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Zusammenfassung

Autor jupp
 - 30. September 2007, 17:24:24
@Richhardt (mit 2 h-war kein böser Wille..)
@Chris2701

Also nochmal. Ich spreche von ROB a.d.W. d.h. Reservisten (meinethalben auch Ungediente), die sich für die ROA a.d.W. Laufbahn bewerben. Hierfür gilt ZDv 20/3 Anlage 29, modifiziert. Da steht:

"
Bewerbungen von Soldaten/Reservisten...die mit Ablauf des GWD/akt. Wehrdienstes oder außerhalb eines Wehrdienstes...eingehen...sind an das PersAmt zu senden... und eine Bewerberakte zu erstellen.

Inhalt:
...
3. Laufbahnbeurteilung nach ZDv 20/6 Nr. 207, Nr. 208 sowie zusätzlich ergänzende Aussagen zu nachstehenden Eignunsmerkmalen..

"
Hier folgen dann die angesprochenen 5 Punkte und weitere Dinge für die Bewerberakte.

Wenn für aktive Soldaten ausschließlich ZDv 20/6 gilt, reicht vielleicht eine Stellungnahme, aber hier in diesem Topic gehts um Reservisten.
Und wenn der Kamerad eh schon Problem mit der Beurteilung durch den Kp-Chef hatte, nützt es herzlich wenig, ihm hier einen von einer Stellungnahme zu erzählen. Da gibts bei dem nächsten Gespräch wieder nur Unsicherheiten auf beiden Seiten.

Selbst in dem Bestätigungsschreiben für die Eignungswehrübung vom PersAmt steht eindeutig: "..ROB die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden, haben im Hinblick auf die Feststellung ihrer Eignung eine Wehrübung von mindestens 12 Tagen zu absolvieren, zu deren Abschluß eine Laufbahnbeurteilung und die Bewerberakte zu erstellen ist..".

So, ich werde meine Unterlagen jetzt wieder im Schrank verstauen, mein Standpunkt sollte klar sein. ;-)
Autor wolverine
 - 30. September 2007, 14:43:19
Um ehrlich zu sein: Sehr wahrscheinlich ist es völlig egal ob es jetzt eine Beurteilung oder eine Stellungnahme ist. Fakt ist, dass der Bewerber übt und das PersABw hinterher eine Entscheidung trifft. Ob auf Grund einer StlgN oder Beurteilung ist wohl schnurzepiepegal. Beschwerde gegen eine "bewertende Beschreibung" ist immer problematisch, da hier ja gerade das Ermessen des Bewertenden mitspielt. Wenn eine juristische Insatanz eine Leistung hinterher aus der Aktenlage besser bewerten könnte, wäre das Vorverfahren redundant. Beschwerdefähig sind damit lediglich formale Fehler. Zuständig für die Bescheidung ist die vorgesetzte Insatanz dessen, der die endgültige "Beurteilung" (untechnisch) erstellt hat. Bekommt man diese vom Bearbeiter PersABw ist das der Amtschef; ebenso bei ablehnender Entscheidung über den Antrag auf Zulassung ROA. Alle bewertenden Beschreibungen, die lediglich der Vorbereitung der Letztentscheidung dienen, sind nicht angreifbar.
Autor Chris2701
 - 30. September 2007, 12:29:56
So Leute ich habe mal in der ZDv 20/6 Nr.207c nachgeschaut

Hier der Auszug:


Bei Vorschlägen oder Anträgen von Soldatinnen und Soldaten in einem MANNSCHAFTSDIENSTGRAD auf Übernahme/Zulassung
zu einer Laufbahn der Offiziere, der Feldwebel bla bla bla ist an der Stelle der Laufbahnbeurteilung eine Stellungnahme durch die nächsten Disziplinarvorgesetzten abzufassen, wenn die Soldatin oder der Soldat sechs Monate und mehr Dienst geleistet hat. Weitere Regelungen enhält Anlage 10.

In Anlage 10 steht aber genau dasselbe nur das auf die Merkmale: soziale Kompetenz,intelektuelle Kapazität eingegangen werden soll.

Ich frage mich nun ob es für die Stellungnahme ein bestimmtes Formblatt gibt??? Oder wird das dann auch mit dem Formblatt "Laufbahnbeurteilung" gemacht? Bei mir wurde damals auch ne Stellungnahme abgegeben für die Bewerbung zum OA aber habe ich nicht gesehen war ja alles ok soweit :P weiß nur nicht ob dafür ein bestimmtes Formblatt gibt.

@pete: Beschreibe mal das Blatt das du von deinem KpChef bekommen hast? Steht da oben Laufbahnbeurteilungsentwurf darauf?
           Wenn dann tatsächlich eine laufbahnbeurteilung kommt..wüsste ich jetzt ehrlich gesagt nicht wo man sich beschweren
           könnte außer beim PersAmt. Aber wenn dein Bearbeiter selber die ZDv nicht kennt und die Beurteilung annimmt weiß ich selber
          nicht. Vielleicht kann dir da jemand anders weiterhelfen.

@F_K: Ich denke nicht das es ein Unterschied gibt zwischen Reservist oder aktivem Soldat. In der ZDv ist das ja klar formuliert;)


Wer kennt denn die Vorschriften ganz genau und auf welche Aussage kann man sich jetzt verlassen? Wir haben hier ja zwei verschiedene Meinungen. Die einen sagen Laufbahnbeurteilung die anderen Stellungnahme??? Bin nun auch ein bißchen verwirrt. Vielleicht sollten wir mal die eine Beurteilung von einer Stellungnahme differenzieren....




Autor F_K
 - 30. September 2007, 09:27:11
Jungs,

gibt es evtl. einen Unterschied ob der zu beurteilende Soldat Soldat in der Laufbahngruppe der Mannschaften AKTIVER Soldat ist bzw. wehrübender Reservist in einer Eignungswehrübung?
Autor Richhardt
 - 29. September 2007, 22:33:58
Noch heiße ich Richhardt mit zwei "H"! Soviel Zeit muss sein.

Es handelte sich bei unserem KpChef um einen Bewerber aus der DG- Grp der Msch für ROA a.d.W. Gemäß 20/6 ist für diesen eine Stellungnahme zu erstellen!

Jener KpChef hat wegen seiner geschriebenen Laufbahnbeurteilung eine auf den Deckel vom G1 der Div bekommen.

MkG
Autor jupp
 - 29. September 2007, 18:54:54
@Richardt:
Zitat von: Richhardt am 29. September 2007, 13:02:59
@jupp: Ich wiederhole: Die Laufbahnbeurteilung hat nur ab dem DG Unteroffizier erstellt zu werden. Msch bekommen keine Laufbahnbeurteilung zum Laufbahnwechsel sondern nur eine Stellungnahme!

Unser KpChef hatte wegen der fälschlicherweise erstellten Laufbahnbeurteilung für einen Msch- Soldaten eine schriftliche Belehrung vom G1 erhalten.


MkG

Alles klar, dann hast du recht und die ZDv 20/3 ist falsch. Da steht eindeutig "..eine Laufbahnbeurteilung nach ZDv 20/6...". Und auf meiner Laufbahnbeurteilung die ich im DG HG bekommen habe steht auch Laufbahnbeurteilung drauf.
Kann ja sein, daß in der aktiven Truppe nur eine Stellungnahme erteilt wird, beim ROB a.d.W. ist es definitiv nicht so.

Autor F_K
 - 29. September 2007, 18:33:10
@ Chris:

Nochmal: Ich gehe davon aus, das bei der DSA Abnahme (auch in Deinen Beispiel) zumindest die 1000 m gelaufen werden (alternativ 100 oder 400 m, aber das sind die Zeiten echt sportlich).

Jemand, der die 1000 m in DSA zeit läuft, ist auch in der Lage, 12 min zu Laufen.

Was ich machen will / würde?

Ist doch spielend einfach: 100 m / 400 m / 1000 m Lauf abnehmen, wenn die Leistungen nicht ausreichen, wird das in der Beurteilung / dem Sportleistungsblatt deutlich vermerkt.
Dann darf der SOLDAT erläutern, warum seine Leistungen plötzlich so anders aussehen ... ich bin auf die Aussage gespannt.

Machen wir uns nichts vor: Eine Beurteilung ist objektiv eine SUBJEKTIVE Einschätzung, die Beurteilung selber ist nicht durch Beschwerde / Meldung angreifbar.
Erscheint es also so, das der Bewerber "betrügt", kann man sich eine Meinung über den Charakter bilden, dafür braucht es keine Beweise.

(Da gibt es dieses schöne Beispiel von einem KpTrpFhr, der Leistungen in das Sportleistungsblatt übernommen hat, die er nicht selber abgenommen hat  und von einer nicht berechtigten Person abgehommen wurden und sich später als nicht nachweisbar herausgestellt haben.
Das ist vor dem Truppendienstgericht verhandelt worden, und hat als Ergebnis 1000 Euro Geldbuße und Beförderungsverbot "gegeben". Quelle: Rechtslehrer auf dem KpChef Lehrgang.

Selbstverständlich hat der KpChef keine Möglichkeit, das DSA "abzuerkennen", aber eine Nachfrage / Meldung beim Sportbund über Unregelmäßigkeiten eines Prüfers wird auch nachgegangen.)

Wenn Du solche Fälle kennst, sollest Du das melden. Wie oben erläutert, ist das ein nicht unerhebliches Dienstvergehen.
Autor Chris2701
 - 29. September 2007, 14:56:25
Ok F_K dann mache ich mal nen bsp... Ich bin Leistungsschwimmer als Beispiel und lege beim DSA "alles" im Schwimmen ab;) Also die 100m,200m und die 1000m. Dann laufe ich die 1000 m und springe über nen Kasten längs oder mache Weitsprung.

Wenn ich als Beispiel den PFT nicht bestehen würde wie Pete jetzt anhand des 12 Minuten Laufs ich aber das DSA habe. Könnte mir keiner was anhaben.....Schwimmen ist immer noch was anderes als Joggen bzw. Laufen. Mein Kumpel hat schon bei Bundesmeisterschaften Leichtahtletik mitgemacht top in 100m ,400 m und in Langstrecken. Als ich 100 m geschwommen bin ist er 2:10 Min geschwommen und ich 1:16 Min... 

Was sagt uns??? Das ein guter Leichtathlet nicht automatisch ein guter Schwimmer ist und umgekehrt auch nicht.

Und normalerweise kennt ja der KPChef bzw. der Teileinheitsführer seine Soldaten und weiß was sie leisten können. Bei mir ist es so die wissen in Leichtahtletik bin ich nicht so der Held aber im Schwimmen top.

Ich gebe dir in einem Punkt Recht wenn einer den 3000 m Lauf packt für das DSA und es dann beim 12 Min Lauf nicht mal packt 2 Runden zu laufen dann würde ich an den Leistungen des DSA zweifeln. Wenn da aber einer mit ausgefallenen Sportarten da ankommt die man ja mittlerweile machen kann beim DSA. Wie soll man da parallelen ziehen können gegenüber dem PFT?


Urkundenfälschung???Wenn das ein ordentlicher Prüfer ist der das abgenommen hat mit Unterschrift etc.pp was willst dann dagegen machen? Der reicht den Block beim Sportbund ein und bekommt das Abzeichen???Was will der KpChef denn da machen?Aberkennen darf er es ihm nicht denn das DSA ist ja kein BW interner Orden...

Die Ausräumung aller Zweifel sollte natürlich im Vordergrund stehen aber das ist nicht immer möglich. Ich kenne viele Kameraden die gehen zu ihrem Kumpel der Übungsleiter der macht nen Kreuz auf dem Block und ne Unterschrift und dann hat er das DSA. Ich finde das eine Schweinerei aber sowas gibt es halt. Nicht nur bei der Bw sondern auch im zivilen Bereich.


Autor Richhardt
 - 29. September 2007, 13:02:59
@jupp: Ich wiederhole: Die Laufbahnbeurteilung hat nur ab dem DG Unteroffizier erstellt zu werden. Msch bekommen keine Laufbahnbeurteilung zum Laufbahnwechsel sondern nur eine Stellungnahme!

Unser KpChef hatte wegen der fälschlicherweise erstellten Laufbahnbeurteilung für einen Msch- Soldaten eine schriftliche Belehrung vom G1 erhalten.


MkG
Autor F_K
 - 29. September 2007, 09:30:12
@ Pete und alle:

stellt mir doch bitte schlüssig dar, wie man das DSA schaffen soll, wenn man nach 3 Runden Laufen (in selbst gewählter Geschwindigkeit) nicht "mehr kann"?
(nur zur Klarstellung: Ein Krampf ist ein körperlicher Hinweis, das der Körper diese Art von Belastung überhaupt nicht kennt ..., unabhängig davon, GEHT man dann halt weiter, "Surrender ist not a ranger word").

Also mein Vorschlag zur den sinnvollen und verhältnismäßigen Maßnahmen:

- Erneute Abnahme PFT nach 1 oder 2 Tagen, wenn nicht erfolgreich, dann
- Überprüfung der Ausdauerleistung DSA, wenn nicht im Rahmen der bescheinigten Leistungen, dann
- Vernehmung, wie man zu dieser Bescheinigung gekommen ist.

(Für mich steht der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum, und der sollte doch ausgeräumt werden, oder nicht?)
Autor Chris2701
 - 29. September 2007, 00:56:03
Naja sowas habe ich auch nocht nicht gehört das man disziplinare Ermittlungen aufnehmen sollte wegen so einem Kinderkram.Also nun begeben wir uns auf eine echt kindische Ebene. Man kann wegen jeder scheiße ne disziplinare Ermittlung aufnehmen auch wenn ein Stabsarzt an dir vorbei läuft und du grüßt ihn nicht aber wer will das schon machen? Ja genau..niemand... Wenn einer beim PFT halt nicht mehr kann sei es durch ein Krampf oder halt keine Kraft mehr dann ist das halt so. Wenn er aber ein DSA abgenommen bekommt sei es militärischen Bereich oder im zivilen dann ist das halt so. Die PFT ist für mich persönlich kein 100prozentiger Nachweis ob jemand sportlich ist oder nicht. Beim DSA sind alle Disziplinen abgedeckt. Schwimmfähigkeit,Ausdauer,Sprungkraft,Schnellkraft,Schnelligkeit. Und wenn jemand im Schwimmen top ist dann ist das halt so und der schwimmt seine 100m,200 m und 1000 m und macht nen 100 m Lauf oder 1000 m oder 400 m und nen Weit oder Hochsprung. Und bei so Sachen ist man eigentlich motivierter als wenn man Liegestütze oder Sit Ups macht;)

Zum Abschluss kann ich nur sagen disziplinare Ermittlungen bei einem ROB der den PFT nicht besteht aber zivil das DSA nachweisen kann finde ich zu hochgegriffen und von zuweit hergeholt.

Und wir werden ja sehen was Petes KpChef mit der Beurteilung macht...berichte uns wir sind gespannt
Autor Dennis812
 - 28. September 2007, 20:15:03
Zitat von: F_K am 28. September 2007, 19:08:22
[...]Beim ABBRUCH des PFT wegen mangelndem Training (nicht schlechtes Ergebnis, sondern Abbruch) und Vorliegen eines "zivilen" DSA würde ich disziplinare Ermittlungen aufnehmen ...
[...]

Gemeint ist ein Abbruch a la "Ich kann nicht mehr, weil keine Puste mehr hab'!" ? - Weshalb würdest Du das zivile DSA anzweifeln?
Autor F_K
 - 28. September 2007, 19:08:22
Hallo,

Anmerkung am Rande:

Beim ABBRUCH des PFT wegen mangelndem Training (nicht schlechtes Ergebnis, sondern Abbruch) und Vorliegen eines "zivilen" DSA würde ich disziplinare Ermittlungen aufnehmen ...

Ein guter KpChef wird die (evtl. vorhandenen) formalen Fehler aus der Beurteilung entfernen, die Beurteilung aber ansonsten nicht vom Inhalt her ändern.

... berichte bitte vom Inhalt der neuen Beurteilung.
Autor Pete2002
 - 28. September 2007, 17:14:35
habe heute mit hauptmann.L aus dem PersAmt gesprochen. Er meinte ich hätte genau das richtige getan mit der schriftlichen Äußerung. Er hat auch schon selber mit dem KpChef gesprochen weil er angeblich nicht wusste was in der Beurteilung drin stehen soll. Und das der Hinweis auf Verwendung für eine bestimmte Gattung nicht in die Beurteilung darf bzw. es die Beurteilung nicht negativ beeinflussen darf. Und das war bei mir bzw. ist bei mir der Fall.

Da der KpChef nun selber versetzt wurde muss er sich meinem Anliegen außerhalb der Kompanie annehmen und eine Stellungnahme dazu abgeben...Laut Persamt  ist der PFT nicht so schlimm nur beim ROL sollte man schon fit sein. Und der Nachweis über das DSA ist erst einmal wichtiger.

Also danke euch nochmal für die Infos und Ratschläge jupp und chris.

Autor Chris2701
 - 28. September 2007, 10:27:42
So also die Beurteilung ist echter Käse da gebe ich jupp Recht. Was hat da die fachliche Eignung zu einer bestimmten Truppengattung zu suchen? Fachliche Veranlagung und das als Hilfsausbilder zu sehen bzw. nicht zu sehen...Wow der KpChef bzw. dein Zugführer muss wohl hellsehen können oder über bestimmte Gaben verfügen die nicht jeder hat. Also rufe das Persamt zuständigen Sachbearbeiter an und kläre das ab oder warte halt bis die Beurteilung schriftlich zu dir kommt vielleicht besinnt sich der KpChef. Was ich nun stark Vermute ist das dein Truppenteil oder genauer gesagt der KpChef und dein Zugführer dich in der Kürze der Zeit nicht ausreichend beurteilen konnten und haben den PFT wirklich als maßgebendes Kriterium genommen um dich zu beurteilen. Man soll zwar die sportlichen Leistungen im gewissen Maße beurteilen aber das macht noch nicht das "eingeschränkt geeignet" aus. Genau nachfragen wenn  immer noch nicht geändert was denn das "eingeschränkt geeignet" ausmacht. Du hast ja gesagt du hast das DSA bem PersAmt nachgereicht. Dann sieht das zwar irgendwie blöd aus PFT nein DSA ja aber man sieht ja das du doch nicht so unsportlich zu sein scheinst.

Wünsche dir dann mal alles Gute und hoffe du bekommst das irgendwie noch hin. Unterichte uns falls es was neues gibt.

Gruß Chris