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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 06. August 2007, 17:13:26
Zitat von: Monsum am 06. August 2007, 15:41:21
...bin Aussiedler kein Asylant...
Egal was Du warst, jetzt bist Du Deutscher ;).

Gehalt gibt es keins, aber Geld gibt es natürlich: Wehrsold (monatl. ca. 220 Euro), kostenlose Familienheimfahrten (auch als Bahncard nutzbar) und Zulagen, z.b. eine Mobilitätszulage, wenn Du weiter entfernt von zu Hause Wehrdienst leistest. Außerdem wird eine Weihnachtszuwendung und Entlassungsgeld gezahlt.
Zum Thema Wehrsold benutz mal die Suchfunktion. Dazu sind schon Einträge hier im Forum.   
Autor Monsum
 - 06. August 2007, 15:41:21
Ja die deutsche Staasbürgerschaft habe ich (bin Aussiedler kein Asylant) und danke auf jeden fall! eine Frage noch: Bekommt man monatlichen Gehalt (wenn ja wie hoch) wenn man Wehrdienst macht?
Autor Piet
 - 06. August 2007, 15:34:33
Wollte ich grad sagen. Die deutsche Staatsbürgerschaft solltest Du mittlerweile haben. ;)
Autor StOPfr
 - 06. August 2007, 15:32:36
Also hast Du einen Abschluss und kannst Dich wie beschrieben beim KWEA melden.

Dafür müsstest Du aber inzwischen Deutscher geworden sein...  ;).
Autor Monsum
 - 06. August 2007, 15:24:30
Danke für die Antwort! 12 pflichtschuljahre... nach der 10ten nur 11 gemacht... Das heißt das ich wiederholen musste da ich kein Deuscther bin und wenn man die Sprache nicht kann muss man die Klasse wiederholen und im laufe des Schuljahres die Sprache lernen, also habe ich dann nach der 10ten klasse 11 Schulejahre gemacht.
Autor StOPfr
 - 06. August 2007, 15:11:19
Das ist nicht so einfach.
Lies bitte noch einmal deine Frage durch:
Zitat von: Monsum am 06. August 2007, 00:54:30
Ich will nach der 10ten klasse meinen wehdienst machen... - und ich nach der 10ten nur 11 gemacht habe

Was denn nun? Hast Du die 10. Klasse mit Abschluss besucht oder willst Du nach der 11. Klasse mit Abschluss zur Bundeswehr. Nach dem nieders. Schulgesetz ruht die Schulpflicht (zum Besuch der Berufsschule) für Soldaten der Bundeswehr.
Du kannst Dich im zuständigen KWEA zur Musterung melden und um Einberufung zum Quartalsbeginn nach dem Schulabschluss bitten.
Nach der Bw-Zeit suchst Du Dir dann einen Ausbildungsplatz.   
Autor Monsum
 - 06. August 2007, 14:38:41
Ja ich komme aus Niedersachsen und möchte erst meinen Wehrdienst machen und erst dann Lehre anfangen, verpflichten lassen möchte ich mich aber nicht. Von diesen dummen Gesetzen kriege ich schon Kopfschmerzen  :(. Mein momentanes Zeugniss ist guter durchschnitt mit notendurchschnitt von 3.1. Mit dem Zeugnis bekomm ich hier in Niedersachsen aber keine vernünftige Ausbildung. Ich habe mir vorgenommen erst die 10te zu machen und mich zu verbessern, nach der 10ten dann zum Bund und danach Ausbildung anfangen. Ich hoffe dass mir noch einer eine Antwort auf meine Frage geben kann.
Autor Pioneer
 - 06. August 2007, 12:56:33
Guggst Du, man lernt nie aus...  8)

Danke für die Info
Autor schlammtreiber
 - 06. August 2007, 12:44:15
Zitat von: Pioneer_Carpenter am 06. August 2007, 12:13:04
Hallo zusammen,

also ich hab folgendes mal in der (allerdings: bayerischen) Meisterschule gelernt:

Schulpflicht: 12 Jahre (9 Jahre Grund- und Hauptschule, 3 Jahre Berufsschule), unabhängig vom Alter des Schülers.

Äh ja, die 3 Jahre Berufschule ergeben sich aber daraus, daß das Teilzeit ist, alternativ ein Vollzeitschuljahr
Autor Pioneer
 - 06. August 2007, 12:13:04
Hallo zusammen,

also ich hab folgendes mal in der (allerdings: bayerischen) Meisterschule gelernt:

Schulpflicht: 12 Jahre (9 Jahre Grund- und Hauptschule, 3 Jahre Berufsschule), unabhängig vom Alter des Schülers.

Wenn die 12 Jährchen durch z. B. Besuch einer Schule mit 10 Jahrgangsstufen früher voll sind, ist man Berufsschulberechtigt, nicht mehr -pflichtig, kann sich also aussuchen ob man das letzte Schuljahr Berufsschule noch machen will. Wobei die seltensten da nicht hingehen wollen, da lernste ja das meiste für die Abschlußprüfungen...

Wie sich das Ganze dann jedoch mit Schülern verhält, die nach der Schule sofort in ein Arbeitsverhältnis (nicht Ausbildungsverhältnis) gehen, weiß ich nicht (mehr :-[). Auch wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich Dir nicht sagen.

Willst Du länger bei der Bw bleiben oder nur Deinen GWD ableisten??

Autor Andi
 - 06. August 2007, 10:12:49
Niedersachsen tippe ich. ;)
Hat pauschal 12 Pflichtschuljahre.

Gruß Andi
Autor schlammtreiber
 - 06. August 2007, 09:13:15
In welchem Bundesland lebst Du denn? In Bayern sind es nur 10 Pflichtschuljahre... hätte eigentlich gedacht daß das überall gleich sei...
Autor Franzy0110
 - 06. August 2007, 07:33:21
Also soweit ich weiß besteht die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr.
Korregiert mich falls ich falsch liege....

MfG Franzy
Autor Monsum
 - 06. August 2007, 00:54:30
Ich will nach der 10ten klasse meinen wehdienst machen. ich werde dann 18 jahre alt sein. nun das problem ist aber dass man 12 pflichtschuljahre hat und ich nach der 10ten nur 11 gemacht habe und somit dann ein jahr z.b. noch zur berufschule gehen müsste. währe es den möglcih dann meinen wehrdienst zu machen oder müsste ich noch das eine jahr weiter zu einer schule gehen?