Autor: LwPersFw
« am: 15. Juni 2024, 17:02:24 »Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen listet alle rechtliche Möglichkeiten auf. Russland führt Angriffskrieg, völkerrechtswidrig - Kaliningrad = Russland.
Russland führt keine friedlichen Durchfahrten aus.
Bsp. Artikel 19
Bedeutung der friedlichen Durchfahrt
(1) Die Durchfahrt ist friedlich, solange sie nicht den
Frieden, die Ordnung oder die Sicherheit des Küstenstaats
beeinträchtigt. Die Durchfahrt hat in Übereinstimmung
mit diesem Übereinkommen und den sonstigen Regeln
des Völkerrechts zu erfolgen.
Artikel 25
Schutzrechte des Küstenstaats
(1) Der Küstenstaat kann in seinem Küstenmeer die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine nichtfried-
liche Durchfahrt zu verhindern.
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1998:179:0003:0134:DE:PDF
Bei allem Verständnis... bleiben Sie realistisch.
Russland führt keinen Angriffskrieg gegen einen Anreinerstaat der Ostsee.
Somit wird eine Durchfahrt nicht unfriedlich "nur" weil Russland Krieg in der UKR führt.
Und auch nicht dadurch, dass ein ziviles Tankschiff die Passage nutzt.
Sollte es rechtsstaatliche Möglichkeiten geben diesen Schiffen, z.B. auf Grund einer möglichen Umweltgefährdung, die Durchfahrt zu untersagen, müssten die zuständigen staatlichen Stellen aktiv werden.
Dies wäre aber zunächst keine militärische Aufgabe, sondern eine der Küstenwache des Bundes
https://www.msz-cuxhaven.de/DE/Home/home_node.html
Und auch hier stellt sich die Frage nach dem politischen Willen... genauso wie bei der realen Durchsetzung von Sanktionen.
Auf dem Papier und in den Reden von Frau von der Leyen klingt das Alles hervorragend und wirksam...
Aber solange vielen westlichen Unternehmen die Profite wichtiger sind... und die staatlichen Stellen nicht mit allen gesetzlichen Möglichkeiten gegen diese Konzerne vorgehen...
Wird sich daran leider nichts ändern.