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Zitat von: ulli76 am 16. September 2009, 16:45:24Das war bei mir auch so.
Ich hab damals auch keine Einberufung vom KWEA erhalten, sondern eine Aufforderung zum Dienstantritt und die kam definitiv nicht vom KWEA.
Zitat von: ulli76 am 16. September 2009, 16:45:24
Ich glaub nicht, dass ich die letzten Jahre als Zivilist bei der Bundeswehr war- das wär mir dann doch aufgefallen.
Zitat von: miguhamburg am 15. September 2009, 21:37:26
Das meinte ich ja, auch wenn es sich eventuell etwas belehrend angehört (bin nun mal Diplom-Pädagoge!). Da gibt es, liebe Mituser eine ganz klare Aufgabenteilung innerhalb der Bundeswehr - gegenüber Zivilisten. Das ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzen und Verwaltungsverordnungen.
Die Bundeswehr prüft bei angehenden SaZ die Eignung ZNgBw/PABw-OPZ, plant ggf. ein und versendet auch entsprechende Hinweise an die bereffenden Personen. Da das Militär aber einem im Status "Zivilist" keine Anordnung erteilen darf (ergeht aus den o.G. Bestimmungen), benötigt sie die Bundeswehrverwaltung, um den Verwaltungsakt "Einberufung" rechtsverbindlich zu erlassen.
Deshalb erhält jeder Zivilist eine Einberufung (egal, ob SaZ mit/ohne Widerrufsrecht!), wenn es um den erstmaligen Dienstantritt oder später um Wehrübungen geht!
Zitat von: miguhamburg am 15. September 2009, 21:37:26
(bin nun mal Diplom-Pädagoge!)
Zitat von: mailman am 15. September 2009, 17:39:49Oh, Sorry... - Durch die Klarstellung von MajorKitty dürfte das für ihn zutreffen.
SaZ mit Widerrufsrecht dürften wahrscheinlich einen E Bescheid erhalten.
Zitat von: miguhamburg am 15. September 2009, 17:12:33
Lieber Majorkitty,
seit wann erhalten denn SaZ/Reservisten zum ersten Dienstantritt denn keinen E-Bescheid des KWEA mehr?Erst durch einen E-Bescheid wird man Soldat....