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Zitat von: Wolf359 am 18. September 2008, 08:45:24
Und da bei Euch kein "Ausnahmezustand" herrscht,
Wird Dein Freund wohl noch warten müssen, bis er 25 Jahre alt ist. Oder Ihr heirat schnell
ZitatDa es die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gibt ist man danach auch nicht mehr zum Wohnen in der GU verpflichtet - Ausnahmen sind z.B. Übungen, Lehrgänge und Einsätze, hier gibt es eine allgemeine Pflicht zum Wohnen in der GU.
ZitatNein, das geht auch vorher bei vorliegen eines Ausnahmetatbestandes (z.B. Verheiratet, keine geeigneten Unterkunftskapazitäten...). In jedem Fall muss aber ein eigener Hausstand nachgewiesen werden.
Zitat von: bayern bazi am 17. September 2008, 20:19:40
wobei bei euch natürlich das kind schon eine begründung währe
wie weit wohnt ihr von der kaserne weg ??
Zitat von: Andi am 17. September 2008, 12:45:24ZitatBei meinem Freund geht das nämlich nicht mit der Befreiung, der schläft zwar schon ab und zu zu Hause, jedoch darf er mit seinen 24 Jahren nicht Befreit werden offiziell Heimschläfer zu sein!
Ist auch richtig so.
Zitat von: Vanguard am 17. September 2008, 20:23:25
Heißt das dann, dass man mit 25 automatisch "Heimschläfer" wird? Also automatisch von der Verpflichtung zum Wohnen in der Kaserne befreit wird?
ZitatIch bin jetzt 26 und hab eine Stube (Spieß sagte, noch haben wir Platz, dann geht das), schlafe aber die meiste Zeit über zu Hause und komme dann frühs zum Dienst.
Zitat von: Brina am 17. September 2008, 11:27:26
Als Heimschläfer bezeichnet man diejenigen, die eine Befreiung haben von der Verpflichtung zum wohnen in der gemeinschaftsunterkunft-richtig?
ZitatDas geht doch nur, wenn man über 25 ist oder?
ZitatBei meinem Freund geht das nämlich nicht mit der Befreiung, der schläft zwar schon ab und zu zu Hause, jedoch darf er mit seinen 24 Jahren nicht Befreit werden offiziell Heimschläfer zu sein!