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BMVg: Welches Dezernat ist zuständig?

Begonnen von HolgerDanske, 14. März 2008, 22:28:24

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HolgerDanske

Moin,

ich bin ausgewandert, möchte aber deutscher Staatsbürger bleiben und benötige daher demnächst eine Erlaubnis des BMVg für Dienst in fremden Streitkräften.

Ich habe mehrere Mails an die offiziell angegebenen Mailadressen geschrieben, aber bislang keine Auskunft bekommen, an welches Dezernat ich mich wenden muß.

Weiß jemand, welche Stelle zuständig ist?

Vielen Dank.

Yannik

Streichholzmann

Jeder Deutsche der Dienst in fremden Streitkräften tut, verliert damit seine Staatsbürgerschaft.

Da gibt es keine Sondererlaubnis. Wieso möchtest du Deutscher bleiben, wenn du nicht hauptsächlich
deinen Wohnsitz in Deutschland hast und Dienst bei einer anderen Armee leisten möchtest?  ???

Timid

#2
Bor du i Danmark? ;)

Zitat von: Streichholzmann am 15. März 2008, 00:43:14Jeder Deutsche der Dienst in fremden Streitkräften tut, verliert damit seine Staatsbürgerschaft.

Stimmt nicht.

ZitatDa gibt es keine Sondererlaubnis.

Siehe Staatsangehörigkeitsgesetz, §28. Die Staatsangehörigkeit verliert (mit Ausnahmen), wer keine Genehmigung seitens des BMVg hat. Ergo: Mit Erlaubnis wird man die Staatsbürgerschaft vermutlich nicht verlieren.

@Threadersteller
Ich würde mal in der Deutschen Botschaft (am besten direkt beim Verteidigungsattaché bzw. Stab des Militärattaché) nachfragen, vielleicht kann man dir dort schon weiterhelfen. Am besten telefonisch, denn E-Mail ist zwar ein ganz lustiges Gimmick, bei solchen Dingen aber denkbar ungeeignet.
Sollte man dir dort nicht weiterhelfen können, wäre der nächste Schritt, telefonisch direkt in Bonn beim Ministerium nachzufragen - kostet zwar erstmal Zeit und etwas Geld (und ist natürlich nur innerhalb der normalen Bürozeiten deutscher Behörden möglich), aber wird schneller zu einem Ansprechpartner und belastbaren Informationen führen als alle anderen nutzbaren Medien.

Wäre nett, wenn du anschließend nochmal hier was zu deinen Fortschritten schreiben würdest, vielleicht kann die Information noch anderen Nutzern dieses Forums helfen.
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Streichholzmann

Zumindest ist das Anwerben für eine fremde Streitkraft laut § 109h StGB strafbar.
Siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__109h.html

Von einer möglichen Sondererlaubnis habe ich noch nie etwas gehört. Gibt es da einen Verweis
über den ich darüber genauere Informationen bekommen kann?

HolgerDanske

Danke Euch.

@Timid, ich habe natürlich nicht versucht die Sache per Mail zu regeln, sondern lediglich über Wochen(!) diverse Kontakt- und Servicemails des BMVg angemailt um zu erfragen, an welche Stelle ich die Anfrage schicken muß. Leider keinerlei Antwort.  ::)  (Du taler dansk? Sydslesvig?)

Um es noch etwas einzugrenzen, ich will nicht regulärer Soldat werden, sondern der dänischen Heimwehr beitreten.

Da diese aber durch das sogenannte "Totalverteidigungskonzept" politisch unter dem gleichen Dach untergebracht ist wie die berufsmäßigen Streitkräfte, will ich auf der sicheren Seite sein und eben eine Genehmigung einholen.

Bin weiterhin an Tips interessiert, und werde meine Erfahrungen gerne hier posten.

Timid

Zitat von: Streichholzmann am 15. März 2008, 05:46:21Zumindest ist das Anwerben für eine fremde Streitkraft laut § 109h StGB strafbar.

Was allerdings in diesem Fall keine Relevanz hat, da es nicht um die Anwerbung für eine fremde Streitkraft geht, sondern um die freiwillige Verpflichtung. Und über die Staatsangehörigkeit etc. gibt es an der Stelle auch keine Aussage ;)

ZitatVon einer möglichen Sondererlaubnis habe ich noch nie etwas gehört. Gibt es da einen Verweis
über den ich darüber genauere Informationen bekommen kann?

Siehe oben genanntes Gesetz.

Zitat von: HolgerDanske am 15. März 2008, 09:30:20@Timid, ich habe natürlich nicht versucht die Sache per Mail zu regeln, sondern lediglich über Wochen(!) diverse Kontakt- und Servicemails des BMVg angemailt um zu erfragen, an welche Stelle ich die Anfrage schicken muß. Leider keinerlei Antwort.  ::)

Daher nochmal der Tipp, telefonisch direkt beim BMVg oder in Kopenhagen in der Botschaft anzufragen. Ist sicherlich nicht die komfortabelste Lösung, aber auch und gerade bei Behörden kann es Probleme mit E-Mails geben - zumal man auch nie genau weiss, ob die Mail überhaupt durch die Spamfilter kommt ;D  Was allerdings ein allgemeines Problem, auch bei etlichen Firmen, darstellt und nicht auf Behörden beschränkt ist ...

Zitat(Du taler dansk? Sydslesvig?)

Lidt. Student i nærheden af København i forrige semester. Oder so ;D

ZitatUm es noch etwas einzugrenzen, ich will nicht regulärer Soldat werden, sondern der dänischen Heimwehr beitreten.

Ah, okay, sagt mir noch was ;D

Wie gesagt, am besten mal bei der Botschaft in Kopenhagen nachfragen, ob man dir helfen kann. Dort gibt es auf jeden Fall einen Verteidigungsattaché, der bei solchen Fragen sicherlich auch weiterhelfen oder sich nach dem richtigen Ansprechpartner erkundigen kann.
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Streichholzmann

Zitat von: Timid am 15. März 2008, 12:19:14
Und über die Staatsangehörigkeit etc. gibt es an der Stelle auch keine Aussage ;)

Das stimmt. Ich habe die Information von einer Reportage über die Fremdenlegion auf N-TV.
Leider habe ich heute Morgen auf die Schnelle keine Seite gefunden die meine Aussage stützt.



Streichholzmann

#7
So, habe den Gesetzestext mal rausgesucht.

§ 28 StAG

Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung nach § 8 des Wehrpflichtgesetzes in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.


Mich würde jetzt ja dieser zwischenstaatliche Vertrag interessieren.
Ich such mal weiter.


EDIT: Quelle: http://www.gesetzesweb.de/StAG.html

StOPfr

Zitat von: Streichholzmann am 15. März 2008, 14:33:00
§ 28 StAG

Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung nach § 8 des Wehrpflichtgesetzes in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.

Die hervorgehobene Stelle ist die entscheidende, besonders in diesem Fall, in dem sich der TE ja genau um diese Zustimmung bemüht. Hier bedarf es m.E. keines zwischenstaatlichen Vertrages, obwohl es diesen mit dem Natopartner Dänemark besonders hinsichtlich der Heimwehr (Hjemmeværnet) geben könnte.
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Timid

Der zitierte Paragraph ist allerdings auch nicht mehr aktuell (es gibt nur eine Seite, auf der man immer aktuelle Informationen Gesetze einsehen kann, und diese ist unter www.gesetze-im-internet.de zu finden) ;)
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StOPfr

In der Neufassung von § 28 StAG wird nicht mehr auf das Wehrpflichtgesetz Bezug genommen sondern auf die Genehmigungsbehörde*:
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung nach § 8 des Wehrpflichtgesetzes des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit.
Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.

*Einfügung kursiv hervorgehoben.
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Streichholzmann


HolgerDanske

Jesses, das ist ja nicht gerade unkomplizert geregelt.  ;)

Hab ja nicht vor, der nordkoreanischen Langstreckenraketenartillerie beizutreten, sondern im weitesten Sinne der NATO.

Naja wie gesagt, ich hab jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt und werde hier berichten was dabei herauskommt.

Bis dahin vielen Dank,

Yannik

HolgerDanske

So, ich hatte ja versprochen, meine Ergebnisse hier mitzuteilen, hier sind sie nun.

Aus Verzweiflung habe ich irgendwann einfach mein Anliegen mit Betreff "Bitte um Einverständnis zu Dienst in fremden Streitkräften" an das

BMVg
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin

geschickt, ohne Dezernatsangabe.

Ist glücklich angekommen und ich bekam dann eine Bestätigung und eine Ansprechstelle genannt. Bei telefonischer Rückfrage wurde mir dort gesagt, daß die Entscheidung etwas dauert, es aber vermutlich gut durchgehen würde. Folgende Faktoren seien in die Betrachtung eingeflossen:

1. ich habe den Wehrdienst in Deutschland abgeleistet, also quasi meine "Schuldigkeit" getan

2. als nicht aktiver OG d.R. ohne spezielle militärische Ausbildung bin ich für die Bundeswehr eh erst wieder interessant wenn tatsächlich 112 russische Divisionen an der Oder anklopfen, womit erst mal nicht gerechnet wird  ;)

3. selbst wenn dies einträfe, gelte ich als ausgewandert

4. da meine Mutter Dänin ist, wird mir die Verbundenheit zu diesem Staat positiv ausgelegt

5. die Heimwehr ist im weitesten Sinne NATO, und außerdem keine berufsmässige Armee

Klartext: wer Eloka-Offizier mit SÜ3 war, wird eher erklären müssen wieso er auf einmal woanders dienen will, auch ein langjährig ausgebildeter Ex-Fw der aktiv in die Reserve eingebunden ist, usw. usf.

Für die meisten anderen Feld- Wald- und Wiesen-Bürger gibt es in der Regel kein Problem, solange es sich um "harmlose" Länder handelt und solange man sich nicht in problematischer Weise dem Wehrdienst entzogen hat (Zivi kein Problem).

Für Frauen ist das ganze noch mal einfacher - da sich das ganze nur auf wehrpflichtige Personen bezieht, müssen sie erst gar keine Einverständnis einholen. Nach aktiven Reservistinnen und speziellem Ex-SaZ Personal (w) habe ich dabei aber nicht gefragt, da sollte frau sich dann im Fall der Fälle noch mal schlau machen.

ACHTUNG: das war keine Rechtsberatung, sondern Wiedergabe der mir mündlich geschilderten Auslegungspraxis in Friedenszeiten.  ;)

Gräfin

Vielen Dank für die Rückmeldung und die Schilderung deiner Erfahrungen mit den zuständigen Stellen usw.
Soll heißen, die sind immer noch am rummehren und entscheiden?
Ich glaub schon, dass du darfst. *grins*
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

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