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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 24. Juli 2007, 10:21:04
Das variiert. In der Regel sind es aber mindestens tausend Euro, die man in die Hand gedrückt bekommt. Ich habe damals 1200 € bar ausgezahl bekommen.

Gruß Andi
Autor StSch
 - 24. Juli 2007, 09:05:06
und wieviel abschlagszahlung bekommt man? gibs da ne regelung?
habe aber darüber mal n nem soldaten geredet und der meinte man bekommt das volle gehalt.
Autor Zebra
 - 23. Juli 2007, 17:24:43
Im Normalfall gibt es die ersten drei Monate Abschlagszahlungen, und ab dem vierten Dienstmonat bekommst du das dann ganz normal überwiesen, inklusvie der Differenz, die in den ersten drei Monaten entstanden ist.


MkG


Zebra
Autor mailman
 - 23. Juli 2007, 16:20:59
Du erhältst Abschlagszahlungen
Autor SBlank
 - 23. Juli 2007, 16:09:11
Das mit dem Wiederruf hat sich geklärt! Habe das Schreiben gerade vor mir liegen
Ich Zitiere: Mir ist bekannt, dass ich zunächst für eine Dienstzeit von sechs Monaten in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit/eines Soldaten auf Zeit berufen werde und dass diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt wird. Der Festsetzung kann ich nicht wiedersprechen.

Nur bekomme ich in den 6 Monaten volles gehalt oder erst danach?
hm ansonsten muss ich wohl abwarten :)
Autor mailman
 - 23. Juli 2007, 16:04:42
Dann ist deine Frage nach Bezügen ja geklärt. Aber wenn du nicht weiß ob du ohne oder mit Widerrruf unterschrieben hat dan kann ich dir leider auch nicht helfen.
Autor SBlank
 - 23. Juli 2007, 15:55:52
Zitat von: mailman am 23. Juli 2007, 15:43:03
Du wirst mit Sicherheit eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben. Man sollte sich schon anschauen was man so unterschreibt.

Da stand aber nix von wiederruf ;)
Autor mailman
 - 23. Juli 2007, 15:43:03
Du wirst mit Sicherheit eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben. Man sollte sich schon anschauen was man so unterschreibt.
Autor SBlank
 - 23. Juli 2007, 15:31:12
Zitat von: mailman am 21. Juli 2007, 13:30:15
Es kommt darauf an ob du mit oder ohne Widerruf unterschrieben hast.

Ich habe noch gar nichts unterschrieben außer einigen papieren von der Nachwuchsgewinnung aus Hannover ich denke mal ich unterschreibe erst in Rennerod.
Autor StSch
 - 23. Juli 2007, 13:59:46
Zitat von: Daywalker am 19. Juli 2007, 20:47:33

Mal ne andere frage. Versteh ich das richtig. Das ich in der Aga nur einen Teil (einen sogenannten Abschlag) des Solds bekomme. Und nach den 3 Monaten den ganzen Sold + dem Rest was von den ersten 3 Monaten übrig ist ?????

nein das meinte ich doch.^^
wenn ich von der bw gesagt bekomme soviel werde ich netto haben, bekomm ich dann nur einen abschlag davon?
Autor Andi
 - 23. Juli 2007, 12:23:28
Zitat von: StSch am 23. Juli 2007, 07:42:03
mal nochne frage zu den abschlägen in den ersten drei monaten. gilt das auch für saz12?

Ja, selbstredend, wenn bei SaZ 4 die Überweisung der Bezüge nicht im Handumdrehen geregelt werden kann, wieso sollte das dann bei SaZ12 klappen?

Zitatund was würde dann noch übrig bleiben?

Wovon?

Gruß Andi
Autor StSch
 - 23. Juli 2007, 07:42:03
morgen,

mal nochne frage zu den abschlägen in den ersten drei monaten. gilt das auch für saz12?
und was würde dann noch übrig bleiben?
Autor PrinceLA
 - 21. Juli 2007, 23:39:16
beim wdb gibt es eine besoldungstabelle steht alles drin. kommen dann nach ner zeit noch stellzulage und so dazu..evtl. trennungsgeld
Autor mailman
 - 21. Juli 2007, 13:30:15
Es kommt darauf an ob du mit oder ohne Widerruf unterschrieben hast.
Autor SBlank
 - 21. Juli 2007, 12:18:47
Wie sieht die Besoldung eigentlich in der 6 Monatigen Probezeit aus?
Oder gibt es da keine unterschiede? Wäre nett wenn ihr mir das schreiben könntet
soll am 01.10.07 nach Rennerod