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Zitat von: Streichholzmann am 15. März 2008, 14:33:00
§ 28 StAG
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung nach § 8 des Wehrpflichtgesetzes in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.
Zitat von: Timid am 15. März 2008, 12:19:14
Und über die Staatsangehörigkeit etc. gibt es an der Stelle auch keine Aussage
Zitat von: Streichholzmann am 15. März 2008, 05:46:21Zumindest ist das Anwerben für eine fremde Streitkraft laut § 109h StGB strafbar.
ZitatVon einer möglichen Sondererlaubnis habe ich noch nie etwas gehört. Gibt es da einen Verweis
über den ich darüber genauere Informationen bekommen kann?
Zitat von: HolgerDanske am 15. März 2008, 09:30:20@Timid, ich habe natürlich nicht versucht die Sache per Mail zu regeln, sondern lediglich über Wochen(!) diverse Kontakt- und Servicemails des BMVg angemailt um zu erfragen, an welche Stelle ich die Anfrage schicken muß. Leider keinerlei Antwort.
Zitat(Du taler dansk? Sydslesvig?)
ZitatUm es noch etwas einzugrenzen, ich will nicht regulärer Soldat werden, sondern der dänischen Heimwehr beitreten.
Zitat von: Streichholzmann am 15. März 2008, 00:43:14Jeder Deutsche der Dienst in fremden Streitkräften tut, verliert damit seine Staatsbürgerschaft.
ZitatDa gibt es keine Sondererlaubnis.