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Autor Andi
 - 30. Juni 2009, 17:15:38
Gewöhn dir an, wenn du irgendetwas zitierst auch eine Quelle anzugeben.
Autor Chrisss87
 - 30. Juni 2009, 08:33:56
Das steht so in einem anderen Soldatenforum. Hat ein Moderator dort reingestellt. Das stand auch noch dabei, falls dir das was sagt: VMBl 1996 S. 103, 2004 S. 31

Naja morgen gehts ja los, werd ich einfach nochmal vor Ort direkt nachfragen.

Autor Andi
 - 29. Juni 2009, 20:57:45
Zitat von: Chrisss87 am 29. Juni 2009, 09:42:19
Zuschuss zum Erwerb der Bahncard

1. Anspruchsberechtigter Personenkreis
Aufgrund § 31 Soldatengesetz 1 wird
a) Soldaten auf Zeit bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6,
...

Wo steht das bitte?
Autor ulli76
 - 29. Juni 2009, 20:39:25
JA ihr habt da was falsch verstanden:
Es ist ein Unterschied ob eine Bahncard 50 voll erstattet wird oder ob man einen Zuschuss (nicht volle Erstattung, sondern nur ein Teil, z.B. 50% des Kaufpreises) zum Erwerb der Bahncard 50 bekommt.
Autor sgbo79
 - 29. Juni 2009, 10:08:59
Nein es gibt da keine großen Voraussetzungen.
Die Zeitsoldaten bis mindestens A6 bekommen 50% erstattet.
Autor Chrisss87
 - 29. Juni 2009, 09:42:19
Zitat von: APDSFS-T am 28. Juni 2009, 10:17:29
Das ist falsch.
Die Bahncard 50 wird erstattet,wenn gewisse Voraussetzungen wie der anerkannte Hausstand und die Wirtschaftlichkeit erfüllt sind.

Zuschuss zum Erwerb der Bahncard

1. Anspruchsberechtigter Personenkreis
Aufgrund § 31 Soldatengesetz 1 wird
a) Soldaten auf Zeit bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6,
...

Also ich erkenne da keine Voraussetzungen bis auf die Besoldungsgruppe, oder versteh ich da was falsch?  ???  ;)
Autor wolverine
 - 29. Juni 2009, 08:47:48
Der Anspruch wird mit Dienstantritt (im voraus) fällig. Zur Not muss die Truppenverwaltung (jetzt Dienstleistungszentrum) aus Barmitteln einspringen.
Autor ulli76
 - 28. Juni 2009, 21:26:51
Wär ja auch mal was für den Wehrbeauftragten...
Ich versteh ja dass es mal ein bischen was dauert bis das Geld auf dem Konto ist, deswegen gab´s ja früher auch die Abschlagszahlungen. Mit ca.1000 Ocken (für die SaZ) würd man ja schon mal ne ganze Weile hinkommen. Ist ja auch nicht so, dass man das Geld für die Verpflegung gestundet bekommt, ne wenn se was wollen dann direkt.

Wir hatten mal Wiedereinsteller, da gab´s richtig Probleme, die haben ewig kein Geld bekommen und haben dadurch richtig Probleme gehabt (vor allem wegen Miete und so). Ich weiss gar nicht mehr wie wir das am Ende gelöst haben. Zumundest haben ich und der Spieß böse Briefe Richtung TRuppenverwaltung geschrieben und zur Beschwerde geraten. (Und kurzfristig mit ner Zahlung aus der KpKasse ausgeholfen- aber das kann´s ja auch nich sein)
Autor Andi
 - 28. Juni 2009, 20:47:51
Richtig und wenn es zu engpässen kommt sollte man ernsthaft über Beschwerde oder Eingabe nachdenken!

Das Verhalten des Dienstherren gegenüber seinen Soldaten ist hier nämlich mittlerweile nicht mehr hinnehmbar.

Gruß Andi
Autor Flo90
 - 28. Juni 2009, 15:57:15
Die Abschlagszahlung in Bar gab es bei uns und meinen Bekannten die heuer AGA angefangen haben nichtmehr.

Deswegen sind einige im ersten Monat in Probleme geraten wo se mal eben die 400 Euro für Essen und die Heimfahrt/en auftreiben.

Keine Ahnung wie es mit Barzahlung in anderen Einheiten aussieht. Würde mich aber nicht drauf verlassen!


Gruß
Autor berlin2009
 - 28. Juni 2009, 15:49:54
Danke für die Antworten  ;D
Autor ulli76
 - 28. Juni 2009, 15:40:12
Normalerweise gibt´s einen Abschlag in bar am Anfang eben weil der Papierkram immer ein bischen dauert (Wieviel das genau ist und wann genau ausgezahlt wird hängt von vielen Faktoren ab und kann man nicht pauschal sagen.) Aber Bargeld für die Verpflegung in Höhe von 6,99 am Tag sollte man schon mitnehmen (so ca. für die ersten 2 Wochen)- in den ersten Tagen kommt man nicht unbedingt an einen Geldautomaten.

Und SaZ haben das Gehalt am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto.

@berlin: Es ist für deinen Status unerheblich wann der erste Laufbahnlehrgang ist. Es kommt einzig und allein darauf an, ob du noch die Möglichkeit des Widerrufs hast (dann alle Vergünstigungen eines GWDL und dessen Sold) oder nicht (Bezahlungen und nur Zuschuss zur Bahncard/Erstattung der Bahncard)
Autor lustigerkerl
 - 28. Juni 2009, 15:34:55
Flo90, Danke für die Info
Autor Flo90
 - 28. Juni 2009, 15:15:25
Ich, SaZ12, habe mein erstes Gehalt fast zeitgleich mit dem zweiten Gehalt bekommen.

Sprich am 25. Mai das erste und am 30. Mai war das zweite drauf.


Die Bundeswehr zahlt den Monat immer, zum 1. Tag im Monat, im voraus aus.

Da die Umstellung und Übermittlung der Daten ne Menge Zeit in Anspruch nimmt, brauch es halt seine Zeit bis das Geld kommt.

Daher lieber einige hundert Euro bereithalten für Essen -> Kartenaufladung (etwa 7 Euro am Tag für SaZ.) und natürlich die Heimfahrt/en.


Gruß Flo


PS: Gehaltszahlung zum 15. erhalten nur die GWDL´er

Autor lustigerkerl
 - 28. Juni 2009, 13:56:26
Zitatin der regel wird das erste gehalt in der ersten woche bar ausgezahlt

Stimmt das wirklich ? Ich habe gehört das als SaZ das erste Gehalt am 15 gezahlt wird .