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Zitat von: D1987 am 23. August 2025, 10:44:16Die Frage ist ja noch, in der ersten RDL, die nicht AssA ist, oder erst an einer der Schulen zum OL
Zitat von: panzerjaeger am 22. August 2025, 14:43:24Und so wie ich die Laufbahnverordnung verstanden habe, wird sowohl ROA als auch RO-SE zwingend am ersten Tag der Ausbildung (unabhängig davon ob auf einer Schule oder in der Beorderungseinheit) der vorläufig höhere Dienstgrad verliehen.
Zitat von: F_K am 22. August 2025, 15:20:59Ein ROA erhält auch keinen vorläufigen Dienstgrad.
Zitat von: panzerjaeger am 22. August 2025, 11:36:41Die Pflicht-RD sind aber auch Teil der Ausbildung.
Ich habe als RO/SE bereits in meiner Beorderungseinheit geübt, bevor ich das erste Modul an einer Schule angetreten habe, und wurde dort (in meiner Beorderungseinheit) am ersten Tag der Übung zum vorläufigen, höheren DG ernannt.
Beste Grüße,
der Panzerjäger
ZitatAufgrund Ihres abgeschlossenem Studiums kann die formelle Zulassung mit der Ernennung zum Oberfähnrich vorläufig (OFähnr vorl.) erfolgen. Nach 24 RD Tagen erfolgt die Beförderung zum OFähnr endgültig. Nach weiteren 24 RD Tagen, dem Abschluss des ROL adW Modul 3 und mindestens 12 Monaten seit formeller Zulassung (=Ernennung OFähnr vorl) kann die Beförderung zum Lt d.R. erfolgen. Vordienstzeiten werden hier nicht angerechnet.