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Autor F_K
 - 21. Juni 2023, 10:45:55
Nein, der "Schlafplatz" darf frei gewählt werden.
Auch in der GA.

(Ausnahmen im Einsatz und bei besonderen Vorhaben).
Autor Indi84
 - 21. Juni 2023, 10:36:22
Hallo Forum,

ist ein altes (sehr altes) Thema. Würde das ganze aber gerne nochmal raufholen um einen aktuellen Stand zu der Thematik zu haben.

Wie schaut es denn nach der Grundausbildung, also konkret der SGA, aus mit dem Thema Heimschläfer?
Dass ich während der Grundausbildung in der (690km entferten) Kaserne schlafe ist klar.
Meine SGA findet allerdings nur 35km von mir entfernt statt. Bin über 25, verheiratet mit eigenem Haus. Gibt es da Chancen dass man zuhause schlafen kann?
Die SGA wird ja wahrscheinlich auch als Lehrgang zählen. Und nach meinem Verständnis ist man während Lehrgängen verpflichtet am Lehrgangsort zu schlafen.
Autor Brina
 - 19. September 2008, 17:39:49
Deshalb frag ich ja. Wir haben seit 5 Jahren eine gemeinsame 4 Zimmer Wohnung und einen Sohn ;)
Autor Wolf359
 - 19. September 2008, 08:49:23
Unter so einer Art von "Ausnahmezustand" verstehe ich besondere Umstände, die von dem Normalfall abweichen.
Der Normalfall wäre dann natürlich der Standard-Soldat zwischen 18 und 25. Der ist im Schnitt nicht verheiratet, hat keine Kinder, ist meist Single oder hat eine Freundin und wohnt entweder noch zu Hause oder in der ersten eigenen 1,5-Zimmer-Wohnung bzw. mit der Freundin zusammen.

Verheiratet sein, ein Kind zu versorgen oder sich um die Oma kümmern müssen weicht da schon ab, oder halt andere besondere Umstände.
Autor Brina
 - 19. September 2008, 08:00:09
Zitat von: Wolf359 am 18. September 2008, 08:45:24

Und da bei Euch kein "Ausnahmezustand" herrscht,
Wird Dein Freund wohl noch warten müssen, bis er 25 Jahre alt ist. Oder Ihr heirat schnell :D

Was ist denn ein Ausnahmezustand für dich?
Heiraten tu ich deshalb bestimmt nicht, ist ja auch nicht so das Problem, haätte ja auch sein können, das wir irgendwie falsch informiert sind...

Lg Brina
Autor Wolf359
 - 18. September 2008, 08:45:24
Zitat von Andi:
ZitatDa es die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gibt ist man danach auch nicht mehr zum Wohnen in der GU verpflichtet - Ausnahmen sind z.B. Übungen, Lehrgänge und Einsätze, hier gibt es eine allgemeine Pflicht zum Wohnen in der GU.

Und da bei Euch kein "Ausnahmezustand" herrscht, Zitat Andi:
ZitatNein, das geht auch vorher bei vorliegen eines Ausnahmetatbestandes (z.B. Verheiratet, keine geeigneten Unterkunftskapazitäten...). In jedem Fall muss aber ein eigener Hausstand nachgewiesen werden.

Wird Dein Freund wohl noch warten müssen, bis er 25 Jahre alt ist. Oder Ihr heirat schnell :D
Autor Brina
 - 18. September 2008, 07:48:12
Zitat von: bayern bazi am 17. September 2008, 20:19:40
wobei bei euch natürlich das kind schon eine begründung währe  ;)

wie weit wohnt ihr von der kaserne weg ??

65 Km, soweit ist das ja auch nicht...?! Er hat jetzt die Zusage für eine UK bekommen und man sagte ihm denn, das er nun auch kein Trennungsgeld mehr beantragen kann...ich versteh das alles nicht

Zitat von: Andi am 17. September 2008, 12:45:24
ZitatBei meinem Freund geht das nämlich nicht mit der Befreiung, der schläft zwar schon ab und zu zu Hause, jedoch darf er mit seinen 24 Jahren nicht Befreit werden offiziell Heimschläfer zu sein!

Ist auch richtig so.

und mit welcher begründung Andi?
Autor Wolf359
 - 17. September 2008, 23:16:55
Wohnen ungefähr 59,2km  von der Kaserne weg, allerdings sehr gute Strecke. Mit dem Auto dauert es nicht mal eine Stunde, da die gesamte Strecke 99% Bundesstraße ist.
Autor Andi
 - 17. September 2008, 21:18:55
Zitat von: Vanguard am 17. September 2008, 20:23:25
Heißt das dann, dass man mit 25 automatisch "Heimschläfer" wird? Also automatisch von der Verpflichtung zum Wohnen in der Kaserne befreit wird?

Da es die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gibt ist man danach auch nicht mehr zum Wohnen in der GU verpflichtet - Ausnahmen sind z.B. Übungen, Lehrgänge und Einsätze, hier gibt es eine allgemeine Pflicht zum Wohnen in der GU.

ZitatIch bin jetzt 26 und hab eine Stube (Spieß sagte, noch haben wir Platz, dann geht das), schlafe aber die meiste Zeit über zu Hause und komme dann frühs zum Dienst.

Dann musst du auch dafür bezahlen, wenn du in der GU schläfst.

Gruß Andi
Autor Vanguard
 - 17. September 2008, 20:23:25
Heißt das dann, dass man mit 25 automatisch "Heimschläfer" wird? Also automatisch von der Verpflichtung zum Wohnen in der Kaserne befreit wird?

Ich bin jetzt 26 und hab eine Stube (Spieß sagte, noch haben wir Platz, dann geht das), schlafe aber die meiste Zeit über zu Hause und komme dann frühs zum Dienst.
Autor bayern bazi
 - 17. September 2008, 20:19:40
wobei bei euch natürlich das kind schon eine begründung währe  ;)

wie weit wohnt ihr von der kaserne weg ??
Autor Andi
 - 17. September 2008, 12:45:24
Zitat von: Brina am 17. September 2008, 11:27:26
Als Heimschläfer bezeichnet man diejenigen, die eine Befreiung haben von der Verpflichtung zum wohnen in der gemeinschaftsunterkunft-richtig?

Als Heimschläfer bezeichnet man eigentlich alle Soldaten, die mehr zu hause, als in der Kaserne schlafen - unabhängig von einer etwaigen Befreiung.

ZitatDas geht doch nur, wenn man über 25 ist oder?

Nein, das geht auch vorher bei vorliegen eines Ausnahmetatbestandes (z.B. Verheiratet, keine geeigneten Unterkunftskapazitäten...). In jedem Fall muss aber ein eigener Hausstand nachgewiesen werden.

ZitatBei meinem Freund geht das nämlich nicht mit der Befreiung, der schläft zwar schon ab und zu zu Hause, jedoch darf er mit seinen 24 Jahren nicht Befreit werden offiziell Heimschläfer zu sein!

Ist auch richtig so.
Autor sliderbp
 - 17. September 2008, 12:41:35
Nein, es ist eben genau umgekehrt.
Heimschläfer sind die Soldaten, die noch unter 25 sind aber auf den Anspruch einer Unterkunft in der Kaserne verzichten.

Mit heirat oder so hat das Nichts zu tun. Jeder kann einen Heimschläferantrag stellen. Sollte der Disziplinarvorgesetzte aber dagegen sein kann er ihn natürlich ablehen. Gründe könnten eben wie schon erwähnt eine zu weite Entfernung zur "Heimat" sein.
Autor Brina
 - 17. September 2008, 11:27:26
Ich muss da noch mal nachfragen ??? Als Heimschläfer bezeichnet man diejenigen, die eine Befreiung haben von der Verpflichtung zum wohnen in der gemeinschaftsunterkunft-richtig?

Das geht doch nur, wenn man über 25 ist oder? Oder liegt das am verheiratet sein? Bei meinem Freund geht das nämlich nicht mit der Befreiung, der schläft zwar schon ab und zu zu Hause, jedoch darf er mit seinen 24 Jahren nicht Befreit werden offiziell Heimschläfer zu sein!

Lg Brina
Autor Wolf359
 - 16. September 2008, 16:44:20
Ich rede auch von der besagten Befreiung. Sonst wäre es ja nicht klassische "Heimschläfer".

Wenn sich viel Heimschläfer zusammenrotten, ist das dann eine Schläferzelle ??? ::)