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Alles rund um den Heimschläfer

Begonnen von Wolf359, 16. September 2008, 11:42:33

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Wolf359

Ich habe leider keine passenden Antworten auf meine Frage gefunden, daher der neue Post.

Zum Thema Heimschläfer findet man leider recht wenig. Aber für mich ist das relativ wichtig. Wie sieht das nach meiner AGA aus? Ich bin SaZ und möchte gern zu Hause schlafen. Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ich bin dann 24 Jahre alt, verheiratet und habe ein Kind.

schlammtreiber

Damit sind die Voraussetzungen erfüllt: eigener Hausstand vorhanden, einzig die Entfernung könnte noch dazwischen stehen, wenn das zu weit wäre für tägliches Pendeln.

Einfach entsprechenden Antrag beim Spieß stellen
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bayern bazi

Zitat von: Wolf359 am 16. September 2008, 11:42:33
Ich bin dann 24 Jahre alt, verheiratet und habe ein Kind.
ganz gut - unter diesen vorraussetzungen falls die nähe zur kaserne ausreichend ist  ;)

antrag an den komandeur über spieß -  alles andere läuft dann seinen "normalen" gang  ;)

edit - ich werd alt schlammi war 53 sec schneller >:(

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

erdpichel

Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Andi

Moment, nicht "zu hause schlafen" mit "Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" verwechseln. Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee haben nach der AGA grundsätzlich Ausgang bis zum Frühstück/Beginn des Tagesdienstplans und können sich dementsprechend aufhalten wo sie wollen - auch zu hause im Bett!

Also die einzige Voraussetzung die erfüllt sein muss ist, dass du pünktlich wieder in der Kaserne bist.

Gruß Andi
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Wolf359


schlammtreiber

Zitat von: Andi am 16. September 2008, 12:32:08
Moment, nicht "zu hause schlafen" mit "Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" verwechseln.

Letzteres verstehe ich unter "Heimschläfer"  ;)
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StOPfr

Zitat von: bayern bazi am 16. September 2008, 11:50:21
edit - ich werd alt schlammi war 53 sec schneller >:(
Ach was, red Dir nichts ein, - Du musst sicher bergauf  ;)!
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Wolf359

Ich rede auch von der besagten Befreiung. Sonst wäre es ja nicht klassische "Heimschläfer".

Wenn sich viel Heimschläfer zusammenrotten, ist das dann eine Schläferzelle ??? ::)

Brina

Ich muss da noch mal nachfragen ??? Als Heimschläfer bezeichnet man diejenigen, die eine Befreiung haben von der Verpflichtung zum wohnen in der gemeinschaftsunterkunft-richtig?

Das geht doch nur, wenn man über 25 ist oder? Oder liegt das am verheiratet sein? Bei meinem Freund geht das nämlich nicht mit der Befreiung, der schläft zwar schon ab und zu zu Hause, jedoch darf er mit seinen 24 Jahren nicht Befreit werden offiziell Heimschläfer zu sein!

Lg Brina
....und tschüß!!!!!

sliderbp

Nein, es ist eben genau umgekehrt.
Heimschläfer sind die Soldaten, die noch unter 25 sind aber auf den Anspruch einer Unterkunft in der Kaserne verzichten.

Mit heirat oder so hat das Nichts zu tun. Jeder kann einen Heimschläferantrag stellen. Sollte der Disziplinarvorgesetzte aber dagegen sein kann er ihn natürlich ablehen. Gründe könnten eben wie schon erwähnt eine zu weite Entfernung zur "Heimat" sein.

Andi

Zitat von: Brina am 17. September 2008, 11:27:26
Als Heimschläfer bezeichnet man diejenigen, die eine Befreiung haben von der Verpflichtung zum wohnen in der gemeinschaftsunterkunft-richtig?

Als Heimschläfer bezeichnet man eigentlich alle Soldaten, die mehr zu hause, als in der Kaserne schlafen - unabhängig von einer etwaigen Befreiung.

ZitatDas geht doch nur, wenn man über 25 ist oder?

Nein, das geht auch vorher bei vorliegen eines Ausnahmetatbestandes (z.B. Verheiratet, keine geeigneten Unterkunftskapazitäten...). In jedem Fall muss aber ein eigener Hausstand nachgewiesen werden.

ZitatBei meinem Freund geht das nämlich nicht mit der Befreiung, der schläft zwar schon ab und zu zu Hause, jedoch darf er mit seinen 24 Jahren nicht Befreit werden offiziell Heimschläfer zu sein!

Ist auch richtig so.
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bayern bazi

wobei bei euch natürlich das kind schon eine begründung währe  ;)

wie weit wohnt ihr von der kaserne weg ??

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Vanguard

Heißt das dann, dass man mit 25 automatisch "Heimschläfer" wird? Also automatisch von der Verpflichtung zum Wohnen in der Kaserne befreit wird?

Ich bin jetzt 26 und hab eine Stube (Spieß sagte, noch haben wir Platz, dann geht das), schlafe aber die meiste Zeit über zu Hause und komme dann frühs zum Dienst.
Früher mal, als wir noch ein Fernmelderegiment im Heer hatten...

Andi

Zitat von: Vanguard am 17. September 2008, 20:23:25
Heißt das dann, dass man mit 25 automatisch "Heimschläfer" wird? Also automatisch von der Verpflichtung zum Wohnen in der Kaserne befreit wird?

Da es die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gibt ist man danach auch nicht mehr zum Wohnen in der GU verpflichtet - Ausnahmen sind z.B. Übungen, Lehrgänge und Einsätze, hier gibt es eine allgemeine Pflicht zum Wohnen in der GU.

ZitatIch bin jetzt 26 und hab eine Stube (Spieß sagte, noch haben wir Platz, dann geht das), schlafe aber die meiste Zeit über zu Hause und komme dann frühs zum Dienst.

Dann musst du auch dafür bezahlen, wenn du in der GU schläfst.

Gruß Andi
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