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Zitat von: Dennis812 am 09. November 2007, 10:24:15
Eine Begutsachtungsuntersuchung zu Beginn findet garantiert statt! Ebenso wie eine Blutabnahme zwecks Bestimmung der Blutgruppe!
Zitat von: MazMak am 09. November 2007, 10:06:09
Moin...
Ich hab irgendwo mal gelesen, das man in der Kaserne nicht mehr durchgecheckt wird, wenn die musterung kein jahr her ist.
Stimmt das ?
Gut zum Zahnarzt ist eine sache...
Hoffe mich kann einer aufklären.
Gruß MazMak
Zitat von: Andi am 08. November 2007, 18:08:59Zitat von: Merovaeus am 08. November 2007, 17:43:42
Worin besteht der Sinn der zweiten ärztlichen Untersuchung?
Der Sinn liegt in der Feststellung des Gesundheitszustandes.
Zitat von: Andi am 08. November 2007, 18:08:59Zitat von: Merovaeus am 08. November 2007, 17:43:42
Da man 14 Tage nach der Musterung unter Wehrüberwachung steht, muss man doch eh alle tauglichkeitsgefährdenden Verletzungen melden und warum jemanden ausmustern, der vor einem Jahr noch tauglich war und zwischendurch keinerlei Änderungen eingetreten sind. Konfuse Sache.![]()
Zum einen unterliegen Wehrpflichtige in Deutschland (sofern Mannschaften) bis zum 42. Lebensjahr der Wehrüberwachung und zum anderen ist es zwar schön zu glauben, dass jeder fleißig alles korrekterweise meldet, aber die wenigsten Wehrpflichtigen sind selbstdiagnostizierende Ärzte und noch weniger so vorbildlich eben das meldepflichtige zu melden.
Gruß Andi
Zitat von: Merovaeus am 08. November 2007, 17:43:42Zitat von: Dennis812 am 08. November 2007, 15:25:45
In der Regel innerhalb der ersten Dienstwoche! Sogar noch eingängiger als bei der Musterung, d.h. z.B. Zahnarzt.
Kommt dabei auch ein Leistungstest vor? Habe nämlich bei der Musterung nicht mal eine Kniebeuge, Liegestütze oder sonstwas machen müssen. Nur der Blutdruck wurde im Ruhezustand gemessen. Ich wurde sogar T2 gemustert, obwohl ich mich noch in einer kieferorthopädischen Behandlung befinde (Hierbei handelt es sich aber weder um eine feste noch lose Klammer, sondern um einen kleinen Draht, der mir hinter die Zahnreihe geklebt wurde). Der zuständige Arzt fragte nur, als ich ihm die Sache mit der Behandlung sagte, ob ich noch eine Klammer tragen müsse, was ich mit Verweis auf den geklebten Draht verneint habe - siehe da, T2.
Zitat von: Merovaeus am 08. November 2007, 17:43:42
Worin besteht der Sinn der zweiten ärztlichen Untersuchung?
ZitatDa man 14 Tage nach der Musterung unter Wehrüberwachung steht, muss man doch eh alle tauglichkeitsgefährdenden Verletzungen melden und warum jemanden ausmustern, der vor einem Jahr noch tauglich war und zwischendurch keinerlei Änderungen eingetreten sind. Konfuse Sache.![]()
Zitat von: Dennis812 am 08. November 2007, 15:25:45
In der Regel innerhalb der ersten Dienstwoche! Sogar noch eingängiger als bei der Musterung, d.h. z.B. Zahnarzt.
Zitat von: meisterjäger am 08. November 2007, 08:37:02
Aber Fakt ist, dass eure Kompanie alle erforderlichen Papiere und Daten noch vor eurem Eintreffen vom KWEA erhält.
Ihr werdet am Anfang der Grundausbildung auf jeden Fall noch einmal auf Herz und Nieren geprüft.
Zitat von: Dennis812 am 08. November 2007, 15:25:45
In der Regel innerhalb der ersten Dienstwoche! Sogar noch eingängiger als bei der Musterung, d.h. z.B. Zahnarzt.
Zitat von: Merovaeus am 08. November 2007, 14:46:10Zitat von: meisterjäger am 08. November 2007, 08:37:02
Ihr werdet am Anfang der Grundausbildung auf jeden Fall noch einmal auf Herz und Nieren geprüft.
Direkt bei der Einberufung oder ein paar Tage zuvor? Wäre doof, wenn ich nach meinem jetzigen T2 doch noch ausgemustert werden sollte.
Zitat von: meisterjäger am 08. November 2007, 08:37:02
Ihr werdet am Anfang der Grundausbildung auf jeden Fall noch einmal auf Herz und Nieren geprüft.
Zitat von: MazMak am 08. November 2007, 08:08:54
PS: Wie kann man den verlieren?