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Zusammenfassung

Autor: FoxtrotUniform
« am: 09. November 2023, 02:45:42 »

Zu M1:es gilt die Einkommensbemessungsgrenze.
Ganz grob kann man sagen bis einschließlich A11 können die Kids in die Familienversicherung der Frau bleiben.
Sprich solange er nicht in den gehobenen Dienst geht wird M1 immer gehen.
So ist es. In 2023 liegt die Einkommensgrenze bei 5550€ monatlichem Gesamteinkommen (abzüglich Werbungskosten), d.h. in der Regel ab spätestens A13 (Bund), überschreitet man diesen Betrag.

Alles andere ist wie beschrieben eine Frage der Präferenzen und des Geldbeutels. Bei Kindern empfiehlt es sich eine kleine Anwartschaft bei einer PKV abzuschließen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Autor: 2Cent
« am: 08. November 2023, 20:15:16 »

Zu M1:es gilt die Einkommensbemessungsgrenze.
Ganz grob kann man sagen bis einschließlich A11 können die Kids in die Familienversicherung der Frau bleiben.
Sprich solange er nicht in den gehobenen Dienst geht wird M1 immer gehen.
Autor: justice005
« am: 08. November 2023, 18:30:32 »

M1 klappt nicht, wenn der PKV Versicherte deutlich mehr verdient als die Frau. Dann ist kostenlose Versicherung der Kinder nicht möglich.

M2 ist der Normalfall, wenn die Frau mehr als - glaub ich - 15.000 Euro pro Jahr verdient

M3: siehe M2
Autor: FoxtrotUniform
« am: 08. November 2023, 17:43:05 »

Bezüglich der Krankenkasse ist es eine Abwägung der Kosten und des Aufwands bei langfristigen, stationären Behandlungen:

M1: Die Frau könnte in die GKV und die Kinder kostenlos mit in die Familienversicherung (bis dein Einkommen die Einkommensbemessungsgrenze nicht übersteigt). Man könnte eine Anwartschaft für die Kinder sowie eine private Zusatzversicherung abschließen.

M2: Kinder Beihilfe mit privatem Ergänzungstarif, Frau in die GKV.

M3: Alle Beihilfe und privater Ergänzungstarif.


Bezüglich der Steuerklasse würde ich abwägen wie es um die eigene Affinität zu Finanzen und Investments sowie die Höhe der monatlichen Belastungen bestellt ist. Clever ist es wie mit IV/IV zu haushalten, in V/III zu gehen und das Delta smart zu investieren.

Die bequemste Variante ist Justice’ Vorschlag.
Autor: justice005
« am: 08. November 2023, 06:56:19 »

Grob über den Daumen (!) sagt man, dass sich Steuerklasse 5/3 dann lohnt, wenn einer der Eheleute mehr als das doppelte des anderen verdient. Wenn man dann noch ein paar Dinge zum Absetzen hat (Fahrten zur Arbeit, Werbungskosten, Betreuungskosten für Kinder etc), dann braucht man eigentlich keine Nachzahlung zu fürchten.

Ansonsten sollte man lieber 4/4 wählen und dann kann man sich über eine fette Rückzahlung freuen, mit der man dann vielleicht Urlaub machen kann.

Bzgl Versicherung würde ich immer die PKV wählen, vor allem wenn man Beamter werden will. Als Beamter mit zwei Kindern übernimmt der Staat übernimmt der Staat 70% ihrer Krankheitskosten und 80 % der Krankheitskosten der Kinder. Eine PKV, die also die restlichen Kosten abdeckt (30% bei Ihnen und 20% bei den Kindern) ist mit Sicherheit deutlich günstiger als eine freiwillig gesetzliche Versicherung.
Autor: Thomi35
« am: 08. November 2023, 05:18:52 »

Die Jahressteuer ist bei Zusammenveranlagung ohnehin unabhängig von der Steuerklassenwahl immer dieselbe.

Wenn der Steuerabzug im Jahr nach der Steuerklasse fünf und/oder sechs erfolgte, so ist man übrigens verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben; es handelt sich nicht um eine Antragsveranlagung (= „Lohnsteuerjahresausgleich“).
Autor: didi62
« am: 07. November 2023, 19:36:08 »

Da Ihre Frau ja nach Ihren Angaben keine Steuern zahlt, gibt es eigentlich nur einen Vorschlag:

Versteuerung der ÜG nach Steuerklasse drei, die Anwärterbezüge nach Steuerklasse sechs. Ihre Frau müsste dann in die Steuerklasse fünf.
Autor: NunGefangen
« am: 07. November 2023, 13:56:39 »

Guten Tag zusammen,

am Samstag habe ich meine langjährige Freundin und Mutter unserer 2 Kinder geheiratet.
Nun stellt sich natürlich die Frage, welche Steuerklasse Sinn machen würde unter der Berücksichtigung, dass ich demnächst nach 12 Jahren aus der Bundeswehr ausscheide und im März als Anwärter in den mittleren nichttechnischen Dienst der Bundeswehr wechseln werde.

Meine Frau ist als Teilzeitkraft angestellt und entrichtet aufgrund des niedrigen Verdienstes keine Steuern.
Ich werde erstmal für Januar und Februar 75 Prozent meiner letzten Dienstbezüge in Form von Übergangsgebührnissen bekommen und dann ab März bei Antritt der Anwärterausbildung auf 100 Prozent aufgestockt.
zusätzlich dazu kommen dann die Anwärterbezüge.

Wie werden diese dann versteuert?

Das alles spielt alles auch eine Rolle, da ich mir noch nicht schlüssig bin, ob ich in der Anwärterzeit in die private oder die gesetzliche KV gehen werde.

Unterm Strich möchte man ja nicht das böse Erwachen haben, wenn der Lohnsteuerjahresausgleich kommt.

Ich würde mich über wertvolle Tips sehr freuen, bevor wir zum Finanzamt fahren und in 3 und 5 wechseln.




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