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Autor schlammtreiber
 - 31. Mai 2012, 08:23:18
Luna,

"psychisch zugrunde gehen" ist ein Ausmusterungsgrund, da wird man null komma nix aus der Bw draußen sein.
Das hat nichts mit "einfach mal so austreten" zu tun.

Dass es nicht ganz so einfach ist, einfach mal so zu kündigen, hat gute Gründe, die auch schon mehrfach dargelegt wurden: zum einen soll verhindert werden, dass jemand nur eine staatlich bezahlte Berufsausbildung bei vollem Gehalt abgreift und sich dann lachend wieder verabschiedet, zum anderen soll es vermieden werden, dass man jahrelang im tiefsten Frieden Gehalt kassiert aber dann fristlos kündigt wenn es in einen Einsatz gehen soll.
Autor BulleMölders
 - 31. Mai 2012, 06:58:15
Zitat von: Luna am 30. Mai 2012, 20:59:10
Es ist schon wahr dass jeder selbst dafür verantwortlich ist in die Bundeswehr einzutreten und sich für 12 Jahre verpflichten zulassen
Und da ist schon mal wieder einer der Denkfehler.
Jeder der in die Bundeswehr eintritt, verpflichtet sich selber und wird nicht von irgendjemandem (Zwangs)verpflichtet.
Heißt also man sollte sich vorher schon Gedanken gemacht haben bevor man so eine Verpflichtungserklärung unterschreibt.
Doch leider sieht es so aus als wenn das nur noch die wenigsten tun. Man braucht ja nur die zahllosen Beiträge zum Thema "wie komme ich wieder raus" hier im Forum lesen.
In vielen Beiträgen kann man auch herauslesen, dass sich viele nicht wirklich darüber im klaren sind, dass sie in erster Linie Soldat werden und nicht zur Bundeswehr gehen um eine Berufsausbildung oder ein Studium zu bekommen. Oder auch für einige Jahre ein festes Einkommen zu haben.

Allerdings muss man auch sagen, dass auch die Bundeswehr so einiges dazu beiträgt das man diesen Eindruck bekommen kann. man braucht sich ja nur die Radio- und Fernsehspots anschauen, da wird Hauptsächlich von Berufsausbildung oder Studium gesprochen und nicht von der Verpflichtung als Soldat.
Autor Pioneer
 - 30. Mai 2012, 21:26:18
Hallo Luna,

bitte erstelle doch Deine Posts mit Groß- und Kleinschreibung sowie mit Satzzeichen... ich weiß, mittlerweile verzichtet man gerne auf diese Attribute, aber der Text liest sich eben viel einfacher.

Zu Deiner Frage: Ich denke, es gibt hier erst einmal den dienstlichen Weg. Hier mal einen Termin mit dem direkten Vorgesetzten machen und besprechen, welche Probleme vorhanden sind. Ja, ist nicht einfach, über die eigenen Schwächen zu reden, aber wird in diesem Fall unabdingbar sein. Dieser sollte dann im Zuge der Fürsorgepflicht weitere Schritte in Erwägung ziehen und/oder einen Besuch beim Truppenarzt nahe legen. Manchmal hilft es aber auch schon, wenn man mal loswerden kann, wo "der Schuh drückt".

Während meiner letzten Wehrübung hab ich im ÜbTrT mitbekommen, daß man mit psychischen Problemen i. d. R. sehr ernst genommen wird und erlebt, daß betroffene Soldaten nicht "ausgesondert" wurden sondern mit allen Mitteln von Seiten der KpFü unterstützt wurden.
Autor ulli76
 - 30. Mai 2012, 21:13:46
Es gibt jederzeit die Möglichkeit eines Dienstunfähigkeitsverfahrens. Ein einfaches Attest vom Psychologen reicht dafür allerdings nicht aus.
Autor Luna
 - 30. Mai 2012, 20:59:10
Es ist schon wahr dass jeder selbst dafür verantwortlich ist in die Bundeswehr einzutreten und sich für 12 Jahre verpflichten zulassen dennoch gibt es aber auch welche die erst begeistert davon waren aber dann nach einem Jahr oder zwei es einfach nicht mehr können die psychisch schon fast zugrunde gehen wie kommen die denn raus es kann doch nicht sein dass es für die keine möglichkeit gibt auszutreten ohne darzustehen als wären es verräter und sie dann auch noch dafür bezahlen lassen...was ist denn wenn man ein Attest hat vom Psychologen nehmen die einen dann ernst??
würde mich über einen Antwort freuen das es mir sehr wichtig ist
Lg
Luna
Autor Pioneer
 - 01. März 2008, 18:01:30
Hmtja. Aus der Bundeswehr austreten ist nach verstreichen der Widerrufsfrist nicht so einfach. Einfacher ist es da schon, einen Rausschmiss zu provozieren. Dieser ist jedoch mit genügend Gründen behaftet, ihn im Grunde genommen nicht herbeiführen zu wollen...

Und es wird ja nach austreten aus der Bundeswehr gefragt, nicht nach Gründen für einen Rausschmiss...
Autor Fiestaman
 - 01. März 2008, 16:33:26
Okay dann haben wir uns einfach falsch verstanden.  :)
Autor Huey
 - 01. März 2008, 13:39:07
Wir reden aneinander vorbei.....

Wer nach einer offiziellen Möglichkeit sucht, die Bw verlassen zu können, sucht nach meiner Meinung nach einer Lösung, die vom Soldaten initiiert wird-und da gibt es keine...

Das es Möglichkeiten zur Aufhebung des Vertrages bzw. zum "Rauswurf" gibt, bestreite ich nicht.

Bedenke, das sehr viele hier im Forum lesen, die noch gar keine Ahnung von der Materie haben-darum kann man gar nicht deutlich genug sagen, das es eben keine einfache Möglichkeit gibt, die Bw wieder zu verlassen (erst recht nicht, wenn man auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat)...
Autor Fiestaman
 - 01. März 2008, 12:18:19
Zitat von: Huey am 01. März 2008, 08:13:06
Wer eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung abgibt, hat keine offizielle Möglichkeit, die "Bw zu verlassen".

Ach und was steht im §55 SG ? Willst du mir erzählen das ist kein offizieller Weg die Bundeswehr zu verlassen? Auch wenn die Entlassung von Seiten der Bundeswehr geschieht, verlässt der Soldat die Bundeswehr offiziell.
Autor Huey
 - 01. März 2008, 08:13:06
Nur um das noch einmal klar zu sagen:
Wer eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung abgibt, hat keine offizielle Möglichkeit, die "Bw zu verlassen".

Er kann lediglich einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen.
Ob dieser genehmigt wird, hängt vom Dienstherrn ab-und stellt somit keine "offizielle "Möglichkeit des Soldaten dar.

Natürlich kann der Soldat auch einen Antrag auf Anerkennung als KDV stellen.
Ob dieser anerkannt wird...s.o.

Autor Balder2810
 - 01. März 2008, 01:44:03
Und egal welche Vorraussetzungen man erfüllt oder nicht es gibt in den ersten 4 Jahren eine recht einfache Möglichkeit.
Autor Fiestaman
 - 29. Februar 2008, 20:22:34
@pioneer
Ich teile deine Meinung. Wollte nur klar stellen das es einen offiziellen Weg gibt.

Ja es ist noch immer so mit der Beschewerde.

Autor Pioneer
 - 29. Februar 2008, 17:52:28
Zitat von: Fiestaman am 29. Februar 2008, 14:03:37
Selbsverständlich gibt es offizielle Möglichkeiten aus dem Vertrag "auszusteigen". Aber die Meisten erfüllen die Vorausetzungen nicht bzw. wollen die Bundeswehr aus ganz anderen Gründen verlassen.

Drum sollten sich die Guten erst mal überlegen, was es für Konsequenzen hat, sich auf 8 oder 12 Jahre zu verpflichten. Es ist halt etwas mehr, als einfach nur mal kurz ne Unterschrift wohin zu setzen.

Ich plädiere hier dafür, die Unterschrift unter den Vertrag erst nach einer Nacht "Bedenkzeit" setzen zu dürfen.

Genauso wie bei der Bw eine Beschwerde erst am nächsten Tag abgegeben werden darf (soll??). Zu meiner Zeit mußte eine Nacht zwischen Vorfall und Beschwerde liegen. Ist das noch so? (Off Topic... ::))
Autor Fiestaman
 - 29. Februar 2008, 14:03:37
Zitat von: Huey am 29. Februar 2008, 11:40:41
Es gibt keine offizielle Möglichkeit, aus einem Vertrag z.B. über SaZ 12 wieder auszusteigen.

Selbsverständlich gibt es offizielle Möglichkeiten aus dem Vertrag "auszusteigen". Aber die Meisten erfüllen die Vorrausetzungen nicht bzw. wollen die Bundeswehr aus ganz anderen Gründen verlassen.
Autor Streichholzmann
 - 29. Februar 2008, 13:15:41
Es ist wohl auch ganz gut so.
Wer weiß was für labile Leute bei der Bundeswehr wären, wenn man jederzeit wieder gehen könnte.
Nach dem Motto: "Nach drei Jahren habe ich jetzt genug Geld verdient, aber Auslandseinsatz muss nicht sein. Da gehe ich
lieber zurück in meine alte Firma. Die Bundeswehr war eh nur dazu da um die Zeit zu überbrücken."

Wie gesagt, jeder sollte sich bewusst sein was verpflichten bedeutet.