Autor: Hadynari
« am: 25. April 2024, 12:18:16 »Wenn dein Anwalt sagt, du hast eine gute Chance, dann würde ich eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Man sollten noch wissen das es vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung in der ersten Instanz gibt, egal wie das Verfahren ausgeht.
4. Ich habe den Stand der Bewerbung offen Kommuniziert. Mein gutes Recht und auch das Recht des AGs bzw. Vorgesetzten dies zu erfahren.
Du glaubst garnicht an wie vielen Gesprächen ich als VP
Ich verstehe nicht ganz, warum man immer mit dem AG über eine Einstellung bei der Bw redet,
Und was soll der BR machen? Der kann auch nur vermitteln, sofern es überhaupt einen gibt ( Nur weil es 4000 MA gibt muss es keinen BR geben)Du glaubst garnicht an wie vielen Gesprächen ich als VP während meiner Dienstzeit teilgenommen habe, in der ich prinzipiell auch keinerlei Handhabe hatte und maximal als Moderator aufgetreten bin, aber einfach das "Zur-Sprache-Bringen" die Situation für die Betroffenen direkt verbessert hat und auch später noch andere durch die Veränderung profitiert haben. Genauso reicht im Zivilen manchmal auch schon ein Gespräch mit HR aus, die oft schon um ihr "Problempersonal" wissen und auch ein Interesse daran haben, dass Dinge zur Sprache gebracht werden.