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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 21. August 2024, 11:23:15
Allen Erkrankten gute Besserung, eine Anmerkung:
Grundsätzlich ist PTBS heilbar, ca. 30 % der Erkranten haben nach rechtzeitiger Therapie nach einem Jahr keine Symptome mehr - allerdings entwickeln manche Patienten weitere Störungen, insoweit ist der Heilungsverlauf individuell zu betrachten.
Damit ist aber auch klar, warum erneut begutachtet werden muss.
Gute Besserung.
Zitat von: Griffin am 21. August 2024, 02:34:18
... @Maddin84, eines ist mir bei deinen Ausführungen noch nicht ganz klar geworden bzw. habe ich nicht herauslesen können.
Zitat: ,, ... 2012 bis 2014 GdS 60. Ab 2014 dauerhafter GdS 50 sowie zivile Schwerbehinderung GdB 50. ... ,, & ,, ... Zudem dann im Juni 2024 der Bescheid, PTBS und Begleiterkrankungen nicht mehr alltagsrelevant und somit GdS runter auf 30, nach Aktenlage. ... ,,.
Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?
Das sind genau meine Fragen. Hier geht's lediglich um die PTBS. Die Sache mit der Borelliose ist vom Tisch, da hierzu der ablehnende Bescheid kam. Das ist auch völlig in Ordnung, diese zum Glück vollständig ausgeheilt ist und ich keinerlei Beschwerden mehr habe. Dieses dauerhafte versteht wohl der Betroffene anders.
Das du eine Neufeststellung respektive eine neue WDB wegen Schmerzen & Borreliose usw. beantragt hast, ist soweit klar.
M.E.n. hat dies jedoch nicht zwingend etwas mit deiner PTBS und dem damit einhergehenden dauerhaften GdS 50 zu tun.
Vielleicht irre ich hier auch und es wird stets alles gesamtheitlich und neu betrachtet/ begutachtet?
Aber irgendwie ist das schon komisch und schwer nachvollziehbar. Mglw. solltest du/ dein Rechtsbeistand hier nochmal ansetzen und nachhaken.
Alles Gute!
Zitat von: Griffin am 22. August 2024, 03:33:21
Darüber hinaus halte ich es juristisch ohnehin für kritisch, hierbei mit zweierlei Maß innerhalb des Sozialen Entschädigungsrechtes messen zu wollen
– ergo, eine unterschiedliche zivile und militärische Entschädigung parallel zu begründen und existieren lassen zu wollen.
Zitat von: Griffin am 21. August 2024, 02:34:18
Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?
Zitat von: Maddin84 am 20. August 2024, 09:16:27
... da ich nun über den Anwalt einen Widerspruch gegen die Herabsetzung des GdS geschrieben habe, ...
Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22
Hallo,
darf ich fragen ob du dir erklären kannst, wieso der Gutachter zu dieser Erkenntnis gekommen ist, dass deine Erkrankung dich im Alltag nicht mehr einschränkt?
Dafür muss der Gutachter ja eine Grundlage in Form von Befundberichten der letzten Jahre haben, oder nicht?
Oder wurde hier einfach pauschal davon ausgegangen, dass sich die Krankheit im Laufe der Jahre abmildert?
Ich frage so blöd, weil ich mich in einer ähnlichen Situation befinde - nur eben noch ganz am Anfang. Trotzdem raubt mir dieser Prozess und das dem Gutachter ggf. "hilflos Ausgesetzt" sein aktuell auch den Schlaf.
Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt. Da ich keine Ansprüche auf Unfallruhegehalt habe, weil SaZ zum Schädigungszeitpunkt macht man sich Natürlich zunehmende Gedanken wie die Zukunft aussehen kann und wird...
Da wäre halt schön zu wissen, wie das mit den Gutachten abläuft und wie wahrscheinlich man weiter Versorgungsleistungen erhält.
In meinem Umfeld deutet leider auch einiges darauf hin, dass man systematisch seit Rentenerhöhung versucht die Prozente zu drücken. Teils mit hanebüchenen Begründungen...
Naja wie dem auch sei. Ich wünsche dir, dass dein Anwalt noch was für dich rausholen kann und viel Kraft für die nächste Zeit!
Zitat von: Maddin84 am 19. August 2024, 19:35:26Zitat von: LwPersFw am 19. August 2024, 07:19:26Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22
Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann Nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf
Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt.
Ich weiß aus Ihren anderen Beiträgen hier im Forum das Sie die Bw verlassen möchten ... aber sicherheitshalber :
Ist denn Ihr Übergang in das zivile Leben u.a. auch beruflich gewährleistet ?
Kennen Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten des § 3 EinsatzWVG, der Sie dabei umfassend unterstützen soll ?
"§ 3 Berufliche Qualifizierung
(1) Einsatzgeschädigte haben einen Anspruch gegen den Bund auf die erforderlichen Leistungen zur beruflichen Qualifizierung,
um ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Weiterverwendung
nach diesem Gesetz oder ihre sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern, soweit kein gleichartiger Anspruch nach deutschen,
überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Vorschriften besteht.
(2) Die Leistungen nach Absatz 1 umfassen insbesondere
1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Beratung und Vermittlung,
2. die Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
3. die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit sie einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
4. die berufliche Ausbildung, auch soweit sie schulisch durchgeführt wird, und
5. die Schulausbildung, wenn der in Aussicht genommene Beruf dies erfordert."
"§ 4 Schutzzeit
Die Schutzzeit endet spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3.
Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn festgestellt wird, dass in dieser Zeit das Erreichen der Ziele nach Absatz 1 zu erwarten ist."
Da Sie versorgungsrechtlich wie ein SaZ behandelt werden, haben Sie m.E. darauf einen Anspruch.
Also mit dem BFD Ansprüchen und den Übergangsgebürnissen ist ja ebenfalls eine ,,spannende" Nummer. Ich war nun gerade zum BFD Termin. Meiner Meinung nach selbstverständlich, dass man dort vorbereitet hingeht. Denn ich will ja was von denen.
Ich hatte mir einen Plan gemacht wie es beruflich weitergeht und wollte wissen, ob dieser finanziell umsetzbar ist und wie meine Ansprüche generell aussehen. Bei jemandem der ein reguläres DZE hat ohne Schutzzeit und dem ganzen ist dies ja problemlos nachzulesen.
Ich habe damals vor der BW den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik erlernt. Mein Plan ist es über den BFD mich zum Logistikmeister weiter zu qualifizieren und dann in diesem Beruf zu arbeiten. Diese Ausbildung hatte ich mir rausgesucht und bereits zum Termin mitgenommen. Der Lehrgang dauert 10 Monate (Vollzeit) und kostet Orts-/Anbieterabhängig 10000-12000€.
Hierzu sagte der BFD Berater zu mir das dies nichts wird.
Ich bin seit 2005 beim Bund. 2017 hätte ich reguläres DZE gehabt, bin dann jedoch ins WBA eingetreten bis zum 31.12.2024, meiner Kündigung.
Das mit Eintritt ins WBA sich keine Ansprüche erhöhen wusste ich. Dies stand in dem Schreiben Aufnahme in die Schutzzeit.
Nun hatte ich jedoch gehofft, dass eine Wandeloption in Frage kommt. Dies ist jedoch auch nicht möglich , da hierzu kein dienstliches Interesse mehr besteht, da mein DZE bereits 2017 war. Dementsprechend gering sind nun auch meine Ansprüche. Ich falle also ins alte Recht.
Übergangsgebührnisse 36 Monate
Übergangsbeihilfe 6 fach
ANSPRUCH
auf Förderung schulischer und
beruflicher Bildung am Ende und
nach der Wehrdienstzeit. 36 Monate
Kostenhöchstgrenze 8515€
Dementsprechend hat sich mein Plan wohl erstmal erledigt und ich muss mir etwas anderes einfallen lassen.
Mir wurde da ein 8 Wochen Lehrgang angeboten. Berufsfindungsseminar für Menschen mit Behinderung.
Da mag jeder seine eigene Meinung drüber haben aber ich finde es Sinnfrei.
Denn ich möchte ja in meinen alten Beruf zurück und mich qualifizieren. Zum einen möchte ich nicht meine abgespeckten BFD Gelder für so etwas verballern das ich nicht benötige und zum anderen habe ich gemäß Gutachten ja nun keine Behinderung mehr.
Diese unzähligen undurchsichtigen Paragraphen, für einen kranken Menschen, hat er mir vorgelesen. Ganz ehrlich, kein Plan was der gute Mann von mir wollte. Mehr ist jedoch nicht drin für mich, sagte er.
Vorab sage ich gleich, dass ich bezüglich dieser ganzen Ansprüche kein Fachmann bin. Ich gebe lediglich wieder, was man mir dort sagte.
Zitat von: Grino am 20. August 2024, 02:33:38
Nach meinem Kenntnisstand stehen mir ja Mindestpension und Beschädigtenrente auch als BS und SaZ zu Schädigungszeitpunkt zu, sofern ich DU entlassen werde? Oder hat sich da wieder etwas geändert?
Zitat von: Grino am 20. August 2024, 02:33:38
Deshalb stellt sich für mich auch die Frage, wie es wohl nach der Begutachtung 2026 weitergeht, da die Beschädigtenrente schon wichtig wäre, ...