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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 24. August 2024, 11:14:18
Wie wir ja schon festgestellt hatten, gibt es in allen Bereichen ein Problem mit dem Erstellen von Gutachten.
Dies ist kein Alleinstellungsmerkmal der Bundeswehr...

Für Sie ist jetzt wichtig das Sie sich die erforderliche Unterstützung gesucht haben.
Nutzen Sie mit Ihrem Anwalt die rechtlichen Möglichkeiten um die Feststellung des GdS überprüfen zu lassen.

Ja, gerade für psychisch Kranke ist dies oft nicht einfach, da man selbst nicht die psychische Kraft hat...
Um so wichtiger ist es dann aber sich Hilfe zu suchen und diese auch zuzulassen...

Autor Maddin84
 - 23. August 2024, 22:50:21
Zitat von: F_K am 21. August 2024, 11:23:15
Allen Erkrankten gute Besserung, eine Anmerkung:

Grundsätzlich ist PTBS heilbar, ca. 30 % der Erkranten haben nach rechtzeitiger Therapie nach einem Jahr keine Symptome mehr - allerdings entwickeln manche Patienten weitere Störungen, insoweit ist der Heilungsverlauf individuell zu betrachten.

Damit ist aber auch klar, warum erneut begutachtet werden muss.

Gute Besserung.




Das ist auch alles richtig so, dass es Richlinien und Gesetze hierzu gibt.
Man schreibt/spricht jedoch auch von der Einzelfallbetrachtung. Hierzu nehme ich gerne meinen Fall.
Erkrankung PTBS 2012
Anerkennung der WDB 2014 Rückwirkend 2012
Unzählige stationäre Klinikaufenthalte, sowie ambulante Therapien
Mehrjährige Thraumatherapie
2018 Abschluss der Therapien, da den Umständen Entsprechend ,,austherapiert"

Es ist völlig klar und in Ordnung, wenn man mich 2018 begutachtet und festgestellt hätte, was haben 6 Jahre Therapie gebracht und wie sieht's mit dem Kameraden aus.

Nun bin ich bereits seit 6 Jahren aus der Therapie raus, da aus medizinischer Sicht nicht mehr rauszuholen war bei mir. Jetzt 2024 setzt man den GdS aus willkür runter. Auf welcher Grundlage?

@GrinoGast   Ja, dies sind ebenfalls Meine Vermutungen. Auch ich kenne Kameraden, bei denen es total ähnlich abläuft. Auch nach so vielen Jahren. Meiner Meinung nach hat es auch mit den hohen Ansprüchen zu tun, die für die Einsatzgeschädigten kommen sollen.


Vielleicht mag es etwas dubios klingen, aber mir kommt da immer wieder so ein Gedanke, aus persönlichen Erfahrungen. Ich habe damals wirklich im BwK erlebt, dass es Menschen gibt, die auf Kosten der Krankung anderer und den entsprechen Gesetzen ,,trittbrettfahren" wollten. Also entsprechende Diagnose besorgen, WDB beantragen/bekommen und übers Einsatzweiterverwendungsgesetz BS werden.🙈🙈🙈
Dementsprechend lange und aufwendige Begutachtungen um sowas direkt herauszufiltern. Absolut richtig und mit Sicherheit nicht einfach. Ich denke solche Fälle machen es den wirklich kranken deutlich schwerer, in Sachen Begutachtung und vor allem in der Zeitspanne der Begutachtungen.

Dementsprechend habe ich mittlerweile den Gedanken, dass man sich nach so vielen Jahren mit der Erkrankung, der ganzen Therapien und jahrelanger anerkannter WDB immer noch beweisen/rechtfertigen muss. Das so massiv der GdS in zahlreichen Fällen so kurz vor Inkrafttreten des SEG gedrückt wird, hat mit angrenzender Sicherheit einen sehr großen finanziellen Hintergrund.








Autor Maddin84
 - 23. August 2024, 22:14:14
Zitat von: Griffin am 21. August 2024, 02:34:18

... @Maddin84, eines ist mir bei deinen Ausführungen noch nicht ganz klar geworden bzw. habe ich nicht herauslesen können.

Zitat: ,, ... 2012 bis 2014 GdS 60. Ab 2014 dauerhafter GdS 50 sowie zivile Schwerbehinderung GdB 50. ... ,, & ,, ... Zudem dann im Juni 2024 der Bescheid, PTBS und Begleiterkrankungen nicht mehr alltagsrelevant und somit GdS runter auf 30, nach Aktenlage. ... ,,.

Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?


Das sind genau meine Fragen. Hier geht's lediglich um die PTBS. Die Sache mit der Borelliose ist vom Tisch, da hierzu der ablehnende Bescheid kam. Das ist auch völlig in Ordnung, diese zum Glück vollständig ausgeheilt ist und ich keinerlei Beschwerden mehr habe. Dieses dauerhafte versteht wohl der Betroffene anders.

Das du eine Neufeststellung respektive eine neue WDB wegen Schmerzen & Borreliose usw. beantragt hast, ist soweit klar.
M.E.n. hat dies jedoch nicht zwingend etwas mit deiner PTBS und dem damit einhergehenden dauerhaften GdS 50 zu tun.
Vielleicht irre ich hier auch und es wird stets alles gesamtheitlich und neu betrachtet/ begutachtet?
Aber irgendwie ist das schon komisch und schwer nachvollziehbar. Mglw. solltest du/ dein Rechtsbeistand hier nochmal ansetzen und nachhaken.

Alles Gute!
Autor Griffin
 - 23. August 2024, 00:18:10

... @LwPersFw, natürlich zweifle ich nicht die friedliche, sinnvolle und gewollte Koexistenz von ,,SGB XIV" und ,,SEG" an – alles gut und richtig.

Beide Gesetze stellen inhaltlich auf gleiche und ähnliche Sachverhalte ab.

Und dann, kann – besser sollte – man nicht mit zweierlei Bemessungs- und Leistungsgrundlagen agieren; denn schlussendlich existiert in unserem ,,GG" sowie in der Rechtsprechung ein Gleichbehandlungsgrundsatz bei Analogien.

Auch erheben m.M.n. ,,SGB" und ,,SEG" im weitesten Sinne den Anspruch auf Wirkungsgleichheit.

Grüße!
Autor LwPersFw
 - 22. August 2024, 12:28:24
Zitat von: Griffin am 22. August 2024, 03:33:21

Darüber hinaus halte ich es juristisch ohnehin für kritisch, hierbei mit zweierlei Maß innerhalb des Sozialen Entschädigungsrechtes messen zu wollen
– ergo, eine unterschiedliche zivile und militärische Entschädigung parallel zu begründen und existieren lassen zu wollen.


Was meinen Sie konkret damit ?
Das es zukünftig z.B. SGB XIV neben SEG geben wird ?
Dies wurde ja bewusst gemacht:

"Das Bundesversorgungsgesetz wird am 1. Januar 2024 durch das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung – vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S.2652) abgelöst.

Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch stellt vor allem die Opfer von zivilen Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrorgewalt in den Fokus.

Auf Grund dieser geänderten Ausrichtung des Sozialen Entschädigungsrechts ist es erforderlich, die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten eigenständig zu regeln.

Um den Besonderheiten des Dienst-und Treueverhältnisses sowie der aus dem immanenten Aufopferungsgedanken erwachsenden besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber
den Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Angehörigen und Hinterbliebenen gerecht zu werden, gilt es, deren spezifischen Bedarfe und Interessen bei der Ausgestaltung der Leistungen
passgenau abzudecken. Hierbei ist den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen."
  Drucksache 19/27523 vom 11.03.2021





Autor Griffin
 - 22. August 2024, 03:33:21

... @LwPersFw, auch ich konnte im neuen ,,SEG" keine Ausführungen und Regelungen hierzu finden.

Jedoch finden sich in den zitierten Ausführungsbestimmungen sowie Kompendien Querverweise und Empfehlungen, die auf die anderen parallel bestehende Richtlinien, Verordnungen und Gesetze (wie ,,SGB") abstellen.

Darüber hinaus halte ich es juristisch ohnehin für kritisch, hierbei mit zweierlei Maß innerhalb des Sozialen Entschädigungsrechtes messen zu wollen – ergo, eine unterschiedliche zivile und militärische Entschädigung parallel zu begründen und existieren lassen zu wollen.

Grüße!
Autor GrinoGast
 - 22. August 2024, 00:41:06
Hallo, ich schreibe von einem Gastaccount, da ich mich am Desktop-PC nicht einloggen kann - Sitzung wäre abgelaufen. Keine Ahnung warum.

@Maddin: Danke für deine Schilderung. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass dir die aktuelle Situation zusetzt. Vorallem klingt es so, als hätte dich die Info vollkommen unerwartet erreicht. Wie ich bereits erwähnte, gibt es nun mehrere Fälle in meinem Umfeld ( ich nehme regelmäßig an einer Selbsthilfegruppe im Kameradenkreis teil) die von plötzlichen oder unerwarteten "Prozentkürzungen" betroffen sind. Wenn man nun bedenkt, dass die Ansprüche ab nächstem Jahr massiv angehoben werden, könnte jemand - wäre er ein Schelm - böses vermuten. Aber das möchte ich als reine Spekulation meinerseits kennzeichnen.
Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt etwas für dich erreichen kann. Mich erreichte erst vor einigen Wochen die Nachricht, dass ich ein ehemaliger Kamerad der Kompanie sich kürzlich selbst getötet hat, da er seit 2009 "da draußen" nicht mehr klargekommen ist. Selbstverständlich will ich damit nicht unterstellen, dass der Grund dafür unzureichende oder versagte finanz. Ansprüche waren, aber es zeigt doch, warum in gewissen Fällen eine Versorgung - auch deutlich nach dem Unfallzeitpunkt- notwendig sein kann.

@FK: Die Zahlen sind offensichtlich von der AOK. Das lässt vermuten, dass es sich hier um einen Großteil an zivilen "PTBS-Patienten" geht. Man findet diesen Beitrag im Übrigen wenn man " Ist PTBS heilbar" googelt, als ersten Treffer. Inwiefern man diese Zahlen der AOK mit Traumatisierten in Streitkräften - deren Erkrankung haupsächlich Kampfhandlungen zu Grunde liegen - vergleichen kann, erschließt sich mir persönlich nicht. Ganz generell finde ich, dass deine Beiträge zu diesem Thema oft einen gewissen Beigeschmack haben...

@LwPersFw: Wie immer: Danke für die Mühe und die zahlreichen Infos. Mittlerweile helfen diese Informationen sogar in unserer Gruppe noch zahlreichen anderen Kameraden.
Autor F_K
 - 21. August 2024, 11:23:15
Allen Erkrankten gute Besserung, eine Anmerkung:

Grundsätzlich ist PTBS heilbar, ca. 30 % der Erkranten haben nach rechtzeitiger Therapie nach einem Jahr keine Symptome mehr - allerdings entwickeln manche Patienten weitere Störungen, insoweit ist der Heilungsverlauf individuell zu betrachten.

Damit ist aber auch klar, warum erneut begutachtet werden muss.

Gute Besserung.

Autor LwPersFw
 - 21. August 2024, 11:12:16
Zitat von: Griffin am 21. August 2024, 02:34:18

Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?


Bitte den Begriff : " ... dauerhaft ... " nicht verallgemeinern.

Es gibt Behinderungen die ab Eintritt eindeutig dauerhaft sind, weil (nach Stand der Medizin) keine Besserung eintreten kann. z.B. Verlust eines Beins

Besteht aber die medizinische Möglichkeit der Besserung, liegt es an den Gutachtern, ab wann sie auf eine Nachbegutachtung verzichten, da sie keine Besserung mehr erwarten.

Siehe hierzu z.B. C-1463/14  "Nachuntersuchung bei anerkannter Wehrdienstbeschädigung"

"104. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass eine ärztliche Nachuntersuchung von Amts
wegen im Allgemeinen unterbleiben soll, wenn der Gesamtbefund feststeht und mit einer wesentlichen
Änderung der Schädigungsfolgen nach ihrer Art und dem bisherigen Verlauf nicht mehr zu rechnen ist."


Gerade bei PTBS muss hier also in die Historie der bisher erstellten Versorgungsgutachten geschaut werden, was die jeweiligen Gutachter dort zu diesem Punkt ausgeführt haben !


Da sich das SVG i.d.R. an das BVG anlehnt ...

Auch dort ist der Zeitraum für Nachuntersuchungen lang...

Erst wenn die folgende Bedingung erfüllt wird, finden diese definitiv nicht mehr statt:

§ 62 BVG

"(2)
1Der Grad der Schädigungsfolgen rentenberechtigter Beschädigter darf nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheids niedriger festgesetzt werden.
2Ist durch Heilbehandlung eine wesentliche und nachhaltige Besserung des schädigungsbedingten Gesundheitszustandes erreicht worden, so ist die niedrigere Festsetzung schon früher zulässig,
jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Abschluß dieser Heilbehandlung.

(3) 1Bei Versorgungsberechtigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist der Grad der Schädigungsfolgen wegen Besserung des schädigungsbedingten Gesundheitszustandes
oder einer Änderung der Verordnung nach § 30 Abs. 17 infolge neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht niedriger festzusetzen, wenn er in den letzten zehn Jahren
seit Feststellung nach diesem Gesetz unverändert geblieben ist. 2Entsprechendes gilt für die Schwerstbeschädigtenzulage, wenn deren Stufe in den letzten zehn Jahren
seit Feststellung unverändert geblieben ist. 3Veränderungen aus anderen als medizinischen Gründen bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt."
[/color]


Ob es eine adäquate Regelung im neuen SEG ab 01.01.2025 geben wird ... weiß ich nicht ... gefunden habe ich bisher nichts...



Autor Griffin
 - 21. August 2024, 02:34:18

... @Maddin84, eines ist mir bei deinen Ausführungen noch nicht ganz klar geworden bzw. habe ich nicht herauslesen können.

Zitat: ,, ... 2012 bis 2014 GdS 60. Ab 2014 dauerhafter GdS 50 sowie zivile Schwerbehinderung GdB 50. ... ,, & ,, ... Zudem dann im Juni 2024 der Bescheid, PTBS und Begleiterkrankungen nicht mehr alltagsrelevant und somit GdS runter auf 30, nach Aktenlage. ... ,,.

Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?

Das du eine Neufeststellung respektive eine neue WDB wegen Schmerzen & Borreliose usw. beantragt hast, ist soweit klar.
M.E.n. hat dies jedoch nicht zwingend etwas mit deiner PTBS und dem damit einhergehenden dauerhaften GdS 50 zu tun.
Vielleicht irre ich hier auch und es wird stets alles gesamtheitlich und neu betrachtet/ begutachtet?
Aber irgendwie ist das schon komisch und schwer nachvollziehbar. Mglw. solltest du/ dein Rechtsbeistand hier nochmal ansetzen und nachhaken.

Alles Gute!
Autor LwPersFw
 - 20. August 2024, 10:45:27
Zitat von: Maddin84 am 20. August 2024, 09:16:27

... da ich nun über den Anwalt einen Widerspruch gegen die Herabsetzung des GdS geschrieben habe, ...



Verweisen Sie Ihren Anwalt einmal auf dieses Dokument ... ggf. findet er darin nützliche Ausführungen...

"Arbeitskompendium der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr"

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2022-03/arbeitskompendium_band_i_12_2020.pdf

Ich weiß aber nicht, ob dies die aktuellste Version ist... !!




Autor Maddin84
 - 20. August 2024, 09:16:27
Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22
Hallo,

darf ich fragen ob du dir erklären kannst, wieso der Gutachter zu dieser Erkenntnis gekommen ist, dass deine Erkrankung dich im Alltag nicht mehr einschränkt?
Dafür muss der Gutachter ja eine Grundlage in Form von Befundberichten der letzten Jahre haben, oder nicht?
Oder wurde hier einfach pauschal davon ausgegangen, dass sich die Krankheit im Laufe der Jahre abmildert?

Ich frage so blöd, weil ich mich in einer ähnlichen Situation befinde - nur eben noch ganz am Anfang. Trotzdem raubt mir dieser Prozess und das dem Gutachter ggf. "hilflos Ausgesetzt" sein aktuell auch den Schlaf.
Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt. Da ich keine Ansprüche auf Unfallruhegehalt habe, weil SaZ zum Schädigungszeitpunkt macht man sich Natürlich zunehmende Gedanken wie die Zukunft aussehen kann und wird...
Da wäre halt schön  zu wissen, wie das mit den Gutachten abläuft und wie wahrscheinlich man weiter Versorgungsleistungen erhält.
In meinem Umfeld deutet leider auch einiges darauf hin, dass man systematisch seit Rentenerhöhung versucht die Prozente zu drücken. Teils mit hanebüchenen Begründungen...

Naja wie dem auch sei. Ich wünsche dir, dass dein Anwalt noch was für dich rausholen kann und viel Kraft für die nächste Zeit!




Hallo,
dass ist ebenfalls genau meine Problematik. Ich stelle mir ebenfalls die Frage, wo hat der Gutachter solche Informationen her? Vom Facharzt und Truppenarzt kann es nicht sein.

Denn:

Seit der Erkrankung 2012 habe ich lückenlos alle Facharztbriefe, in denen zu keiner Zeit die Rede davon ist, dass es mir besser geht und ich im Alltag keine Einschränkungen durch die PTBS habe.(Der Text vom Gutachter)

Zu dem habe ich mir soeben meine kompletten G-Akten kopieren lassen, da ich bald ausscheide.
Ebenfalls taucht hier auch rein gar nichts auf, was der Gutachter verwenden könnte um so wie jetzt den GdS zu drücken. Ja, ich habe alles genau und richtig gelesen.

Dementsprechend liegt nunmal auf der Hand, das gedrückt wird ohne Ende.Das ist auch viel einfacher für den Gutachter so zu Händeln und zu verkaufen als wenn der geschädigte persönlich anwesend ist und dieser feststellen muss, dass sein Gutachten nicht der Wahrheit entspricht.

Leider haben wir uns in diesem Punkt ebenfalls sehr an das zivile System angepasst. Dort wird auf diese Art und Weise ebenfalls viel Schindluder getrieben, nur schon viele Jahre länger. Wir sind nichts mehr ,,besonderes" und haben als chronisch kranke Soldaten genau so die A-Karte gezogen, wie die Menschen im zivilen.

Das sind nunmal belegbare Fakten.

Nun mag der ein oder andere vielleicht meinen, dafür werden wir auch finanziell entschädigt. Das ist alles richtig. Jedoch müssen wir regelmäßig darum kämpfen, die Ansprüche werden kontinuierlich zurückgeschraubt bis irgendwann möglicherweise nichts mehr da ist, bei gleichbleibender Erkrankung.

Dazu sei gesagt, bei einem Arbeitsunfall mit gewissen Ausmaßen wird man im zivilen ebenfalls Entschädigt.  Natürlich läufts verwaltungstechnisch dort genau so verrückt ab.

Ich möchte dir gerne noch eine Info da lassen.

Mein Berater vom Sozialdienst und der Lotse haben gesagt, da ich nun über den Anwalt einen Widerspruch gegen die Herabsetzung des GdS geschrieben habe, wäre es gut möglich, dass ich nun zur Präsenzbegutachtung eingeladen werde.

Das wäre sehr gut für mich.

Sie meinten ebenfalls, dass ich das Recht habe eine Vertrauensperson meiner Wahl dort mit hin zunehmen. Natürlich werde ich dort meinen Anwalt mitnehmen, der dort alles genau dokumentieren und hinterher auswerten kann.

Dieses neue Gutachten wird vermutlich ,,etwas" anders ausfallen als das letzte.

Ich bin grundsätzlich kein Freund von Streit oder Rechtsstreit. Man kann sich jedoch nur so Gehör verschaffen und wird auch mit eingebunden.



All das wünsche ich dir natürlich auch.
Autor LwPersFw
 - 20. August 2024, 06:39:39
Zitat von: Maddin84 am 19. August 2024, 19:35:26
Zitat von: LwPersFw am 19. August 2024, 07:19:26
Zitat von: Grino am 19. August 2024, 02:01:22

Ich habe GDS 50 bis Mitte 2026 und dann Nachbegutachtung. Aktuell bin ich nicht gut dran und meine Überprüfung auf
Entlassung aufgrund von DU (bin Berufssoldat) wird in den kommenden Monaten auf meinen Wunsch hin durchgeführt.


Ich weiß aus Ihren anderen Beiträgen hier im Forum das Sie die Bw verlassen möchten ... aber sicherheitshalber :

Ist denn Ihr Übergang in das zivile Leben u.a. auch beruflich gewährleistet ?


Kennen Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten des § 3 EinsatzWVG, der Sie dabei umfassend unterstützen soll ?

"§ 3 Berufliche Qualifizierung

(1) Einsatzgeschädigte haben einen Anspruch gegen den Bund auf die erforderlichen Leistungen zur beruflichen Qualifizierung,
um ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Weiterverwendung
nach diesem Gesetz oder ihre sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern, soweit kein gleichartiger Anspruch nach deutschen,
überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Vorschriften besteht.

(2) Die Leistungen nach Absatz 1 umfassen insbesondere

1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Beratung und Vermittlung,
2. die Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
3. die berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit sie einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
4. die berufliche Ausbildung, auch soweit sie schulisch durchgeführt wird, und
5. die Schulausbildung, wenn der in Aussicht genommene Beruf dies erfordert."

"§ 4 Schutzzeit

Die Schutzzeit endet spätestens fünf Jahre nach Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 3.
Sie kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn festgestellt wird, dass in dieser Zeit das Erreichen der Ziele nach Absatz 1 zu erwarten ist."

Da Sie versorgungsrechtlich wie ein SaZ behandelt werden, haben Sie m.E. darauf einen Anspruch.


Also mit dem BFD Ansprüchen und den Übergangsgebürnissen ist ja ebenfalls eine ,,spannende" Nummer. Ich war nun gerade zum BFD Termin. Meiner Meinung nach selbstverständlich, dass man dort vorbereitet hingeht. Denn ich will ja was von denen.

Ich hatte mir einen Plan gemacht wie es beruflich weitergeht und wollte wissen, ob dieser finanziell umsetzbar ist und wie meine Ansprüche generell aussehen. Bei jemandem der ein reguläres DZE hat ohne Schutzzeit und dem ganzen ist dies ja problemlos nachzulesen.

Ich habe damals vor der BW den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik erlernt. Mein Plan ist es über den BFD mich zum Logistikmeister weiter zu qualifizieren und dann in diesem Beruf zu arbeiten. Diese Ausbildung hatte ich mir rausgesucht und bereits zum Termin mitgenommen. Der Lehrgang dauert 10 Monate (Vollzeit) und kostet Orts-/Anbieterabhängig 10000-12000€.

Hierzu  sagte der BFD Berater zu mir das dies nichts wird.

Ich bin seit 2005 beim Bund. 2017 hätte ich reguläres DZE gehabt, bin dann jedoch ins WBA eingetreten bis zum 31.12.2024, meiner Kündigung.

Das mit Eintritt ins WBA sich keine Ansprüche erhöhen wusste ich. Dies stand in dem Schreiben Aufnahme in die Schutzzeit.

Nun hatte ich jedoch gehofft, dass eine Wandeloption in Frage kommt. Dies ist jedoch auch nicht möglich , da hierzu kein dienstliches Interesse mehr besteht, da mein DZE bereits 2017 war. Dementsprechend gering sind nun auch meine Ansprüche. Ich falle also ins alte Recht.

Übergangsgebührnisse 36 Monate
Übergangsbeihilfe 6 fach
ANSPRUCH
auf Förderung schulischer und
beruflicher Bildung am Ende und
nach der Wehrdienstzeit.    36 Monate
Kostenhöchstgrenze 8515€

Dementsprechend hat sich mein Plan wohl erstmal erledigt und ich muss mir etwas anderes einfallen lassen.

Mir wurde da ein 8 Wochen Lehrgang angeboten. Berufsfindungsseminar für Menschen mit Behinderung.
Da mag jeder seine eigene Meinung drüber haben aber ich finde es Sinnfrei.
Denn ich möchte ja in meinen alten Beruf zurück und mich qualifizieren. Zum einen möchte ich nicht meine abgespeckten BFD Gelder für so etwas verballern das ich nicht benötige und zum anderen habe ich gemäß Gutachten ja nun keine Behinderung mehr.

Diese unzähligen undurchsichtigen Paragraphen, für einen kranken Menschen, hat er mir vorgelesen. Ganz ehrlich, kein Plan was der gute Mann von mir wollte. Mehr ist jedoch nicht drin für mich, sagte er.





Vorab sage ich gleich, dass ich bezüglich dieser ganzen Ansprüche kein Fachmann bin. Ich gebe lediglich wieder, was man mir dort sagte.


Es gibt nun einmal das alte und neue BFD-Recht und die Beschränkungen bei der Wandeloption...

Da Sie aus der Schutzzeit gehen ... kann auch nicht der § 3 EinsatzWVG zur Anwendung kommen...


Meine Empfehlung:

Fragen Sie den BFD-Berater ob es ein rechtliches Hindernis gibt, dass er die Möglichkeiten der von mir genannten
Regelung A-1355/14 "Zivilberufliche Integration behinderter Soldaten" mit Ihren BFD-Ansprüchen nach dem SVG verbindet.

Denn in der A-1355/14 steht ja :

"Die anderen Ansprüche nach dem SVG bleiben gemäß § 7a Abs. 5 SVG von der besonderen Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unberührt."

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__7a.html

"(1) Soldaten, die

1. infolge eines während ihrer Wehrdienstzeit erlittenen Gesundheitsschadens behindert oder von Behinderung bedroht sind und
2. deshalb nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst in ihrer Fähigkeit, am Erwerbsleben teilzuhaben, nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sein werden,

erhalten während der verbleibenden Dienstzeit die erforderlichen Beratungen, Anpassungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen."




Also bis zur Entlassung beginn der Ausbildung unter Freistellung vom Dienst und anteiliger Kostenübernahme über den § 7a SVG...

... nach DZE Weiterführung der Ausbildung und Übernahme der Restkosten über die sonstigen Ansprüche aus dem SVG.

Wenn dies rechtlich nicht ausgeschlossen ist ... ggf. ein gangbarer Weg...

Autor LwPersFw
 - 20. August 2024, 06:22:28
Zitat von: Grino am 20. August 2024, 02:33:38

Nach meinem Kenntnisstand stehen mir ja Mindestpension und Beschädigtenrente auch als BS und SaZ zu Schädigungszeitpunkt zu, sofern ich DU entlassen werde? Oder hat sich da wieder etwas geändert?  :o



Bitte einmal hier schauen... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73578.msg750743.html#msg750743


Zitat von: Grino am 20. August 2024, 02:33:38

Deshalb stellt sich für mich auch die Frage, wie es wohl nach der Begutachtung 2026 weitergeht, da die Beschädigtenrente schon wichtig wäre, ...


Das wäre der Blick in die Glaskugel...  Die Zahlung der Rente hängt nun einmal vom GdS ab... bleibt dieser gleich/größer 30 ... wird weiter gezahlt.


Autor Grino
 - 20. August 2024, 02:33:38
@LwPersFw


Danke für die zahlreichen Hinweise und die Aufklärung.
Ich kenne die Möglichkeit grob, werde mich aber diesbezüglich auch nochmal von Sozialdienst und Lotse beraten lassen.

Beruflich möchte ich mich, sofern es die Krankheiten irgendwann zulassen, gerne umorientieren. Ich habe in verschiedenen Therapieansätzen eine besondere Bindung zu Tieren aufgebaut und würde gerne irgendwann beruflich mit ihnen arbeiten. Ob als Pfleger, Veterinär, Trainer oder auch erstmal nur ehrenamtlich steht noch in den Sternen da aktuell noch keine Kapazität für konkrete Pläne vorhanden ist.
Ich erhoffe mir, zunächst durch Erhalt der Mindespension + Beschädigtenrente und die Unterstützung meiner berufstätigen Frau die Möglichkeit zu erhalten, mich weiter therapieren zu lassen und anschließend ein finanzielles Grundauskommen zu haben um mich beruflich in eine der oben genannten Richtungen zu orientieren.
Nach meinem Kentnissstand stehen mir ja Mindespension und Beschädigtenrente auch als BS und SaZ zu Schädigungszeitpunkt zu, sofern ich DU entlassen werde? Oder hat sich da wieder etwas geändert?  :o

Deshalb stellt sich für mich auch die Frage, wie es wohl nach der Begutachtung 2026 weitergeht, da die Beschädigtenrente schon wichtig wäre, um eine Auskommen zu haben für ein ggf. Studium oder neue Berufsausbildung. Nur die Mindespension würde gerade für laufende Kosten und Versicherungen/Krankversicherung ausreichen...