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Zusammenfassung

Autor TheAdmin
 - 30. Juni 2004, 22:46:30
Zur Koblenzer Zeit war der Uffz noch Voraussetzung, damals also nötig!

Die neuen ROA Richtlinien gibts ja erst seit kurzem.
Autor Bernd
 - 30. Juni 2004, 22:39:54
Hmpf, deshalb bin ich noch nach Koblenz zum ResUffz gezockelt.. >:(
Naja, war trotzdem ne schöne Zeit.  :D
Schmidtenam kenn ich jetzt dafür gut, vor allem alle Stechmücken mit Vornamen  ;D ;D
Autor TheAdmin
 - 30. Juni 2004, 20:19:35
Wie gesagt, eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung.

Was das genau und in welchem Fall ist sagt dir das PersABw
Autor Zebra
 - 30. Juni 2004, 19:11:22
Reicht für den ROA nicht inzwischen auch der Realschulabschluß und eine abgeschlossene Ausbildung?
Ich mein, ich hätte dies irgendwo gelesen ???
Aber nicht falsch verstehen, ich habe mein Abi :P
Autor TheAdmin
 - 30. Juni 2004, 18:53:37
Man braucht zumindest die Fachhochschulreife oder eine als  gleichwertig erkannte Ausbildung.

Am besten direkt in Köln beim Personalamt anrufen und den Einzefall klären lassen, weil die Infos von dir für eine klare Aussage nicht reichen.
Autor dirk78
 - 30. Juni 2004, 18:08:58
Hallo Admin

deine Aussage verstehe ich nicht ganz,ich bin Fw d.R,jedoch nix Hochschule oder Abi etc.
War SAZ 4 und bin als SU gegangen...
Bin lediglich nur Lehrrettungsassistent,gibt es da Möglichkeiten  ???
Autor TheAdmin
 - 07. Februar 2004, 11:48:07
Ok, das stimmt beides nicht.

Man brauchte aber im alten Modell des ROA a.d.W. beim Heer, den UL Res, um als OA zugelassen zu werden.
Autor AIR-FORCE
 - 07. Februar 2004, 09:25:06
Das zum beispiel ein hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene lehre mit einem notendurchschnitt unter 2,5 reicht.Oder einer hat mal gesagt das ein ul auch reicht.
Autor TheAdmin
 - 07. Februar 2004, 00:04:12
Was hast du denn gehört?

Autor AIR-FORCE
 - 06. Februar 2004, 21:41:07
danke!hört sich gut an!nicht so undurchsichtig wie der scheiss den ich bisher gehört hab!
Autor TheAdmin
 - 06. Februar 2004, 21:28:39
- Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes
- Charakterliche, geistige und körperliche Eignung für den Dienst als Offizier
- Keine Vorstrafen
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife
- Keine unverhältnismäßig hohe Schuldenlast
- Bestehen der Eignungsprüfung an der Offizierbewerberprüfzentrale in Köln (Lw is das ganze glaube in Appen)
- Du musst jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes eintreten
- Erfüllung des Aufgabenspektrums eines Offiziers in der Bundeswehr
- Alter bei Beförderung zum Offz soll nicht über 30 liegen (Zulassung wird darauf ausgelegt), bei besonderem Bedarf 35
- Abitur oder vergleichbarer Abschluss, bzw. Realschulabschluss und staatlich anerkannter Abschluss im Beruf
Autor AIR-FORCE
 - 06. Februar 2004, 21:22:47
Kann mir mal jemand genau sagen was die voraussetzungen eines roa/luftwaffe (schulbildung usw.) sind? Hab da nämlich schon die unterschiedlichsten versionen gehört und weiss nicht was ich glauben soll!!