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PTBS GdS Begutachtung

Begonnen von Maddin84, 03. August 2024, 23:58:11

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Griffin


... @Maddin84, eines ist mir bei deinen Ausführungen noch nicht ganz klar geworden bzw. habe ich nicht herauslesen können.

Zitat: ,, ... 2012 bis 2014 GdS 60. Ab 2014 dauerhafter GdS 50 sowie zivile Schwerbehinderung GdB 50. ... ,, & ,, ... Zudem dann im Juni 2024 der Bescheid, PTBS und Begleiterkrankungen nicht mehr alltagsrelevant und somit GdS runter auf 30, nach Aktenlage. ... ,,.

Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?

Das du eine Neufeststellung respektive eine neue WDB wegen Schmerzen & Borreliose usw. beantragt hast, ist soweit klar.
M.E.n. hat dies jedoch nicht zwingend etwas mit deiner PTBS und dem damit einhergehenden dauerhaften GdS 50 zu tun.
Vielleicht irre ich hier auch und es wird stets alles gesamtheitlich und neu betrachtet/ begutachtet?
Aber irgendwie ist das schon komisch und schwer nachvollziehbar. Mglw. solltest du/ dein Rechtsbeistand hier nochmal ansetzen und nachhaken.

Alles Gute!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

LwPersFw

#31
Zitat von: Griffin am 21. August 2024, 02:34:18

Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?


Bitte den Begriff : " ... dauerhaft ... " nicht verallgemeinern.

Es gibt Behinderungen die ab Eintritt eindeutig dauerhaft sind, weil (nach Stand der Medizin) keine Besserung eintreten kann. z.B. Verlust eines Beins

Besteht aber die medizinische Möglichkeit der Besserung, liegt es an den Gutachtern, ab wann sie auf eine Nachbegutachtung verzichten, da sie keine Besserung mehr erwarten.

Siehe hierzu z.B. C-1463/14  "Nachuntersuchung bei anerkannter Wehrdienstbeschädigung"

"104. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass eine ärztliche Nachuntersuchung von Amts
wegen im Allgemeinen unterbleiben soll, wenn der Gesamtbefund feststeht und mit einer wesentlichen
Änderung der Schädigungsfolgen nach ihrer Art und dem bisherigen Verlauf nicht mehr zu rechnen ist."


Gerade bei PTBS muss hier also in die Historie der bisher erstellten Versorgungsgutachten geschaut werden, was die jeweiligen Gutachter dort zu diesem Punkt ausgeführt haben !


Da sich das SVG i.d.R. an das BVG anlehnt ...

Auch dort ist der Zeitraum für Nachuntersuchungen lang...

Erst wenn die folgende Bedingung erfüllt wird, finden diese definitiv nicht mehr statt:

§ 62 BVG

"(2)
1Der Grad der Schädigungsfolgen rentenberechtigter Beschädigter darf nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheids niedriger festgesetzt werden.
2Ist durch Heilbehandlung eine wesentliche und nachhaltige Besserung des schädigungsbedingten Gesundheitszustandes erreicht worden, so ist die niedrigere Festsetzung schon früher zulässig,
jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Abschluß dieser Heilbehandlung.

(3) 1Bei Versorgungsberechtigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist der Grad der Schädigungsfolgen wegen Besserung des schädigungsbedingten Gesundheitszustandes
oder einer Änderung der Verordnung nach § 30 Abs. 17 infolge neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht niedriger festzusetzen, wenn er in den letzten zehn Jahren
seit Feststellung nach diesem Gesetz unverändert geblieben ist. 2Entsprechendes gilt für die Schwerstbeschädigtenzulage, wenn deren Stufe in den letzten zehn Jahren
seit Feststellung unverändert geblieben ist. 3Veränderungen aus anderen als medizinischen Gründen bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt."
[/color]


Ob es eine adäquate Regelung im neuen SEG ab 01.01.2025 geben wird ... weiß ich nicht ... gefunden habe ich bisher nichts...



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Allen Erkrankten gute Besserung, eine Anmerkung:

Grundsätzlich ist PTBS heilbar, ca. 30 % der Erkranten haben nach rechtzeitiger Therapie nach einem Jahr keine Symptome mehr - allerdings entwickeln manche Patienten weitere Störungen, insoweit ist der Heilungsverlauf individuell zu betrachten.

Damit ist aber auch klar, warum erneut begutachtet werden muss.

Gute Besserung.


GrinoGast

Hallo, ich schreibe von einem Gastaccount, da ich mich am Desktop-PC nicht einloggen kann - Sitzung wäre abgelaufen. Keine Ahnung warum.

@Maddin: Danke für deine Schilderung. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass dir die aktuelle Situation zusetzt. Vorallem klingt es so, als hätte dich die Info vollkommen unerwartet erreicht. Wie ich bereits erwähnte, gibt es nun mehrere Fälle in meinem Umfeld ( ich nehme regelmäßig an einer Selbsthilfegruppe im Kameradenkreis teil) die von plötzlichen oder unerwarteten "Prozentkürzungen" betroffen sind. Wenn man nun bedenkt, dass die Ansprüche ab nächstem Jahr massiv angehoben werden, könnte jemand - wäre er ein Schelm - böses vermuten. Aber das möchte ich als reine Spekulation meinerseits kennzeichnen.
Ich hoffe wirklich sehr, dass dein Anwalt etwas für dich erreichen kann. Mich erreichte erst vor einigen Wochen die Nachricht, dass ich ein ehemaliger Kamerad der Kompanie sich kürzlich selbst getötet hat, da er seit 2009 "da draußen" nicht mehr klargekommen ist. Selbstverständlich will ich damit nicht unterstellen, dass der Grund dafür unzureichende oder versagte finanz. Ansprüche waren, aber es zeigt doch, warum in gewissen Fällen eine Versorgung - auch deutlich nach dem Unfallzeitpunkt- notwendig sein kann.

@FK: Die Zahlen sind offensichtlich von der AOK. Das lässt vermuten, dass es sich hier um einen Großteil an zivilen "PTBS-Patienten" geht. Man findet diesen Beitrag im Übrigen wenn man " Ist PTBS heilbar" googelt, als ersten Treffer. Inwiefern man diese Zahlen der AOK mit Traumatisierten in Streitkräften - deren Erkrankung haupsächlich Kampfhandlungen zu Grunde liegen - vergleichen kann, erschließt sich mir persönlich nicht. Ganz generell finde ich, dass deine Beiträge zu diesem Thema oft einen gewissen Beigeschmack haben...

@LwPersFw: Wie immer: Danke für die Mühe und die zahlreichen Infos. Mittlerweile helfen diese Informationen sogar in unserer Gruppe noch zahlreichen anderen Kameraden.

Griffin


... @LwPersFw, auch ich konnte im neuen ,,SEG" keine Ausführungen und Regelungen hierzu finden.

Jedoch finden sich in den zitierten Ausführungsbestimmungen sowie Kompendien Querverweise und Empfehlungen, die auf die anderen parallel bestehende Richtlinien, Verordnungen und Gesetze (wie ,,SGB") abstellen.

Darüber hinaus halte ich es juristisch ohnehin für kritisch, hierbei mit zweierlei Maß innerhalb des Sozialen Entschädigungsrechtes messen zu wollen – ergo, eine unterschiedliche zivile und militärische Entschädigung parallel zu begründen und existieren lassen zu wollen.

Grüße!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

LwPersFw

Zitat von: Griffin am 22. August 2024, 03:33:21

Darüber hinaus halte ich es juristisch ohnehin für kritisch, hierbei mit zweierlei Maß innerhalb des Sozialen Entschädigungsrechtes messen zu wollen
– ergo, eine unterschiedliche zivile und militärische Entschädigung parallel zu begründen und existieren lassen zu wollen.


Was meinen Sie konkret damit ?
Das es zukünftig z.B. SGB XIV neben SEG geben wird ?
Dies wurde ja bewusst gemacht:

"Das Bundesversorgungsgesetz wird am 1. Januar 2024 durch das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Entschädigung – vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S.2652) abgelöst.

Das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch stellt vor allem die Opfer von zivilen Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrorgewalt in den Fokus.

Auf Grund dieser geänderten Ausrichtung des Sozialen Entschädigungsrechts ist es erforderlich, die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten eigenständig zu regeln.

Um den Besonderheiten des Dienst-und Treueverhältnisses sowie der aus dem immanenten Aufopferungsgedanken erwachsenden besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber
den Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Angehörigen und Hinterbliebenen gerecht zu werden, gilt es, deren spezifischen Bedarfe und Interessen bei der Ausgestaltung der Leistungen
passgenau abzudecken. Hierbei ist den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen."
  Drucksache 19/27523 vom 11.03.2021





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Griffin


... @LwPersFw, natürlich zweifle ich nicht die friedliche, sinnvolle und gewollte Koexistenz von ,,SGB XIV" und ,,SEG" an – alles gut und richtig.

Beide Gesetze stellen inhaltlich auf gleiche und ähnliche Sachverhalte ab.

Und dann, kann – besser sollte – man nicht mit zweierlei Bemessungs- und Leistungsgrundlagen agieren; denn schlussendlich existiert in unserem ,,GG" sowie in der Rechtsprechung ein Gleichbehandlungsgrundsatz bei Analogien.

Auch erheben m.M.n. ,,SGB" und ,,SEG" im weitesten Sinne den Anspruch auf Wirkungsgleichheit.

Grüße!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Maddin84

Zitat von: Griffin am 21. August 2024, 02:34:18

... @Maddin84, eines ist mir bei deinen Ausführungen noch nicht ganz klar geworden bzw. habe ich nicht herauslesen können.

Zitat: ,, ... 2012 bis 2014 GdS 60. Ab 2014 dauerhafter GdS 50 sowie zivile Schwerbehinderung GdB 50. ... ,, & ,, ... Zudem dann im Juni 2024 der Bescheid, PTBS und Begleiterkrankungen nicht mehr alltagsrelevant und somit GdS runter auf 30, nach Aktenlage. ... ,,.

Wie konnte es zur Reduktion des GdS auf 30 überhaupt kommen, wenn doch zuvor ein dauerhafter GdS von 50 festgestellt wurde?


Das sind genau meine Fragen. Hier geht's lediglich um die PTBS. Die Sache mit der Borelliose ist vom Tisch, da hierzu der ablehnende Bescheid kam. Das ist auch völlig in Ordnung, diese zum Glück vollständig ausgeheilt ist und ich keinerlei Beschwerden mehr habe. Dieses dauerhafte versteht wohl der Betroffene anders.

Das du eine Neufeststellung respektive eine neue WDB wegen Schmerzen & Borreliose usw. beantragt hast, ist soweit klar.
M.E.n. hat dies jedoch nicht zwingend etwas mit deiner PTBS und dem damit einhergehenden dauerhaften GdS 50 zu tun.
Vielleicht irre ich hier auch und es wird stets alles gesamtheitlich und neu betrachtet/ begutachtet?
Aber irgendwie ist das schon komisch und schwer nachvollziehbar. Mglw. solltest du/ dein Rechtsbeistand hier nochmal ansetzen und nachhaken.

Alles Gute!

Maddin84

Zitat von: F_K am 21. August 2024, 11:23:15
Allen Erkrankten gute Besserung, eine Anmerkung:

Grundsätzlich ist PTBS heilbar, ca. 30 % der Erkranten haben nach rechtzeitiger Therapie nach einem Jahr keine Symptome mehr - allerdings entwickeln manche Patienten weitere Störungen, insoweit ist der Heilungsverlauf individuell zu betrachten.

Damit ist aber auch klar, warum erneut begutachtet werden muss.

Gute Besserung.




Das ist auch alles richtig so, dass es Richlinien und Gesetze hierzu gibt.
Man schreibt/spricht jedoch auch von der Einzelfallbetrachtung. Hierzu nehme ich gerne meinen Fall.
Erkrankung PTBS 2012
Anerkennung der WDB 2014 Rückwirkend 2012
Unzählige stationäre Klinikaufenthalte, sowie ambulante Therapien
Mehrjährige Thraumatherapie
2018 Abschluss der Therapien, da den Umständen Entsprechend ,,austherapiert"

Es ist völlig klar und in Ordnung, wenn man mich 2018 begutachtet und festgestellt hätte, was haben 6 Jahre Therapie gebracht und wie sieht's mit dem Kameraden aus.

Nun bin ich bereits seit 6 Jahren aus der Therapie raus, da aus medizinischer Sicht nicht mehr rauszuholen war bei mir. Jetzt 2024 setzt man den GdS aus willkür runter. Auf welcher Grundlage?

@GrinoGast   Ja, dies sind ebenfalls Meine Vermutungen. Auch ich kenne Kameraden, bei denen es total ähnlich abläuft. Auch nach so vielen Jahren. Meiner Meinung nach hat es auch mit den hohen Ansprüchen zu tun, die für die Einsatzgeschädigten kommen sollen.


Vielleicht mag es etwas dubios klingen, aber mir kommt da immer wieder so ein Gedanke, aus persönlichen Erfahrungen. Ich habe damals wirklich im BwK erlebt, dass es Menschen gibt, die auf Kosten der Krankung anderer und den entsprechen Gesetzen ,,trittbrettfahren" wollten. Also entsprechende Diagnose besorgen, WDB beantragen/bekommen und übers Einsatzweiterverwendungsgesetz BS werden.🙈🙈🙈
Dementsprechend lange und aufwendige Begutachtungen um sowas direkt herauszufiltern. Absolut richtig und mit Sicherheit nicht einfach. Ich denke solche Fälle machen es den wirklich kranken deutlich schwerer, in Sachen Begutachtung und vor allem in der Zeitspanne der Begutachtungen.

Dementsprechend habe ich mittlerweile den Gedanken, dass man sich nach so vielen Jahren mit der Erkrankung, der ganzen Therapien und jahrelanger anerkannter WDB immer noch beweisen/rechtfertigen muss. Das so massiv der GdS in zahlreichen Fällen so kurz vor Inkrafttreten des SEG gedrückt wird, hat mit angrenzender Sicherheit einen sehr großen finanziellen Hintergrund.









LwPersFw

Wie wir ja schon festgestellt hatten, gibt es in allen Bereichen ein Problem mit dem Erstellen von Gutachten.
Dies ist kein Alleinstellungsmerkmal der Bundeswehr...

Für Sie ist jetzt wichtig das Sie sich die erforderliche Unterstützung gesucht haben.
Nutzen Sie mit Ihrem Anwalt die rechtlichen Möglichkeiten um die Feststellung des GdS überprüfen zu lassen.

Ja, gerade für psychisch Kranke ist dies oft nicht einfach, da man selbst nicht die psychische Kraft hat...
Um so wichtiger ist es dann aber sich Hilfe zu suchen und diese auch zuzulassen...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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