Autor: Nachtmensch
« am: 05. Januar 2024, 13:59:21 »Ja sie werden angerechnet, sie müssen allerdings wenn ich mich richtig erinnere auf der gleichen Ebene erbracht worden sein. Wenn vorher für die Ausübung der Tätigkeiten ein Studium notwendig gewesen ist, so sollte die Zeit angerechnet werden können. Man möge mich korrigieren, das Zauberwort ist einschlägige Berufserfahrung.