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Zusammenfassung

Autor alter Geist
 - 21. Februar 2013, 06:01:06
Ich entschuldige mich jetzt schon mal aber manche Kameraden erkennen die Ironie selbst dann nicht wenn es vorn auf dem Bus steht der sie streift.
Autor Zorro67
 - 21. Februar 2013, 02:00:59
Ist das Reservistenlesitungsabzeichen nun höherwertiger als das Lesitungsabzeichen oder sind beide Abzeichen gleichwertig?
Autor Spiritus
 - 20. Februar 2013, 17:06:15
Zitat von: alter Geist am 20. Februar 2013, 16:36:21
Wenn der aktive Soldat den nun zu dem Leistungsabzeichen auch noch das Leistungsabzeicher für Reservisten erwirbt, [...]

Und wie? S.o.: ZDv 37/10, Nr. 571: "Angehörige der Reserve können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen erwerben..."
Autor alter Geist
 - 20. Februar 2013, 16:52:36
Ohne Quellennachweis der Höherwertigkeit geht hier erstmal gar nichts. Und denke daran abschreiben ohne kostet nen Dr. Titel.       Ha Ha
Autor bayern bazi
 - 20. Februar 2013, 16:45:50
nach dem das reservistenabzeichen von der leistung her höherwertig ist - trägt der soldat dieses ;) -

und nein er darf nicht beide tragen
Autor alter Geist
 - 20. Februar 2013, 16:36:21
Ich habe im Moment keine eigenen Probleme und dachte mir ich schließe mich hier mal an. Wenn der aktive Soldat den nun zu dem Leistungsabzeichen auch noch das Leistungsabzeicher für Reservisten erwirbt, wo trägt er dieses den dann am Dienstanzug? Kann er es den einfach tragen wenn er weiß wo er es tragen muss oder braucht er die Trageerlaubnis des Kp Chefs oder des Kdr? Soviele Fragen tun sich mir da auf.
Autor GebJgOffz
 - 20. Februar 2013, 08:43:57
Lieber Marineflieger,

an der ZDv 3/12 und an den Bedingungen zum Erwerb der Schützenschnur hat sich nichts geändert. Die Zuordnung der freiwilligen beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit zur SKB (seit 2004) ist hierbei irrelevant. Jedoch kommt es vor, dass das LKdo aus Munitionsmangel (9mm und 7,62mm) abweichende Erwerbsbedingungen für die Schützenschnur vorgibt. Dies ist auch halbwegs vorschriftenkomform, da laut ZDv 3/12, Anlage 7 folgende Ausnahmen gelten

Zitatc. Soldatinnen und Soldaten von Einheiten und Dienststellen, deren Organisationsgrundlage keine Waffen der Waffengruppe 2 ausweist, schießen die Wertungsübungen mit 2 Waffen der Waffengruppe 1.

Laut STAN verfügt das LKdo nicht über MG und Pzf3. Somit wäre dies auch Vorschriftenkomform.

Hier mal der entsprechende Befehl aus 2012 für den Bereich LKdo HE:
http://www.res-info.de/page2/files/RiliResArb_I_12%20.pdf
Autor marineflieger
 - 19. Februar 2013, 17:07:34
Habe gerade auf der Website der Reservistenkameradschaft Julbach folgende Punkte gefunden:

2. Bedingt durch eine veränderte Zuordnung der Allgemeinen Reserve (Freiwilligen Reservisten) zur Organisation ,,Streitkräftebasis", haben sich die ,,Bedingungen zum Erwerb der Schützenschnur" geändert.

3. Ab sofort sind zum Erwerb der Stufen Bronze, Silber und Gold die Bedingungen von Wertungsübungen mit zwei Waffen aus der Waffengruppe 1 zu erfüllen.

Zur Waffengruppe 1 gehören : Gewehr, Maschinenpistole und Pistole

4. Wenn, was aber die Ausnahme sein wird, bei Schul- und Wertungsschießen auch mit MG 3 geschossen wird und dabei die Schützenschnurbedingungen
erfüllt werden, wird auch dies zum Erwerb der Schützenschnur anerkannt.

Kann das jemand hier (am besten mit Quelle) bestätigen?

Quelle: http://www.rk-julbach.de/allgemeines/dienst_leist.pdf

Autor Holgi33
 - 26. Juni 2008, 20:17:55
@ GebJgOffz
dito
Autor F_K
 - 26. Juni 2008, 19:58:50
@ GebJgOffz:

... danke für den Hinweis,

ich hatte den Fehler gemacht, nur die Anlage nochmals zu lesen.
Autor GebJgOffz
 - 26. Juni 2008, 15:41:03
@ F_K

ZDv 37/10
571. Angehörige der Reserve können neben dem Leistungsabzeichen das Reservistenleistungsabzeichen erwerben, wenn sie zusätzlich zu den Bedingungen
der entsprechenden Stufe des Leistungsabzeichens die Bedingungen gemäß
Anlage 10 erfüllen.
Autor Holgi33
 - 25. Juni 2008, 19:31:02
Das sehe ich auch so und finde auch weiterhin, das Reservistenleistungsabzeichen ist auch für den aktiven Soldaten eine Erweiterung der Anforderungen, denen sich diese auch stellen sollen.

Ich hoffe die richtigen und wichtigen Leute lesen diesen Beitrag und bieten es in der aktiven Truppe an.
Autor F_K
 - 25. Juni 2008, 18:43:13
@ GebJgOffz:

Du schriebst:

"Das Reservistenleistungsabzeich kann nur von Reservisten erworben werden, das Leistungsabzeichen im Truppendienst hingegen von Aktiven und Reservisten. "

Kannst Du das mit Quellen belegen, sprich: Wo steht das?

Beim Reservistenleistungsabzeichen steht NICHTS von einer Einschränkung des Personenkreises gegenüber dem Leistungsabzeichen, aber ich lerne gerne dazu ...
Autor Holgi33
 - 23. Juni 2008, 20:48:52
Ja, die Pzf habe ich vergessen. Liegt aber auch daran, dass man diese als Reservist höchstens am AGSHP in die Hand bekommt und nicht zu WÜ. Da kann man die Pzf auch mal leicht vergessen.  :-\

Glaube aber auch das Wehrpflichtige selber selten die Pzf zu Gesicht bekommen, geschweige damit WÜ schießen.

Also wer die Schützenschnur in Silber und Gold haben möchte muß i.d.R. auch die MG-S-3 oder MG-S-4 schießen.

Nun wieder Ausnahme: Ich glaube Sani, Feldjäger, Musiker und KSK brauchen auch nur zwei Waffen aus Waffengruppe 1.
Autor GebJgOffz
 - 23. Juni 2008, 20:36:41
@ Holgi33

Um die Schützenschnur in Silber oder Gold zu erwerben mußt Du nicht mit dem MG schießen! Wie Du Zutreffend geschrieben hast gibt es zwei Waffengruppen. Die leichten Waffen umfassen hierbei G3, G36, P und MP, zu den schweren Waffen gehören MG und Pzf. Es ist also ohne weiteres möglich die Schützenschnur in Edelmetal zu erwerben ohne die MG-S-3 und MG-S-4 WÜ geschossen zu haben!

Das Reservistenleistungsabzeich kann nur von Reservisten erworben werden, das Leistungsabzeichen im Truppendienst hingegen von Aktiven und Reservisten.