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Zusammenfassung

Autor panzerjaeger
 - 23. August 2025, 12:21:20
Zitat von: D1987 am 23. August 2025, 10:44:16Die Frage ist ja noch, in der ersten RDL, die nicht AssA ist, oder erst an einer der Schulen zum OL

Am ersten Tag der "Laufbahnausbildung".
Das kann der erste Tag an der Offz.-Schule sein, bei der ASSA, oder bei der Beorderungsdienststelle.


Autor D1987
 - 23. August 2025, 10:44:16
Die Frage ist ja noch, in der ersten RDL, die nicht AssA ist, oder erst an einer der Schulen zum OL
Autor F_K
 - 22. August 2025, 18:15:44
@ ROA2022:

Wieder was gelernt, unter den ROA adW ist dann noch der Fall Einstieg als OFR vom "normalem" Einstieg (mit vorhandenem DG) zu unterscheiden.
Autor doc.
 - 22. August 2025, 16:51:26
Zitat von: panzerjaeger am 22. August 2025, 14:43:24Und so wie ich die Laufbahnverordnung verstanden habe, wird sowohl ROA als auch RO-SE zwingend am ersten Tag der Ausbildung (unabhängig davon ob auf einer Schule oder in der Beorderungseinheit) der vorläufig höhere Dienstgrad verliehen.

Auch wenn das Verfahren ausgesetzt ist - RO-SE *ohne* hinterlegten Studiengang (die alten 26.4er, gibt's ja jetzt laut SLV auch noch in der Theorie) werden erst *nach* den *bestandenen* Lehrgängen (die in DVag absolviert werden müssen) mit der ersten RDL vorläufig befördert.
Autor ROA2022
 - 22. August 2025, 16:34:20
Zitat von: F_K am 22. August 2025, 15:20:59Ein ROA erhält auch keinen vorläufigen Dienstgrad.

Doch, ein ROA adW, der entsprechende Voraussetzungen erfüllt, wird zunächst OFähnr d.R. (vorläufig) und braucht dann 24 (?) RDL-Tage, um zum OFR (endgültig) ernannt zu werden. So habe ich das bereits mehrfach erlebt.
Autor F_K
 - 22. August 2025, 15:20:59
@ Panzerjäger:

As said, Auswahlentscheidung (Zulassung zur Laufbahn) und Ernennung sind 2 unterschiedliche zeitliche Ereignisse.

Ein ROA erhält auch keinen vorläufigen Dienstgrad.

"Damals" wurde die Ernennung zum ROA eben erst am ersten Tag des ROL Lehrganges durchgeführt (Ja, war eine andere Zeit), und nicht schon nach Auswahlentscheidung bei der nächsten WÜ.
Autor panzerjaeger
 - 22. August 2025, 14:43:24
Schon klar, ist eine andere Laufbahn - es geht hier aber meiner Aufassung nach um den grundsätzlichen Umgang mit vorläufigen Dienstgraden.

Und so wie ich die Laufbahnverordnung verstanden habe, wird sowohl ROA als auch RO-SE zwingend am ersten Tag der Ausbildung (unabhängig davon ob auf einer Schule oder in der Beorderungseinheit) der vorläufig höhere Dienstgrad verliehen.

Autor F_K
 - 22. August 2025, 12:05:13
Ja, ein RO (Offizier!) SE ist ja mit (vorl.) Ernennung bereits Offizier (vorl), ein ROA (Anwärter!) wird erst am Ende der Ausbildung zum Lt befördert.
Autor D1987
 - 22. August 2025, 11:59:41
Zitat von: panzerjaeger am 22. August 2025, 11:36:41Die Pflicht-RD sind aber auch Teil der Ausbildung.

Ich habe als RO/SE bereits in meiner Beorderungseinheit geübt, bevor ich das erste Modul an einer Schule angetreten habe, und wurde dort (in meiner Beorderungseinheit) am ersten Tag der Übung zum vorläufigen, höheren DG ernannt.

Beste Grüße,
der Panzerjäger



Das ist aber, soweit ich verstehe, eine andere Laufbahn. Die des RO-Seiteneinstieg eben.
Autor panzerjaeger
 - 22. August 2025, 11:36:41
Die Pflicht-RD sind aber auch Teil der Ausbildung.

Ich habe als RO/SE bereits in meiner Beorderungseinheit geübt, bevor ich das erste Modul an einer Schule angetreten habe, und wurde dort (in meiner Beorderungseinheit) am ersten Tag der Übung zum vorläufigen, höheren DG ernannt.

Beste Grüße,
der Panzerjäger

Autor F_K
 - 22. August 2025, 11:04:12
@ D1987:

Die tatsächliche Ernennung ist ja ein offizieller Vorgang, der mit einem Empfangsbekenntnis bestätigt wird. Der Termin ist dem Soldaten also nach Ernennung bekannt.

Zu "meiner Zeit" (in grauer Vorzeit) sind die Ernennungen zum ROA, insbesondere bei adW, am ersten Tag der "Module" an den Schulen durchgeführt worden - wohl um sicherzustellen, dass die Ausbildung auch angetreten worden ist.
Autor D1987
 - 22. August 2025, 10:31:04
Ich hatte u.a. hinsichtlich der a.d.W. Schiene mit meinem Personalführer einen Austausch. Da kam auch das Thema Oberfähnrich zur Sprache.
Ich zitiere:

"
ZitatAufgrund Ihres abgeschlossenem Studiums kann die formelle Zulassung mit der Ernennung zum Oberfähnrich vorläufig (OFähnr vorl.) erfolgen. Nach 24 RD Tagen erfolgt die Beförderung zum OFähnr endgültig. Nach weiteren 24 RD Tagen, dem Abschluss des ROL adW Modul 3 und mindestens 12 Monaten seit formeller Zulassung (=Ernennung OFähnr vorl) kann die Beförderung zum Lt d.R. erfolgen. Vordienstzeiten werden hier nicht angerechnet.

Hoffe das hilft.

Jetzt aber meine Anschlussfrage, die ich mit einigen Kameraden besprochen hatte und unterschiedliche Sachstände bekam. Ist die formelle Zulassung (und somit Ernennung) dann: A) in der potentiellen ersten RDL VOR Offz Schulen Besuch oder B) erst an der Offz Schule?
Autor Bunkerfunker
 - 19. August 2025, 13:50:04
Wer mindestens einen Bachelor hat, kann in der Laufbahn der ROA als Oberfähnrich eingestellt werden (§ 23 Abs. 4 SLV). Dabei ist das Studienfach egal:
"Als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter kann mit dem Dienstgrad Oberfähnrich eingestellt werden, wer ein Hochschulstudium mindestens mit einem Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat."

Nicht egal ist das Studienfach für solche, die als Seiteneinsteiger direkt auf einen konkreten RO-Posten eingestellt werden möchten. Dann erfolgt die Einstellung je nach Studium und Berufserfahrung in der Regel bis Major. Diese Laufbahn ist dann aber nicht die Anwärterlaufbahn (ROA) sondern Seiteneinstieg (SE). Hierfür gibt es nur ganz wenig Bedarf, z.B. Mediziner.

Beim ROA steigt man aber nicht als Offizier sondern als Offizieranwärter ein. Wer ein Studium mitbringt, bekommt den Dienstgradbonus, denn dann muss die Bundeswehr einen nicht mehr ewig zum Studium schicken. Man kann dann innerhalb eines Jahres den Leutnant bekommen, wenn man die Ausbildungen schafft:
"Die Laufbahnausbildung zur Offizierin oder zum Offizier dauert mindestens drei Jahre, in den Fällen des § 23 Absatz 4 mindestens zwölf Monate." (§ 24 Abs. 1 S.1 SLV)
Autor Alex336
 - 19. August 2025, 11:23:55
Moin zusammen,

Ich habe noch eine kurze Verständnisfrage bzw. würde gerne kurz wissen, ob ich die Inhalte aus dem Thread korrekt verstanden habe.

Wenn man sich für die Laufbahn des ROA i.W. SaZ 2 interessiert und ein abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Master) besitzt, wird man bei einer Zusage mit dem Dienstgrad Oberfähnrich eingestellt?
Oder muss das Studium auch bestimmte Anforderungen erfüllen, bzw. anrechenbar sein?

In der Stellenausschreibung steht: Aufgrund Ihres erreichten bzw. angestrebten (Bachelor oder Master) können Sie mit dem höchsten Offizieranwärterdienstgrad als Oberfähnrich (m/w/d) in die Laufbahn Reserveoffizieranwärterin oder Reserveoffizieranwärter im Wehrdienst (als Soldatin bzw. Soldat (m/w/d) auf Zeit für regelmäßig 2 oder 3 Jahre) eingestellt werden.

Dort finde ich keinen Hinweis auf eine bestimmte Art und Weise des Studiums.

Vorab schonmal vielen Dank!
Autor Zwanderthalb
 - 02. Oktober 2024, 12:36:32
Moin,

ich habe den ersten Durchgang mit zum OFR ernannten Kameraden (Oktober 2023) mtibekommen. Dort wurde seitens BAPers auch mitgeteilt, dass die Beförderung zum L nach Abschluss aller Module, den allgemeinen Mindesttagen und der Mindest-Standzeit zwischen Beförderungen - frühestens nach einem Jahr - stattfinden könne. Tage und Standzeit haben aufgrund der Lehrgangsspreizung selbst die "schnellsten" Kameraden voll. Demzufolge müssten nach Abschluss des kommenden Moduls 3 (also frühjahr 2025) die ersten OFR zum L ernannt werden.

Ich werde berichten.