Autor: LwPersFw
« am: 22. Mai 2024, 06:52:42 »Und nicht zu vergessen ... bevor die Beurteiler ihre BU endgültig verfassen ...
... erfolgen die Abstimmungsgespräche
Vor Erstellung der Beurteilungen, jedoch nicht früher als einen Monat vor und nicht später als zwei Monate nach dem jeweiligen Stichtag
der Beurteilung sind zwischen Erst- und Zweitbeurteilenden Abstimmungsgespräche ( ... ) durchzuführen.
Und darauf folgend ...
Die anonymisierten Ergebnisse der Abstimmung sind durch die Zweitbeurteilenden ihren nächsten Vorgesetzten unter Nutzung der IT-Unterstützung
zur Billigung vorzulegen, die hierüber frühestens ab dem Stichtag zeitnah zu entscheiden haben.
Erst nach der hinsichtlich der Maßstabswahrung erfolgten bindenden Billigung ist die Schlusszeichnung der Beurteilungen durch die Beurteilenden zulässig.
Und je nach Größe der Dienststelle und den Ebenen der Billigung kann dies alles etwas dauern...
... erfolgen die Abstimmungsgespräche
Vor Erstellung der Beurteilungen, jedoch nicht früher als einen Monat vor und nicht später als zwei Monate nach dem jeweiligen Stichtag
der Beurteilung sind zwischen Erst- und Zweitbeurteilenden Abstimmungsgespräche ( ... ) durchzuführen.
Und darauf folgend ...
Die anonymisierten Ergebnisse der Abstimmung sind durch die Zweitbeurteilenden ihren nächsten Vorgesetzten unter Nutzung der IT-Unterstützung
zur Billigung vorzulegen, die hierüber frühestens ab dem Stichtag zeitnah zu entscheiden haben.
Erst nach der hinsichtlich der Maßstabswahrung erfolgten bindenden Billigung ist die Schlusszeichnung der Beurteilungen durch die Beurteilenden zulässig.
Und je nach Größe der Dienststelle und den Ebenen der Billigung kann dies alles etwas dauern...