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Autor schlammtreiber
 - 28. September 2009, 09:14:16
Man bemerke bei der BILD-Quelle auch, dass sehr sauber vermieden wird, das Alter der Dame wenn sie mal im Dienst ist zu nennen  ;)
Autor Timid
 - 21. September 2009, 10:16:58
Zitat von: miguhamburg am 21. September 2009, 10:15:06Und ich darf Sie darauf hinweisen, dass es z.B. in Großbritannien durchaus üblich ist, dass auch unter 17-Jährige als Kadetten in den Streitkräften ihrer Majestät dienen - ohne dass irgendjemand auf die idee käme, dies zu kritisieren.

Außer AI ...  :-X
Autor miguhamburg
 - 21. September 2009, 10:15:06
@ timid: Genau, die SLV ist bezüglich der Altersgrenzen seit Generationen unverändert geblieben.

Die Einstellung von SaZ, die noch nicht volljährig sind, ist zu allen Zeiten die Ausnahme geblieben und fand allenfalls so statt, dass der 18. Geburtstag innerhalb von maximal 5 Monaten bevorstand. Im Übrigen müssten uns einige User hier mal erläutern, weshalb die Entwicklung eines/r 17 1/2 Jährigen geringer ausgeprägt ist, als eines/r 18 Jährigen. Entwicklungspsychologisch machen diese paar Monate nämlich nichts aus... Und ich darf Sie darauf hinweisen, dass es z.B. in Großbritannien durchaus üblich ist, dass auch unter 17-Jährige als Kadetten in den Streitkräften ihrer Majestät dienen - ohne dass irgendjemand auf die idee käme, dies zu kritisieren.

16-Jährige hat es in der Bundeswehr zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Autor Timid
 - 19. September 2009, 17:39:29
Was soll die Aufregung eigentlich? Die SLV gibt es nicht erst seit gestern, sondern grob überschlagen 5 Jahrzehnte, so lange wird es auch das Mindestalter von 17 schon geben. Trotzdem ist eine Einstellung mit diesem Alter nicht die Regel, sondern die Ausnahme (es war, glaube ich, mal die Rede von weniger als 200 Einstellungen pro Jahr in diesem Alter). So what? Weder die Bundeswehr, noch das Abendland sind seither untergegangen ...
Autor snake99
 - 19. September 2009, 00:24:26
In Anbetracht dessen, was ein SaZ alles zu leisten hat (nicht nur physisch, sondern auch psychisch) halte ich es für sehr fragwürdig eine(n) Bewerber(in) so früh zu verpflichten.

Ich hoffe nicht dass es die Regel wird, denn sonst kann die Bw bald auch noch dienstlich gelieferte "Nuckel-Lutscher" einführen. Sorry, doch den Spruch konnte ich mir nicht verkneifen ...
Autor PvtM
 - 18. September 2009, 22:15:28
Wir haben ja ein paar Kameraden hier im Forum
die mit der Dame ihre AGA in Roth antreten.
Vielleicht können die uns dann ja genaueres Berichten.
Autor StOPfr
 - 18. September 2009, 20:50:06
Zitat von: MediNight am 18. September 2009, 20:40:26
Solche Genehmigungen wären dann auch immer Einzelfallentscheidungen, mit denen man dann eher nicht hausieren geht, denke ich mal ;) !
Auch angesichts der international - nicht nur gegenüber Deutschland - immer wieder einmal geübten Kritik an der Verpflichtung von unter 18-Jährigen, dürften Ausnahmen für 16-Jährige eigentlich ausgeschlossen sein. 
Autor MediNight
 - 18. September 2009, 20:40:26
Ein Blick ins Gesetz dient gelegentlich auch der Rechtsfindung ;) ! Sagt zumindest unser Rechtsberater immer!

Der § 8 der Soldatenlaufbahnverordung sagt folgendes aus:

"Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit

(1) Für die Laufbahnen der Mannschaften kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer

1. das 17. Lebensjahr vollendet und das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
2. die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat

..."

Zwar kann nach den §§ 44 und 45 des gleichen Gesetzes das BMVg und der Bundespersonalausschuss Ausnahmen von § 8, Abs. 1, Nr. 1 der SLV zulassen, allerdings sind mir (und unserem Rechtsberater!) derzeit keine zugelassenen Ausnahmen dieser Regelung bekannt! Solche Genehmigungen wären dann auch immer Einzelfallentscheidungen, mit denen man dann eher nicht hausieren geht, denke ich mal ;) !
Autor mailman
 - 18. September 2009, 19:23:34
Wir kennen ja die genauen Daten nicht.

Es kann aber sein das sie im Laufe der AGA 17. wird. Wenn sie z.B. am 1.10 gezogen wird und dann ein paar Tage 17 wird, ist das wohl nicht so tragisch. In den ersten Wochen geht ja eh nicht so viel.

Das ganze halte ich aber wohl für unwahrscheinlich ebenso den 16. jährigen. Da kann sein Vater noch so ein hohes Tier sein.
Autor Timid
 - 18. September 2009, 18:48:01
Zitat von: ulli76 am 18. September 2009, 18:37:19Waffenausbildung erst wen sie 18 ist? Sehr merkwürdig.

Bild? ;)

Ansonsten, wie gesagt: Für die Einstellung muss man das 17. Lebensjahr vollendet haben, in sämtlichen Laufbahnen und auch bei Einstellung mit höherem Dienstgrad und ähnlichen Späßen. Dementsprechend wird man wohl davon ausgehen können, dass die Dame vor Dienstantritt noch 17 wird ...
Autor ulli76
 - 18. September 2009, 18:37:19
Waffenausbildung erst wen sie 18 ist? Sehr merkwürdig. Das ist doch ein fundamentaler Anteil der AGA. Ich hab´s auch so gelesen, dass die jetzt 16 ist- aber nicht wann sie 17 wird. Vielleicht doch noch vor Dienstantritt?

Dass man natürlich mit 18 in den Einsatz darf/muss ist schon klar. Bei nem 17- Jährigen kommt das ja auch hin- AGA plus Vorausbilung- da geht schon einige Zeit in´s Land. Aber bei nem 16- Jährigen SaZ 4 bis zur Hälfte der Dienstzeit warten zu müssen bis er/sie überhaupt mal gehen darf- so groß ist der MAngel an SaZ 4 doch wohl nicht.
Autor Rollo83
 - 18. September 2009, 17:02:00
Zitat@schlammi
Wie kann man denn mit 17 Jahren Uffz sein?

Keine Ahnung, sag Du´s mir. Fakt ist, dass man mit 16 nicht Soldat werden kann, sondern erst mit 17, und wer das Gegenteil behauptet sollte es nachweisen können.

Irgendwie hab ich mich wohl verguckt ich dachte die Aussage mit 17 und uffz war von dir.
Autor Starfox
 - 18. September 2009, 16:56:17
In Bayern schließen die Hauptschüler mit 15 ab und beginnen dann schon ihre Ausbildungen.

Zu dem von mir angesprochenen 16 Jährigen in meiner Nachbar-Kompanie...
Ich erinnere mich dunkel, dass er der Sohn irgendeines hohen Tiers gewesen sein soll und deswegen schon zur BW konnte. Ich glaub ich hab im Mannschaftsheim auch mal mit dem geredet und dort hat er mir gesagt, dass er 16 ist. Da war ich dann halt baff. Ich hätte während der AGA nicht so viel trinken sollen, dann könnte ich mich vielleicht besser erinnern. :D
Autor PvtM
 - 18. September 2009, 16:43:20
Zitat von: StOPfr am 18. September 2009, 16:38:09
Aus dem Artikel geht mE nur hervor, dass die junge Dame zurzeit 16 ist. Nach allem was wir bisher wissen, reichen eine Sondergenehmigung und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten für einen Dienstbeginn bereits mit 16 nicht aus.
Oder gibts dazu neue Erkenntnisse?

Sie hat am 1.10 Dienstbeginn. Und darf vorerst keinen Dienst an der Waffe verrichten.
Ziemlich merkwürdig aber naja...
Autor lares5
 - 18. September 2009, 16:39:15
Die gesetzliche Schulpflicht ist abhängig vom Bundesland in dem man zur Schule geht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht