiber

Aus praktischer Erfahrung kann ich das bestätigen

ZitatZu der Zusätzlichen Prämie "Vereinbarung über die Verpflichtung zu längerem Dienst" ist es so das diese von der Dienststelle dem Reservisten ANGEBOTEN wird, da diese an bestimmten Bedingungen geknüpft ist und diese auch nur begrenzt für jede Dienststelle vergeben werden.

Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

Anmerkung:

Par. 12 von Amts wegen, Par. 13 nach Angebot und Annahme, sofern noch kein Par. 12 - die Rechtslage wurde da geändert.

Hardy2

Zitat von: Horrido259 am 23. Januar 2023, 22:40:16
Grüße in die Runde!

Ich hoffe diese Frage passt hier herein, ich habe leider verschiedene Antworten vom Stab erhalten, daher hier mit Bitte um Aufklärung:

Es geht um eine RÜ von 33 Tagen. Vorher besteht kein anderes Arbeitnehmerverhältnis und auch keine ALG Leistungen etc.

Ist es richtig, dass diese wie folgt vergütet wird, Summe aus:
1. Mindestleistung (§ 8 Abs. 1 USG)
2. Prämie nach DG (§ 11, Anl. 2 Sp. 2 USG)
3. Zuschlag längerer Dienst (§ 13 S. 1 USG)


(Quelle: Leistungskatalog für Reservistendienstleistende)


Oder habe ich etwas falsch verstanden?


Vielen Dank und eine erfolgreiche Woche.

Das ist so alles richtig.
Punkt 3. ist halt kein Muss. Wird dir von der Einheit nach Verfügbarkeit und Willen dazu angeboten

Horrido22221

Zitat von: F_K am 24. Januar 2023, 17:00:04
Anmerkung:

Par. 12 von Amts wegen, Par. 13 nach Angebot und Annahme, sofern noch kein Par. 12 - die Rechtslage wurde da geändert.


Danke! Deute ich das richtig, dass somit § 12 Zuschlag für längeren Dienst von Amts wegen, daher automatisch ohne Angebot und Antrag meinerseits stattfindet?

http://www.gesetze-im-internet.de/usg_2020/__12.html




MikeEchoGolf

Falls dir die Dst ein Angebot in Form eines Formulars unterbreitet, welches du unterschreibst, dann wird automatisch ohne einen zusätzlichen Antrag deinerseits, das Geld überwiesen.

Eifelduke

Hallo zusammen,
aber was geschieht mit der Prämie, wenn man
1. sich für 2 RDL mit insgesammt 33 Tagen verpflichtet hat,
2. die erste RDL abgeleistet hat,
3. die 2. RDL seitens der DstSt abgesagt wurde (Tage wurden woanders gebraucht)
4. und man dann in Summe nicht mehr auf die 33 Tage kommt!

Vielen Dank für eine Info! ;D


F_K

Steht ja genauso im Gesetz - da muss man halt eine "mutige" Entscheidung treffen - kann halt "schiefgehen" - aber ist ja noch Zeit im Jahr (Tage sollten kein Problem sein).

bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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