Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 30. April 2024, 22:30:47 »Auch im Zivilen wird kaum eine GKV für solche Leistungen, ohne entsprechende Indikation, aufkommen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Ist es denn rein kosmetisch, wenn Soldat Müller psychologisch ein wenig darunter leidet?Also gibt es doch gesundheitliche Auswirkungen?! Dann wären ja auch Abhilfemaßnahmen angebracht (auch wenn einem der Weg ggf nicht behagt.
Es ist doch von der Sache her so, dass jemand mit funktionalen Beeinträchtigungen keine entsprechende Tauglichkeit bekommt. Entstehen im Dienstbetrieb gesundheitliche Probleme, wird die entsprechende Wiederherstellung über den Dienstherren und die truppenärztliche Versorgung vorgenommen. Für rein kosmetische Korrekturen kann die Bw natürlich nicht aufkommen. Wozu soll man hier Kosten generieren und den Soldaten dann längere Zeit dienstunfähig haben, wenn es keine medizinische Indikation dazu gab?
Spielt das keine Rolle, mach es.Ist doch nur fiktiv