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Krankheit bei Dienstantritt...

Begonnen von MajorKitty, 14. September 2009, 19:23:06

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MajorKitty

Hallo,

habe zur Zeit eine Nierenbeckenentzündung und am 01.10. Dienstantritt (SAZ). Habe wahnsinnige angst, dass die bis zum Dienstantritt nicht ausheilt, da das 2. Antibiotika schon nicht angeschlagen hat. Was würde passieren, wenn bei der Eingangsuntersuchung wieder bzw. noch immer was festgestellt wird? (z.B. Blut im Urin)
Würde das für mich das "Aus" bedeuten?

Gruß
Lerne zu kämpfen...

BulleMölders

Zu aller erst bist du mal verpflichtet, die Tatsache das du krank bist, dem KWEA/ZNwG zu melden.
Ganz wichtig denn wenn sich bei der Eingangsuntersuchung heraus stellt, das du krank bist und das nicht gemeldet hast, könnte das auch zu einer Entlassung aus dem Dienst führen.
Ob und in wie weit das den Dienstantrittstermin beeinflusst und ob eine eventuelle Ausmusterung erfolgt, wird hier keiner sagen können, da wir keine Ärzte sind.

Ich würde aber mal vermuten, dass mit einer Akuten Krankheit kein Dienstantritt erfolgen wird.
Denn ab dem Dienstantritt währe ja die Bundeswehr für die Heilfürsorge verantwortlich und müsste entsprechend die Kosten tragen.
Was natürlich zur folge hätte, dass die ganze Zeitplanung für dein Ausbildung und Verwendung in der Bundeswehr über den Haufen geworfen werden würde.

mailman

Das ZnWg hat damit nichts mehr zu tun. Nach dem Unterschreiben der Verpflichtung und der Zusendung der Aufforderung zum Dienstantritt, ist die Einheit zuständig. Also dort anrufen am besten im Gezi.

MajorKitty

Hallo,

komme gerade vom Arzt. Kann Entwarnung geben. Das Antibiotika schlägt jetzt endlich an. Werte sind schon etwas besser und jetzt ist halt viiiiiieeeel, viel trinken angesagt. Puuuuuuuhhhhhhh. Ihr könnt Euch gar net vorstellen, wie erleichtert ich bin.
Danke für Eure Antworten.

Gruß
Lerne zu kämpfen...

miguhamburg

Lieber Major Kitty,

ich hoffe, Ihre Gesundheit macht weiter große Fortschritte. Ihre Beunruhigung kann ich sehr gut verstehen. Rechtlich gesehen sind Sie allerdings erst Soldat, wenn Sie sich an dem in der Einberufung genannten Tag der in der Einberufung genannten Einheit gemeldet haben! Bis dahin sind Sie also noch Zivilist - und damit ist Ihr KWEA, das Ihnen den Einberufungsbescheid zugesendet hat, für Sie zuständig. Und wenn Sie da in Ihren Unterlagen nachschauen, werden Sie sicher ein Merkblatt mit Hinweisen zu Gesundheitsfragen finden, das Ihnen alle Eventualitäten beschreibt. Demnach heißt es sinngemäß: "Wenn Sie an einer Erkrankung leiden und nicht in der Lage sind/sich nicht in der Lage fühlen, Ihren Wehrdienst anzutreten, ..." dann können Sie das als "Arztsache" gekennzeichnete Formblatt in einem beigefügten Umschalg an den Musterungsarzt Ihres KWEA senden, der sich dann nach Rücksprache mit Ihrem Arzt entscheidet, ob Sie zum angegebenen Zeitpunkt Ihren Wehrdienst antreten können.

Und bei Ihrer Dienstantrittsuntersuchung werden Sie auch ein Formblatt ausfüllen, ob sich gesundheitlich seit dem Zeitpunkt der Musterung etwas verändert hat, Sie krank wurden etc. Dabei sollten Sie daran denken: Als Soldat sind Sie in dienstlichen Angelegenheiten zur Wahrheit verpflichtet. Also: Verschweigen hilft nichts, auch eine Nierenbeckenentzündung kann passieren wie eine Grippe. Eben Pech gehabt, aber soweit keine schwerwiegenden Folgen eintreten dürfte dies keinerlei negative Auswirkungen auf Ihre Dienstfähigkeit haben.

StOPfr

MajorKitty wird SaZ und hat keinen Einberufungsbescheid erhalten...
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miguhamburg

Lieber Majorkitty,

seit wann erhalten denn SaZ/Reservisten zum ersten Dienstantritt denn keinen E-Bescheid des KWEA mehr???? Erst durch einen E-Bescheid wird man Soldat....

MajorKitty

@ Miguhamburg

Danke für Deine präzise Antwort. Hast mir sehr geholfen und mein Gewissen etwas beruhigt.

@ StOPFr

Doch, habe einen Einberufungsbescheid bekommen.

Gruß
Lerne zu kämpfen...

mailman

Zitat von: miguhamburg am 15. September 2009, 17:12:33
Lieber Majorkitty,

seit wann erhalten denn SaZ/Reservisten zum ersten Dienstantritt denn keinen E-Bescheid des KWEA mehr???? Erst durch einen E-Bescheid wird man Soldat....

SaZ ohne Widerrufsrecht erhalten eine Auforderung zum Dienstantritt.

SaZ mit Widerrufsrecht dürften wahrscheinlich einen E Bescheid erhalten.

Und die Aufforderung wird vom ZnWg versendet

StOPfr

Zitat von: mailman am 15. September 2009, 17:39:49
SaZ mit Widerrufsrecht dürften wahrscheinlich einen E Bescheid erhalten.
Oh, Sorry... - Durch die Klarstellung von MajorKitty dürfte das für ihn zutreffen.
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miguhamburg

Das meinte ich ja, auch wenn es sich eventuell etwas belehrend angehört (bin nun mal Diplom-Pädagoge!). Da gibt es, liebe Mituser eine ganz klare Aufgabenteilung innerhalb der Bundeswehr - gegenüber Zivilisten. Das ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzen und Verwaltungsverordnungen.

Die Bundeswehr prüft bei angehenden SaZ die Eignung ZNgBw/PABw-OPZ, plant ggf. ein und versendet auch entsprechende Hinweise an die bereffenden Personen. Da das Militär aber einem im Status "Zivilist" keine Anordnung erteilen darf (ergeht aus den o.G. Bestimmungen), benötigt sie die Bundeswehrverwaltung, um den Verwaltungsakt "Einberufung" rechtsverbindlich zu erlassen.

Deshalb erhält jeder Zivilist eine Einberufung (egal, ob SaZ mit/ohne Widerrufsrecht!), wenn es um den erstmaligen Dienstantritt oder später um Wehrübungen geht!

schlammtreiber

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mailman

Zitat von: miguhamburg am 15. September 2009, 21:37:26
Das meinte ich ja, auch wenn es sich eventuell etwas belehrend angehört (bin nun mal Diplom-Pädagoge!). Da gibt es, liebe Mituser eine ganz klare Aufgabenteilung innerhalb der Bundeswehr - gegenüber Zivilisten. Das ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzen und Verwaltungsverordnungen.

Die Bundeswehr prüft bei angehenden SaZ die Eignung ZNgBw/PABw-OPZ, plant ggf. ein und versendet auch entsprechende Hinweise an die bereffenden Personen. Da das Militär aber einem im Status "Zivilist" keine Anordnung erteilen darf (ergeht aus den o.G. Bestimmungen), benötigt sie die Bundeswehrverwaltung, um den Verwaltungsakt "Einberufung" rechtsverbindlich zu erlassen.

Deshalb erhält jeder Zivilist eine Einberufung (egal, ob SaZ mit/ohne Widerrufsrecht!), wenn es um den erstmaligen Dienstantritt oder später um Wehrübungen geht!


Das stimmt einfach nicht. Zumindest nicht beim erstmaligen Dienstantritt. Bei SaZ ohne Widerruf wird die Auforderung zum Dienstantritt IMMER durch das zuständige ZnWg verschickt. So kenne ich das  und meine Bekanten ebenso. Oder macht das ZnWG Süd hier als einziges etwas Falsch oder anders. Ich glaube nicht.

ulli76

Ich hab damals auch keine Einberufung vom KWEA erhalten, sondern eine Aufforderung zum Dienstantritt und die kam definitiv nicht vom KWEA.
Ich glaub nicht, dass ich die letzten Jahre als Zivilist bei der Bundeswehr war- das wär mir dann doch aufgefallen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

schlammtreiber

Zitat von: ulli76 am 16. September 2009, 16:45:24
Ich glaub nicht, dass ich die letzten Jahre als Zivilist bei der Bundeswehr war- das wär mir dann doch aufgefallen.

Hast Du Dich nie gewundert, das alle in diesem grüngefleckten Zeug rumlaufen und nur Du das pink camo outfit selbst bei H&M besorgen musstest?  ;)
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