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Autor Fallschirmjäger
 - 09. November 2007, 10:59:41
Sicher wird dir nochmals Blut abgenommen! Die Bundeswehr glaubt auch hier nur das, was ihre eigenen Institute festgestellt haben ;) . Ausserdem werden bei dieser Blutgruppenbestimmung neben der eigentlichen Blutgruppe (A, B, AB oder 0) auch noch das vorhandensein der sog. Rhesusfaktoren (Rh. pos. oder Rh. neg.) sowie sämtliche sog. Kell-Faktoren bestimmt.

Das ganze findet dann als Aufkleber seinen Weg in das von der BW ggf. für dich bereitgestellte internationale Impfbuch, in dem auch alle Impfungen, die du bekommst, eingetragen werden! Wenn Du zum Beispiel deine Grundausbildung in einem Bundesland machst, das zum Zecken-Risikogebiet gehört, wirst du von der Bundeswehr auch kostenlos für dich gegen FSME geimpft ...
Autor Trotzdem
 - 09. November 2007, 10:43:23
Zitat von: Dennis812 am 09. November 2007, 10:24:15
Eine Begutsachtungsuntersuchung zu Beginn findet garantiert statt! Ebenso wie eine Blutabnahme zwecks Bestimmung der Blutgruppe!

meine blutgruppe wurde aber schon mal bestimmt und ich hab auch so einen nothilfeausweis auf dem diese draufsteht. muss mir dann trotzdem nochmal blut abgenommen werden?
Autor Dennis812
 - 09. November 2007, 10:24:15
Zitat von: MazMak am 09. November 2007, 10:06:09
Moin...

Ich hab irgendwo mal gelesen, das man in der Kaserne nicht mehr durchgecheckt wird, wenn die musterung kein jahr her ist.

Stimmt das ?

Gut zum Zahnarzt ist eine sache...

Hoffe mich kann einer aufklären.


Gruß MazMak

Eine Begutsachtungsuntersuchung zu Beginn findet garantiert statt! Ebenso wie eine Blutabnahme zwecks Bestimmung der Blutgruppe!
Autor MazMak
 - 09. November 2007, 10:06:09
Moin...

Ich hab irgendwo mal gelesen, das man in der Kaserne nicht mehr durchgecheckt wird, wenn die musterung kein jahr her ist.

Stimmt das ?

Gut zum Zahnarzt ist eine sache...

Hoffe mich kann einer aufklären.


Gruß MazMak
Autor Dennis812
 - 08. November 2007, 21:01:40
Zitat von: Andi am 08. November 2007, 18:08:59
Zitat von: Merovaeus am 08. November 2007, 17:43:42
Worin besteht der Sinn der zweiten ärztlichen Untersuchung?

Der Sinn liegt in der Feststellung des Gesundheitszustandes. ;)

Ergänzend: Bzw. dient es der Feststellung etwaiger Änderungen des Zustandes

Zitat von: Andi am 08. November 2007, 18:08:59
Zitat von: Merovaeus am 08. November 2007, 17:43:42
Da man 14 Tage nach der Musterung unter Wehrüberwachung steht, muss man doch eh alle tauglichkeitsgefährdenden Verletzungen melden und warum jemanden ausmustern, der vor einem Jahr noch tauglich war und zwischendurch keinerlei Änderungen eingetreten sind. Konfuse Sache.  ??? ;)

Zum einen unterliegen Wehrpflichtige in Deutschland (sofern Mannschaften) bis zum 42. Lebensjahr der Wehrüberwachung und zum anderen ist es zwar schön zu glauben, dass jeder fleißig alles korrekterweise meldet, aber die wenigsten Wehrpflichtigen sind selbstdiagnostizierende Ärzte und noch weniger so vorbildlich eben das meldepflichtige zu melden. ;)

Gruß Andi

Richtig - da komme teilweise Dinge ans Licht. Legendär war aber immer noch der Kamerad, der "[...]ehrlich nur auf dem Abiball gekifft[...]" hatte. Tja, kein G36 bekommen.....

Zitat von: Merovaeus am 08. November 2007, 17:43:42
Zitat von: Dennis812 am 08. November 2007, 15:25:45
In der Regel innerhalb der ersten Dienstwoche! Sogar noch eingängiger als bei der Musterung, d.h. z.B. Zahnarzt.

Kommt dabei auch ein Leistungstest vor? Habe nämlich bei der Musterung nicht mal eine Kniebeuge, Liegestütze oder sonstwas machen müssen. Nur der Blutdruck wurde im Ruhezustand gemessen. Ich wurde sogar T2 gemustert, obwohl ich mich noch in einer kieferorthopädischen Behandlung befinde (Hierbei handelt es sich aber weder um eine feste noch lose Klammer, sondern um einen kleinen Draht, der mir hinter die Zahnreihe geklebt wurde). Der zuständige Arzt fragte nur, als ich ihm die Sache mit der Behandlung sagte, ob ich noch eine Klammer tragen müsse, was ich mit Verweis auf den geklebten Draht verneint habe - siehe da, T2.

Naja, Leistungstest...ich muss schon bitten  ;) - Einmal (soll) wird Puls und Blutdruck im Ruhezustand und einmal nach ~10 Liegestütz gemessen (werden).
Autor Andi
 - 08. November 2007, 18:08:59
Zitat von: Merovaeus am 08. November 2007, 17:43:42
Worin besteht der Sinn der zweiten ärztlichen Untersuchung?

Der Sinn liegt in der Feststellung des Gesundheitszustandes. ;)

ZitatDa man 14 Tage nach der Musterung unter Wehrüberwachung steht, muss man doch eh alle tauglichkeitsgefährdenden Verletzungen melden und warum jemanden ausmustern, der vor einem Jahr noch tauglich war und zwischendurch keinerlei Änderungen eingetreten sind. Konfuse Sache.  ??? ;)

Zum einen unterliegen Wehrpflichtige in Deutschland (sofern Mannschaften) bis zum 42. Lebensjahr der Wehrüberwachung und zum anderen ist es zwar schön zu glauben, dass jeder fleißig alles korrekterweise meldet, aber die wenigsten Wehrpflichtigen sind selbstdiagnostizierende Ärzte und noch weniger so vorbildlich eben das meldepflichtige zu melden. ;)

Gruß Andi
Autor Boschie007
 - 08. November 2007, 17:48:12
Du könntest in einem Jahr zb unglaublich fett werden ....
Autor Merovaeus
 - 08. November 2007, 17:43:42
Zitat von: Dennis812 am 08. November 2007, 15:25:45
In der Regel innerhalb der ersten Dienstwoche! Sogar noch eingängiger als bei der Musterung, d.h. z.B. Zahnarzt.

Kommt dabei auch ein Leistungstest vor? Habe nämlich bei der Musterung nicht mal eine Kniebeuge, Liegestütze oder sonstwas machen müssen. Nur der Blutdruck wurde im Ruhezustand gemessen. Ich wurde sogar T2 gemustert, obwohl ich mich noch in einer kieferorthopädischen Behandlung befinde (Hierbei handelt es sich aber weder um eine feste noch lose Klammer, sondern um einen kleinen Draht, der mir hinter die Zahnreihe geklebt wurde). Der zuständige Arzt fragte nur, als ich ihm die Sache mit der Behandlung sagte, ob ich noch eine Klammer tragen müsse, was ich mit Verweis auf den geklebten Draht verneint habe - siehe da, T2.

Mich freut das Ergebnis sicherlich, da ich zur Bundeswehr möchte, deshalb beschwere ich mich nicht. Einziges Manko ist mein 1kg-Untergewicht für meine Größe. EUF usw. im Rahmen von dessen, was der Sachbearbeiter, wie er sagte, "von einem Abiturienten" erwartet. Jippie.

*

Worin besteht der Sinn der zweiten ärztlichen Untersuchung? Da man 14 Tage nach der Musterung unter Wehrüberwachung steht, muss man doch eh alle tauglichkeitsgefährdenden Verletzungen melden und warum jemanden ausmustern, der vor einem Jahr noch tauglich war und zwischendurch keinerlei Änderungen eingetreten sind. Konfuse Sache.  ??? ;)


Gruß an alle
Merovaeus
Autor Trotzdem
 - 08. November 2007, 16:24:01
Zitat von: meisterjäger am 08. November 2007, 08:37:02
Aber Fakt ist, dass eure Kompanie alle erforderlichen Papiere und Daten noch vor eurem Eintreffen vom KWEA erhält.

Ihr werdet am Anfang der Grundausbildung auf jeden Fall noch einmal auf Herz und Nieren geprüft.

Zitat von: Dennis812 am 08. November 2007, 15:25:45
In der Regel innerhalb der ersten Dienstwoche! Sogar noch eingängiger als bei der Musterung, d.h. z.B. Zahnarzt.

wozu wird denn dann das ärztl. untersuchungsergebnis überhaupt benötigt??
um zu sehen, wer ordnung halten kann? ...

naja, ich werd demnächst trotzdem mal beim "kwea" (hui, diese ganzen lustigen abk.) anrufen
Autor Dennis812
 - 08. November 2007, 15:25:45
Zitat von: Merovaeus am 08. November 2007, 14:46:10
Zitat von: meisterjäger am 08. November 2007, 08:37:02
Ihr werdet am Anfang der Grundausbildung auf jeden Fall noch einmal auf Herz und Nieren geprüft.

Direkt bei der Einberufung oder ein paar Tage zuvor? Wäre doof, wenn ich nach meinem jetzigen T2 doch noch ausgemustert werden sollte.

In der Regel innerhalb der ersten Dienstwoche! Sogar noch eingängiger als bei der Musterung, d.h. z.B. Zahnarzt.
Autor Merovaeus
 - 08. November 2007, 14:46:10
Zitat von: meisterjäger am 08. November 2007, 08:37:02
Ihr werdet am Anfang der Grundausbildung auf jeden Fall noch einmal auf Herz und Nieren geprüft.

Direkt bei der Einberufung oder ein paar Tage zuvor? Wäre doof, wenn ich nach meinem jetzigen T2 doch noch ausgemustert werden sollte.
Autor myday
 - 08. November 2007, 12:03:53
Hay

Ich weiss noch ungefähr was des war. Das waren Verwendungsauschlüsse usw. und wo halt draufsteht T1 bzw.T2. Ich find die Dinger auch nicht mehr. Hab nur noch den Einberufungsbescheid. Hab auch schon gehört, dass niemand mehr danach fragen wird weil es eh schon in der jeweiligen Einheit ist. Aber es steht halt auf dem Einberufungsbescheid was mitzunehmen ist.

MfG myday
Autor Andi
 - 08. November 2007, 10:56:08
Und du kannst davon ausgehen, dass dich niemals jemand danach fragen wird. ;)

Gruß Andi
Autor Trotzdem
 - 08. November 2007, 10:54:28
Zitat von: MazMak am 08. November 2007, 08:08:54

PS: Wie kann man den verlieren?


ich hab ihn ja nicht verloren, ich kann ihn nur nicht finden ;-p

eig. kann ich mich nicht einmal daran erinnern, dass ich bei meiner musterung irgendwelche dokumente erhalten hab, sprich ich weiß nicht einmal wie das ding aussieht wonach ich suchen soll.
Autor meisterjäger
 - 08. November 2007, 08:37:02
Es kann sicherlich nicht schaden die Papiere alle beisammen zu haben. Aber Fakt ist, dass eure Kompanie alle erforderlichen Papiere und Daten noch vor eurem Eintreffen vom KWEA erhält. Die wichtigsten Papiere sind euer Einberufungsbescheid(dient als übergangsweise als Truppenausweis) und euer Personalausweis!!
Ihr werdet am Anfang der Grundausbildung auf jeden Fall noch einmal auf Herz und Nieren geprüft.