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Zusammenfassung

Autor peppie
 - 29. März 2008, 12:16:58
Ich muss sagen, während der AGA bin ich auch nur 2x nach ner Fahrkarte gefragt worden. Einmal beim Dienstantritt und dann später noch einmal. Ich hatte auch immer meine/n Bw Rucksack/Kampftragetasche direkt auf dem Schoss oder vor mir stehen. War halt kein Platz im Gepäckfach..

Ich rate dennoch davon ab, Beförderungsleistunden zu erschleichen. Gerade als uniformierter Soldat wirft es ein extrem schlechtes Bild auf die Bundeswehr, wenn dann einer beim "Schwarzfahren" erwischt wird. Der Disziplinarvorgesetzte wird den Umstand, dass du in Uniform "schwarz gefahren" bist sicher entsprechend würdigen.
Autor BulleMölders
 - 29. März 2008, 09:05:19
Dieses "ich kenne welche, die kennen welche" ist schon mal so eine Sache.

Wenn dem wirklich so ist, dann machen sich die Kameraden hoffentlich klar, dass wenn sie erwischt werden und es zu einer Anzeige wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen kommt, das ganze auch noch Disziplinarische Konsequenzen haben kann.
Autor Dietmar79
 - 29. März 2008, 06:54:49
ich würd es mal mit ner Schaffneruniform probieren. Da bist du bei der Bahn bestimmt der Gott gleich nach Mehdorn... ;)
Autor WayNneee
 - 29. März 2008, 05:20:52
ne der witz an der sache ist , das wird von vielen gemacht soweit ich das weiß

naja was besseres , darüber lässt sich streiten , aber jemand anderes bist du dann :P
Autor Maddin85
 - 29. März 2008, 00:50:11
Jo auch geil  ;D Aber was machste dann wenn du irgendwann mal gefragt wirst?  :P
Find ich ehrlich gesagt etwas dreist, zumal man,

1.Genug verdient um das zuzahlen
2. Es ja nicht sofort heißt wenn du die Uniform trägst das du dann gleich "was besseres" bist ;)

Aber gut wenn man es mal versucht hat und es hat geklappt dann ist doch schön, eine Fahrt gesparrt ;D
Autor WayNneee
 - 28. März 2008, 23:41:32
ehm ich hab da sone frage ^^

ich kenne welche die kennen welche, die sind Saz, die meinten die würden ohne Problem umsonst mit der Bahn fahren, denn sobald man eine Uniform trägt wird man meist nicht nacht der Bahncard gefragt.
Autor StOPfr
 - 28. März 2008, 14:52:58
Zitat von: Homie am 28. März 2008, 14:35:40
Ich meine gelesen zu haben, dass es nicht die volle Differenz gibt, sondern eine Pauschalzahlung von  xx €/Tag.
Ob es die Nachzahlung als Einmalzahlung oder in Raten gibt würde mich auch interessieren. Die Frage taucht hier häufiger mal auf.
Warum aber nach Abschlagszahlungen wieder nur Raten (also Abschläge) will mir nicht so ganz in den Sinn.
Autor Homie
 - 28. März 2008, 14:35:40
BulleMölders,
ich meine dass ich das schonmal hier gelesen habe, weiß nur nicht mehr wo.

Wenn die volle Differenz von GWD-Sold bis SaZ-Sold über die max. 6 Monate ausbezahlt wird, dass wären das auf einen Schlag ja gute 6.000 €.
Ich meine gelesen zu haben, dass es nicht die volle Differenz gibt, sondern eine Pauschalzahlung von  xx €/Tag.

???

Autor Maddin85
 - 28. März 2008, 12:37:11
Ah, Okay dann weiß ich bescheid :)

Brauch mir ja zum Glück darüber keine gedanken mehr machen da ich ja jetzt weiß das ich "Ohne" Widerrufsrecht habe :)
Autor BulleMölders
 - 28. März 2008, 11:42:16
Du bekommst Nachträglich dann das Gehalt eine SaZ, abhängig von deinem Dienstgrad, den Familienverhältnissen und deinem Alter.
Die Differenz zu dem was du in den sechs Monaten schon bekommen hast, wird dann Nachgezahlt.
Autor Maddin85
 - 28. März 2008, 10:09:31
Zitat von: StOPfr am 27. März 2008, 10:55:21
Ergänzend bzgl. SaZ mit Widerrufsrecht der Hinweis, dass Du zunächst nur die rund 285 € GWDL-Sold bekommst (der Betrag nach der vom Kabinett beschlossenen Erhöhung) plus Bahnberechtigungsausweis, und dass nach Ablauf der Widerrufsfrist nachgezahlt wird.

Was wird nach Ablauf der Widerrufsfirst nachgezahlt? Die ca. 1000€(pro Monat) die man für die 6 Monate weniger bekommen hat bekommt man nach den 6 Monaten nachgezahlt?

oder wie sollte ich das verstehen?  ;)
Autor Maddin85
 - 28. März 2008, 08:44:48
Dienstantritt ist der 1.4.08 also nächsten Dienstag und Ja, ich wurder "anscheind" daraufhingewiesen aber ich wurde nicht gefragt ob ich mit oder ohne widerrufsrecht will und ich wurde nicht drüber informiert nur in meinen Unterlage ist da ein Hacken vor. :(

Aber ich wüsste ja wohl wenn man mir was darüber erzählt hätte, somal ich dann ja auch damals schon gesagt hätte das ich ohne widerrufsrecht will.


Edit :

Habe gerade mal meinen Berater beim ZnWg angerufen und der hat sich erstmal bei mir entschuldigt das er mich nicht drauf hingewiesen hat auf das Widerrufsrecht und mir gesagt das mein Vertrag ohne Widerrufsrecht ist. Gut dann weiß ich jetzt bescheid das ich mir jetzt schon ne bahncard kaufen muss und ordentlich Geld zum Dienstantritt mitnehmen muss das ich auch am WE die 550km nach Hause komme :D

Autor Fiestaman
 - 27. März 2008, 18:42:14
Zu 1. Ja im Normalfall gibt es den innerhalb der ersten Woche.

Zu 2. Wann hast du Dienstantritt? Und du wurdest mit Sicherheit auf diese Option hingewiesen.
Autor Maddin85
 - 27. März 2008, 12:24:25
Ok, danke für eure Antworten, haben mir sehr geholfen.

hab allerdings noch 2 weitere Fragen aber nur kleine :)

1. Bekomme ich gleich in der ersten Woche diesen Bahnberechtigungsschein? weil in meinen Unterlagen steht die ich heute bekommen habe das ich vorraussichtlich schon das erste Wochenende nach hause kann (glaube ich zwar nicht, aber wäre nett wenn ihr eure erfahrungen mir mal mitteilen könntet :) )

2. Kann ich kurzfristig noch ändern mit dem Widerrufsrecht oder geht das jetzt nicht mehr? weil ich wurde nie gefragt ob ich meinen Vertrag mit Widerrufsrecht haben will oder nicht :( :(

Find ich sehr komisch

Danke

Maddin
Autor StOPfr
 - 27. März 2008, 10:55:21
Zitat von: Maddin85 am 27. März 2008, 09:34:35
12. Als Sazler ohne Wiederrufsrecht was bekommt man da an "Gehalt" von dem ersten Tag an die man bei der Bundeswehr ist? Gleich die ca. 1300€ Brutto oder normale Besoldung wie andere in dem GWD?
Jetzt wurde mir auch gesagt das man als Sazler mit Wiederrufsrecht die ersten 6 Monate nur die normale Besoldung bekommt d.h. diese knapp 250€ oder was das waren, ist das auch richtig?
Richtig ist, was Fiestaman und BulleMölders über die SaZ ohne Widerrufsrecht geschrieben hat. Dort werden ab 1. Tag die Besoldungsbezüge von rund 1300 € gezahlt mit der Einschränkung, wie von BulleMölders beschrieben (Abschlagszahlungen) und ohne Bahnberechtigungsausweis.

Ergänzend bzgl. SaZ mit Widerrufsrecht der Hinweis, dass Du zunächst nur die rund 285 € GWDL-Sold bekommst (der Betrag nach der vom Kabinett beschlossenen Erhöhung) plus Bahnberechtigungsausweis, und dass nach Ablauf der Widerrufsfrist nachgezahlt wird.