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Kurze Frage

Begonnen von Monsum, 06. August 2007, 00:54:30

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Monsum

Ich will nach der 10ten klasse meinen wehdienst machen. ich werde dann 18 jahre alt sein. nun das problem ist aber dass man 12 pflichtschuljahre hat und ich nach der 10ten nur 11 gemacht habe und somit dann ein jahr z.b. noch zur berufschule gehen müsste. währe es den möglcih dann meinen wehrdienst zu machen oder müsste ich noch das eine jahr weiter zu einer schule gehen?

Franzy0110

Also soweit ich weiß besteht die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr.
Korregiert mich falls ich falsch liege....

MfG Franzy

schlammtreiber

In welchem Bundesland lebst Du denn? In Bayern sind es nur 10 Pflichtschuljahre... hätte eigentlich gedacht daß das überall gleich sei...
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Andi

Niedersachsen tippe ich. ;)
Hat pauschal 12 Pflichtschuljahre.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Pioneer

Hallo zusammen,

also ich hab folgendes mal in der (allerdings: bayerischen) Meisterschule gelernt:

Schulpflicht: 12 Jahre (9 Jahre Grund- und Hauptschule, 3 Jahre Berufsschule), unabhängig vom Alter des Schülers.

Wenn die 12 Jährchen durch z. B. Besuch einer Schule mit 10 Jahrgangsstufen früher voll sind, ist man Berufsschulberechtigt, nicht mehr -pflichtig, kann sich also aussuchen ob man das letzte Schuljahr Berufsschule noch machen will. Wobei die seltensten da nicht hingehen wollen, da lernste ja das meiste für die Abschlußprüfungen...

Wie sich das Ganze dann jedoch mit Schülern verhält, die nach der Schule sofort in ein Arbeitsverhältnis (nicht Ausbildungsverhältnis) gehen, weiß ich nicht (mehr :-[). Auch wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich Dir nicht sagen.

Willst Du länger bei der Bw bleiben oder nur Deinen GWD ableisten??

Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

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II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

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Pios grüßen 24x24

schlammtreiber

Zitat von: Pioneer_Carpenter am 06. August 2007, 12:13:04
Hallo zusammen,

also ich hab folgendes mal in der (allerdings: bayerischen) Meisterschule gelernt:

Schulpflicht: 12 Jahre (9 Jahre Grund- und Hauptschule, 3 Jahre Berufsschule), unabhängig vom Alter des Schülers.

Äh ja, die 3 Jahre Berufschule ergeben sich aber daraus, daß das Teilzeit ist, alternativ ein Vollzeitschuljahr
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Pioneer

Guggst Du, man lernt nie aus...  8)

Danke für die Info
Grüße aus Middlfranggn


Hans

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Monsum

Ja ich komme aus Niedersachsen und möchte erst meinen Wehrdienst machen und erst dann Lehre anfangen, verpflichten lassen möchte ich mich aber nicht. Von diesen dummen Gesetzen kriege ich schon Kopfschmerzen  :(. Mein momentanes Zeugniss ist guter durchschnitt mit notendurchschnitt von 3.1. Mit dem Zeugnis bekomm ich hier in Niedersachsen aber keine vernünftige Ausbildung. Ich habe mir vorgenommen erst die 10te zu machen und mich zu verbessern, nach der 10ten dann zum Bund und danach Ausbildung anfangen. Ich hoffe dass mir noch einer eine Antwort auf meine Frage geben kann.

StOPfr

Das ist nicht so einfach.
Lies bitte noch einmal deine Frage durch:
Zitat von: Monsum am 06. August 2007, 00:54:30
Ich will nach der 10ten klasse meinen wehdienst machen... - und ich nach der 10ten nur 11 gemacht habe

Was denn nun? Hast Du die 10. Klasse mit Abschluss besucht oder willst Du nach der 11. Klasse mit Abschluss zur Bundeswehr. Nach dem nieders. Schulgesetz ruht die Schulpflicht (zum Besuch der Berufsschule) für Soldaten der Bundeswehr.
Du kannst Dich im zuständigen KWEA zur Musterung melden und um Einberufung zum Quartalsbeginn nach dem Schulabschluss bitten.
Nach der Bw-Zeit suchst Du Dir dann einen Ausbildungsplatz.   
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Monsum

Danke für die Antwort! 12 pflichtschuljahre... nach der 10ten nur 11 gemacht... Das heißt das ich wiederholen musste da ich kein Deuscther bin und wenn man die Sprache nicht kann muss man die Klasse wiederholen und im laufe des Schuljahres die Sprache lernen, also habe ich dann nach der 10ten klasse 11 Schulejahre gemacht.

StOPfr

Also hast Du einen Abschluss und kannst Dich wie beschrieben beim KWEA melden.

Dafür müsstest Du aber inzwischen Deutscher geworden sein...  ;).
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Piet

Wollte ich grad sagen. Die deutsche Staatsbürgerschaft solltest Du mittlerweile haben. ;)

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

Monsum

Ja die deutsche Staasbürgerschaft habe ich (bin Aussiedler kein Asylant) und danke auf jeden fall! eine Frage noch: Bekommt man monatlichen Gehalt (wenn ja wie hoch) wenn man Wehrdienst macht?

StOPfr

Zitat von: Monsum am 06. August 2007, 15:41:21
...bin Aussiedler kein Asylant...
Egal was Du warst, jetzt bist Du Deutscher ;).

Gehalt gibt es keins, aber Geld gibt es natürlich: Wehrsold (monatl. ca. 220 Euro), kostenlose Familienheimfahrten (auch als Bahncard nutzbar) und Zulagen, z.b. eine Mobilitätszulage, wenn Du weiter entfernt von zu Hause Wehrdienst leistest. Außerdem wird eine Weihnachtszuwendung und Entlassungsgeld gezahlt.
Zum Thema Wehrsold benutz mal die Suchfunktion. Dazu sind schon Einträge hier im Forum.   
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