Autor: FoxtrotUniform
« am: 09. November 2023, 02:45:42 »Zu M1:es gilt die Einkommensbemessungsgrenze.So ist es. In 2023 liegt die Einkommensgrenze bei 5550€ monatlichem Gesamteinkommen (abzüglich Werbungskosten), d.h. in der Regel ab spätestens A13 (Bund), überschreitet man diesen Betrag.
Ganz grob kann man sagen bis einschließlich A11 können die Kids in die Familienversicherung der Frau bleiben.
Sprich solange er nicht in den gehobenen Dienst geht wird M1 immer gehen.
Alles andere ist wie beschrieben eine Frage der Präferenzen und des Geldbeutels. Bei Kindern empfiehlt es sich eine kleine Anwartschaft bei einer PKV abzuschließen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.