Autor: LwPersFw
« am: 28. April 2024, 10:54:42 »Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdfGenial, jetzt übernimmt der Disziplinarvorgesetzte eine weitere Verantwortung. Warum nicht ein (Blut-)Test zur Einstellung/Dienstantritt?!
Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.
Schuld daran sind die zuständigen Politiker im Bundestag.
Warum hat man den eindeutigen Passus
"§ 5 Konsumverbot
(3) Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund dienstrechtlicher Vorschriften bleiben unberührt."
Begründung zum Absatz:
"Zu Absatz 3
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten, bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabiskonsums vorliegen, zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen aufzuerlegen. Diese Rechte werden durch das CanAnbauG nicht berührt."
aus dem Referentenentwurf entfernt ?
Denn ich glaube nicht, dass dies auf Wunsch des BMVg erfolgte.
Jetzt muss man sich aber im BMVg Gedanken machen, wie man das letztlich gesetzlich Beschlossene rechtskonform umsetzt...
... und dies eben auch für die in diesem Fall besondere Gruppe der Reservisten, mit ihrem Wechsel zwischen Soldat und Zivilist.
Wie so oft trägt hier also nicht "DIE Bundeswehr" die Schuld an den Problemen in der täglichen Praxis, sondern die Verantwortlichen im Deutschen Bundestag.